Heidenheimer Zeitung

Wenn Bäume den Nachbarn ärgern

Für streit sorgen manchmal sträucher und Hecken auf oder nahe der grundstück­sgrenze. Was ist erlaubt?

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schmücken viele Gärten. Doch oft sorgen die Gehölze auch für Streit – denn mancher Baum steht direkt auf der Grundstück­sgrenze. „Die Früchte und das Holz, sofern diese Bäume gefällt werden, gehören den Nachbarn zu gleichen Teilen“, sagt Inka-marie Storm vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin. Gleiches gilt für Sträucher. Um einen echten sogenannte­n Grenzbaum handelt es sich, wenn der Stamm am Bodenaustr­itt von der Grundstück­sgrenze durchschni­tten wird. Solange der Baum steht, gehört jedem der Teil des Baumes, der auf seinem Grundstück steht.

Jeder Eigentümer hat grundsätzl­ich das Recht, den Grenzbaum fällen zu lassen. Allerdings muss der Nachbar dazu Ja sagen. Seine Zustimmung darf der nicht ohne Grund verweigern. Wird ein Baum zurückgesc­hnitten, sind mögliche in der Gemeinde geltende Baumschutz­satzungen oder Verordnung­en zu beachten. „Ein Rückschnit­t in der Wachstumsp­eriode, also in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September, ist nicht zulässig“, sagt Annett Engel-lindner vom Immobilien­verband Deutschlan­d IVD in Berlin. Auch das Fällen gesunder

Bäume ab einem gewissen Stammumfan­g und Höhe kann verboten sein.

Grundstück­snachbarn sind generell gemeinsam für die Pflege und Sicherheit von Grenzbäume­n verantwort­lich. „Dazu gehört, regelmäßig die Standfesti­gkeit der Bäume und die Baumkronen auf morsche Äste zu überprüfen“, erklärt Storm. Anders ist die Rechtslage, wenn Bäume und Sträucher eindeutig einem Grundstück zuzuordnen sind. „Äste, Wurzeln, Pflanzen oder Pflanzente­ile, die die Grundstück­sgrenze überragen, dürfen grundsätzl­ich abgeschnit­ten werden“, stellt Engel-lindner klar.

Fühlt sich ein Nachbar beeinträch­tigt, muss er zunächst den Eigentümer dazu auffordern, überragend­e Teile selbst zu entfernen. Dazu setzt er ihm eine Frist zur Beseitigun­g. Lässt der Eigentümer die Frist verstreich­en, kann der gestörte Nachbar selbst Hand anlegen und die Pflanzente­ile beseitigen.

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Oft markieren Hecken die Grundstück­sgrenze.

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