Gemeinsamer Schritt zweier Ärzte
Der Königsbronner Arzt Dr. Dietrich Kölsch gründet mit einem Kollegen ein Medizinisches Versorgungszentrum. Das könnte auch dazu beitragen, die ärztliche Situation in Zukunft zu sichern.
Königsbronn. Dr. Dietrich Kölsch und ein Kollege gründen ein Medizinisches Versorgungszentrum. Wo liegen die Vorteile?
In Königsbronn wird es bald ein Medizinisches Versorgungszentrum geben. Ein entsprechender Antrag des niedergelassenen Allgemeinmediziners und Psychiaters Dr. Dietrich Kölsch wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen. Doch was zunächst klingt, als würde in der Gemeinde ein neues Ärztehaus entstehen, ist eigentlich nur ein rechtliches und wirtschaftliches Konstrukt. Und dennoch könnte es dazu beitragen, die Ärzteversorgung in der Zukunft zu sichern.
Drei Modelle der Kooperation
„Ein Medizinisches V er sorgungszentru mist eines der drei Modelle, die eine Zusammenarbeit unter Ärzten ermöglichen“, erklärt Kölsch die Überlegungen. Bei einer sogen anntenBe rufs ausübungs gemeinschaft, auch als Gemein schafts praxis bekannt, rechnen die beteiligten Ärzte gegenüber den Krankenkassen gemeinsam ab. Bei einer Praxis gemeinschaft wiederum nutzen die Mediziner gemeinsame Räume und haben gemeinsames Personal, jedoch rechnet jeder für sich ab. Beim von Kölsch gewählten Modell des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) gibt es eine Gesellschaft mit einem Geschäftsführer, und die Ärzte sind dort angestellt.
„Geschäftsführer werden mein Heidenheimer Kollege Uwe Maiter und ich“, erläutert Kölsch. „Und wir werden quasi bei uns selbst als Ärzte angestellt.“Der Vorteil für Kölsch liegt auf der Hand: Hatte er über seine Hausarztpraxis bisher nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit, seine psychiatrische Tätigkeit abzurechnen, so funktioniert das über ein MVZ mit dem Heidenheimer Psychiater Maiter deutlich besser.
Keine Auswirkung auf Patienten
„Es ist ein rechtliches Konstrukt, für meine Patienten hat das aktuell keinerlei Auswirkungen, nur manches könnte vielleicht schneller gehen“, so Kölsch. Der Vorteil eines MVZ besteht darin, dass hier auch noch weitere Ärzte angestellt werden könnten, gleich, ob Facharzt oder Allgemeinmediziner.
„Viele junge Ärzte scheuen davor zurück, sich selbstständig zu machen. Das liegt sowohl am finanziellen Risiko als auch an der wirtschaftlichen Verantwortung, die damit einhergeht“, so der Königsbronner Arzt. Durch eine Stelle als angestellter Arzt in einem MVZ würde dieses Risiko wegfallen. „Vielleicht könnte die Gründung der Gesellschaft damit auch dazu beitragen, die Ärzteversorgung auf dem Land in Zukunft zu sichern“, betont Kölsch.
Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass er nun quasi willkürlich Ärzte beschäftigen kann. Denn geregelt ist das über die Zahl der Zulassungen, und die ist pro Landkreis beschränkt. Nach Kölschs Informationsstand gibt es derzeit im Kreis kaum noch freie Zulassungen: „Aber wenn Ärzte in den Ruhestand gehen oder aufhören, werden welche frei, und die könnten dann auch durch angestellte Mediziner abgedeckt werden. Der Vorteil liegt darin, dass ein MVZ beliebig erweiterbar ist.“
Auch räumlich wird sich für Maiter und Kölsch nichts ändern. Denn ein MVZ kann auch auf verschiedene Standorte verteilt sein. „Ich bleibe mit meiner Praxis natürlich in Königsbronn, mein Kollege mit seinen Patienten in Heidenheim“, so Kölsch.