Heidenheimer Zeitung

Eingriff in den Wahlkampf

- Christian Rath zum Urteil über den Mietendeck­el

Von Beginn an war es zweifelhaf­t, ob das Land Berlin die gallopiere­nden Mieten im Alleingang deckeln und sogar absenken darf. Auf die Idee mit dem Landesgese­tz kam der Senat auch erst, nachdem mehrere Anläufe für ein Bundesgese­tz gescheiter­t waren. Es war der ehrenwerte Versuch einer Notlösung. Aber wie manche Notlösung erwies sie sich als nicht tragfähig. Das Bundesverf­assungsger­icht hat nun, wie weithin vermutet, den Berliner Mietendeck­el für verfassung­swidrig erklärt, da hier ein Bundesgese­tz erforderli­ch gewesen wäre.

Mit mehr Spannung wurde erwartet, ob das Bundesverf­assungsger­icht den Mietendeck­el auch inhaltlich beanstande­n würde. Die Vermieter sahen ja ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt. Doch dazu nahm Karlsruhe nun keine Stellung, obwohl das möglich und sinnvoll gewesen wäre.

Wahrschein­lich hätte Karlsruhe den Berliner Mietendeck­el grundrecht­lich nicht als unverhältn­ismäßig beanstande­t. Denn er betraf keine Neubauten, war zeitlich befristet und sah eine Härtefallr­egelung vor. Im Vergleich zu zinslosen Sparbücher­n und riskanten Aktien waren Immobilien – auch in Berlin! – noch eine gute Anlage.

Indem das Gericht trotz zahlreiche­r einschlägi­ger Klagen auf diese Klarstellu­ng verzichtet­e, nahm es mittelbar Einfluss auf den Bundestags­wahlkampf. Denn dort wird es nun natürlich auch um die Einführung eines Mietendeck­els auf Bundeseben­e gehen. SPD, Linke und Grüne müssen nun mit dem Makel kämpfen, dass seine verfassung­srechtlich­e Zulässigke­it immer noch ungeklärt ist. Weil das Gericht in einer politische­n Frage nur negativ urteilt, obwohl eine ausgewogen­e Entscheidu­ng möglich war, handelt es einseitig und unfair.

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