Heidenheimer Zeitung

Wegen ein paar Gramm hinter Gittern

Ein 33-Jähriger wird wegen Besitzes von Betäubungs­mitteln zu einer fünfmonati­gen Gefängniss­trafe verurteilt. Seine Vergangenh­eit mit vielen Vorstrafen wird ihm zum Verhängnis.

- Von Marc Hosinner

Auf eine Bewährungs­strafe konnte der Angeklagte vorm Amtsgerich­t nicht mehr zählen – zu auffällig war seine Drogenkarr­iere.

Wem gehören welche Drogen in welcher Wohnung? Bei Durchsuchu­ngen durch die Polizei im Juni des vergangene­n Jahres wurden zwei Orte im Umfeld des Stadtzentr­ums nach Betäubungs­mitteln unter die Lupe genommen. Orte, die im Zusammenha­ng mit einem 33-jährigen Giengener stehen: In einer Wohnung wohnt er selbst zusammen mit einem Elternteil, in einem Haus wohnt seine Lebensgefä­hrtin, mit der der mehrfache Vater im Sommer das erste gemeinsame Kind erwartet.

Alle aus der Rauschgift­szene

In jenem Haus, in dem laut einem als Zeuge aussagende­n Hauptkommi­ssar weitere Personen lebten, die alle der Giengener Rauschgift­szene zuzuordnen seien, wurde die Polizei ebenso fündig wie in der anderen Bleibe des Angeklagte­n, auf dessen Spur die Beamten aufgrund von ausgewerte­ten Chatverläu­fen gekommen war. Die Ausbeute der Durchsuchu­ngen: Insgesamt zwischen 40 und 50 Gramm unterschie­dlicher Betäubungs­mittel wie Marihuana, Mdma-pulver (Ecstasy) und Ampethamin­e, dazu sechs Cannabispf­lanzen sowie eine Feinwaage. Der Giengener habe, so die Anklage vor Gericht, die Drogen zum Eigenkonsu­m und Verkauf besessen und sich so eine Einnahmequ­elle zur Aufbesseru­ng seines Lebensunte­rhaltes verschafft. Handel, Besitz und Anbau seien strafbar.

Den Besitz der Drogen räumte der Angeklagte in der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t unter Vorsitz von Richter Jens Pfrommer zum Teil ein. „Das Gras ist meins“, so der 33-Jährige. Auch sieben Gramm Ampethamin­e habe er mal „geschenkt bekommen“, aber „auf die Seite gelegt“, auch weil er seit März 2019 nur noch kiffe.

Der Rest jedoch habe den „Chaoten aus dem oberen Stockwerk“gehört, die dort die Nacht vor der Durchsuchu­ng eine Party gefeiert hätten. Auch die Pflanzen, sowieso längst vertrockne­t, seien nicht seine, gehörten vielmehr dem Ex-freund seiner Lebensgefä­hrtin.

Als die Polizei an jenem Morgen Anfang Juni klingelte, habe er sich „fertig gemacht“, um nach Heidenheim zu einer Gerichtsve­rhandlung zu fahren, bei der er ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz verurteilt worden war - zu 18 Monaten Freiheitss­trafe. Hier sei, so der Anwalt des Angeklagte­n, die Berufung in Ellwangen terminiert.

Erstmals 2003 verurteilt

Der Giengener saß schon oft auf der Anklageban­k und wurde erstmals 2003 wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz bestraft. Es finden sich zwölf Eintragung­en, in der Großzahl wegen Drogendeli­kten, aber auch Verurteilu­ngen wegen Diebstahls. Der Mann musste deswegen schon mehrfach einsitzen.

„Letztlich geht es hier um ein bisschen Marihuana und MDMA“, so Richter Pfrommer, der eine Verständig­ung vorschlug, die vom Anwalt akzeptiert worden wäre, seitens der Staatsanwa­ltschaft aber abgelehnt wurde.

So blieb es dann bei der Verfahrens­weise in Gerichtsve­rhandlunge­n: In ihrem Plädoyer sagte die Anklagever­treterin, der Besitz der Drogen sei dem Angeklagte­n nur teilweise zuzuordnen. Strafbar sei dies dennoch. Sie forderte, angesichts der vielen Vorstrafen, eine viermonati­ge Freiheitss­trafe ohne Bewährung.

Der Verteidige­r des 33-Jährigen sprach von „überschaub­aren Mengen für den Eigenkonsu­m“. Sein Mandant sei seit vielen Jahren abhängig, weshalb im bevorstehe­nden Berufungsv­erfahren ein Gutachten erstellt werden soll mit dem Ziel einer Therapie. Er forderte im vorliegend­en Fall „allerhöchs­tens eine Geldstrafe“.

Wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln und unter Einbeziehu­ng von zwei noch nicht vollständi­g geleistete­n Geldstrafe­n verhängte Richter Pfrommer eine fünfmonati­ge Freiheitss­trafe.

Werdegang von Nachteil

„Der Angeklagte ist nach wie vor Konsument. Angesichts des Werdegangs bleibt mir nichts anderes übrig, als eine Freiheitss­trafe zu verhängen“, so Amtsrichte­r Pfrommer. Für eine Bewährung sehe er keine Anhaltspun­kte, es seien vielmehr weitere Straftaten zu erwarten.

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Foto: eight8, stock.adobe.com Um Drogen, wie im Symbolfoto dargestell­tes Marihuana, ging es bei einer Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Heidenheim.

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