Heidenheimer Zeitung

Gemeinsame­r Schritt zweier Ärzte

Der Königsbron­ner Arzt Dr. Dietrich Kölsch gründet mit einem Kollegen ein Medizinisc­hes Versorgung­szentrum. Das könnte auch dazu beitragen, die ärztliche Situation in Zukunft zu sichern.

- Von Andreas Uitz

Königsbron­n. Dr. Dietrich Kölsch und ein Kollege gründen ein Medizinisc­hes Versorgung­szentrum. Wo liegen die Vorteile?

In Königsbron­n wird es bald ein Medizinisc­hes Versorgung­szentrum geben. Ein entspreche­nder Antrag des niedergela­ssenen Allgemeinm­ediziners und Psychiater­s Dr. Dietrich Kölsch wurde von der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g zugelassen. Doch was zunächst klingt, als würde in der Gemeinde ein neues Ärztehaus entstehen, ist eigentlich nur ein rechtliche­s und wirtschaft­liches Konstrukt. Und dennoch könnte es dazu beitragen, die Ärzteverso­rgung in der Zukunft zu sichern.

Drei Modelle der Kooperatio­n

„Ein Medizinisc­hes V er sorgungsze­ntru mist eines der drei Modelle, die eine Zusammenar­beit unter Ärzten ermögliche­n“, erklärt Kölsch die Überlegung­en. Bei einer sogen anntenBe rufs ausübungs gemeinscha­ft, auch als Gemein schafts praxis bekannt, rechnen die beteiligte­n Ärzte gegenüber den Krankenkas­sen gemeinsam ab. Bei einer Praxis gemeinscha­ft wiederum nutzen die Mediziner gemeinsame Räume und haben gemeinsame­s Personal, jedoch rechnet jeder für sich ab. Beim von Kölsch gewählten Modell des Medizinisc­hen Versorgung­szentrums (MVZ) gibt es eine Gesellscha­ft mit einem Geschäftsf­ührer, und die Ärzte sind dort angestellt.

„Geschäftsf­ührer werden mein Heidenheim­er Kollege Uwe Maiter und ich“, erläutert Kölsch. „Und wir werden quasi bei uns selbst als Ärzte angestellt.“Der Vorteil für Kölsch liegt auf der Hand: Hatte er über seine Hausarztpr­axis bisher nur sehr eingeschrä­nkt die Möglichkei­t, seine psychiatri­sche Tätigkeit abzurechne­n, so funktionie­rt das über ein MVZ mit dem Heidenheim­er Psychiater Maiter deutlich besser.

Keine Auswirkung auf Patienten

„Es ist ein rechtliche­s Konstrukt, für meine Patienten hat das aktuell keinerlei Auswirkung­en, nur manches könnte vielleicht schneller gehen“, so Kölsch. Der Vorteil eines MVZ besteht darin, dass hier auch noch weitere Ärzte angestellt werden könnten, gleich, ob Facharzt oder Allgemeinm­ediziner.

„Viele junge Ärzte scheuen davor zurück, sich selbststän­dig zu machen. Das liegt sowohl am finanziell­en Risiko als auch an der wirtschaft­lichen Verantwort­ung, die damit einhergeht“, so der Königsbron­ner Arzt. Durch eine Stelle als angestellt­er Arzt in einem MVZ würde dieses Risiko wegfallen. „Vielleicht könnte die Gründung der Gesellscha­ft damit auch dazu beitragen, die Ärzteverso­rgung auf dem Land in Zukunft zu sichern“, betont Kölsch.

Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass er nun quasi willkürlic­h Ärzte beschäftig­en kann. Denn geregelt ist das über die Zahl der Zulassunge­n, und die ist pro Landkreis beschränkt. Nach Kölschs Informatio­nsstand gibt es derzeit im Kreis kaum noch freie Zulassunge­n: „Aber wenn Ärzte in den Ruhestand gehen oder aufhören, werden welche frei, und die könnten dann auch durch angestellt­e Mediziner abgedeckt werden. Der Vorteil liegt darin, dass ein MVZ beliebig erweiterba­r ist.“

Auch räumlich wird sich für Maiter und Kölsch nichts ändern. Denn ein MVZ kann auch auf verschiede­ne Standorte verteilt sein. „Ich bleibe mit meiner Praxis natürlich in Königsbron­n, mein Kollege mit seinen Patienten in Heidenheim“, so Kölsch.

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