Wenn Bäume den Nachbarn ärgern
Für streit sorgen manchmal sträucher und Hecken auf oder nahe der grundstücksgrenze. Was ist erlaubt?
schmücken viele Gärten. Doch oft sorgen die Gehölze auch für Streit – denn mancher Baum steht direkt auf der Grundstücksgrenze. „Die Früchte und das Holz, sofern diese Bäume gefällt werden, gehören den Nachbarn zu gleichen Teilen“, sagt Inka-marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Gleiches gilt für Sträucher. Um einen echten sogenannten Grenzbaum handelt es sich, wenn der Stamm am Bodenaustritt von der Grundstücksgrenze durchschnitten wird. Solange der Baum steht, gehört jedem der Teil des Baumes, der auf seinem Grundstück steht.
Jeder Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, den Grenzbaum fällen zu lassen. Allerdings muss der Nachbar dazu Ja sagen. Seine Zustimmung darf der nicht ohne Grund verweigern. Wird ein Baum zurückgeschnitten, sind mögliche in der Gemeinde geltende Baumschutzsatzungen oder Verordnungen zu beachten. „Ein Rückschnitt in der Wachstumsperiode, also in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September, ist nicht zulässig“, sagt Annett Engel-lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD in Berlin. Auch das Fällen gesunder
Bäume ab einem gewissen Stammumfang und Höhe kann verboten sein.
Grundstücksnachbarn sind generell gemeinsam für die Pflege und Sicherheit von Grenzbäumen verantwortlich. „Dazu gehört, regelmäßig die Standfestigkeit der Bäume und die Baumkronen auf morsche Äste zu überprüfen“, erklärt Storm. Anders ist die Rechtslage, wenn Bäume und Sträucher eindeutig einem Grundstück zuzuordnen sind. „Äste, Wurzeln, Pflanzen oder Pflanzenteile, die die Grundstücksgrenze überragen, dürfen grundsätzlich abgeschnitten werden“, stellt Engel-lindner klar.
Fühlt sich ein Nachbar beeinträchtigt, muss er zunächst den Eigentümer dazu auffordern, überragende Teile selbst zu entfernen. Dazu setzt er ihm eine Frist zur Beseitigung. Lässt der Eigentümer die Frist verstreichen, kann der gestörte Nachbar selbst Hand anlegen und die Pflanzenteile beseitigen.