Eingriff in den Wahlkampf
Von Beginn an war es zweifelhaft, ob das Land Berlin die gallopierenden Mieten im Alleingang deckeln und sogar absenken darf. Auf die Idee mit dem Landesgesetz kam der Senat auch erst, nachdem mehrere Anläufe für ein Bundesgesetz gescheitert waren. Es war der ehrenwerte Versuch einer Notlösung. Aber wie manche Notlösung erwies sie sich als nicht tragfähig. Das Bundesverfassungsgericht hat nun, wie weithin vermutet, den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, da hier ein Bundesgesetz erforderlich gewesen wäre.
Mit mehr Spannung wurde erwartet, ob das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel auch inhaltlich beanstanden würde. Die Vermieter sahen ja ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt. Doch dazu nahm Karlsruhe nun keine Stellung, obwohl das möglich und sinnvoll gewesen wäre.
Wahrscheinlich hätte Karlsruhe den Berliner Mietendeckel grundrechtlich nicht als unverhältnismäßig beanstandet. Denn er betraf keine Neubauten, war zeitlich befristet und sah eine Härtefallregelung vor. Im Vergleich zu zinslosen Sparbüchern und riskanten Aktien waren Immobilien – auch in Berlin! – noch eine gute Anlage.
Indem das Gericht trotz zahlreicher einschlägiger Klagen auf diese Klarstellung verzichtete, nahm es mittelbar Einfluss auf den Bundestagswahlkampf. Denn dort wird es nun natürlich auch um die Einführung eines Mietendeckels auf Bundesebene gehen. SPD, Linke und Grüne müssen nun mit dem Makel kämpfen, dass seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit immer noch ungeklärt ist. Weil das Gericht in einer politischen Frage nur negativ urteilt, obwohl eine ausgewogene Entscheidung möglich war, handelt es einseitig und unfair.