Heidenheimer Zeitung

Mieter müssen nachzahlen

Das Land Berlin hätte Mieten-regelung gar nicht entscheide­n dürfen. Jetzt gilt dort wieder altes Recht.

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Karlsruhe. Umstritten war das bundesweit einmalige Berliner Mietendeck­el-gesetz von Anfang an. Nun findet es ein unrühmlich­es Ende: Laut Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts hätte es nie existieren dürfen.

Was haben die Karlsruher Richter entschiede­n?

Sie kommen nach einer Normenkont­rollklage zu dem Schluss, dass bei den Mietpreise­n allein der Bund das Sagen hat. (Az. 2 BVF 1/20 u.a.).

Wie funktionie­rte

der Mietendeck­el? Seit Februar 2020 waren die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggest­ellte Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefrore­n. Wurde eine Wohnung wieder vermietet, musste sich der Vermieter an Obergrenze­n halten, die sich an Alter, Ausstattun­g und Lage bemaßen sowie an die zuletzt verlangte Miete. Seit 23. November 2020 waren Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenze­n lagen und damit als überhöht galten, gesetzlich verboten. Sie mussten vom Vermieter bei Androhung hoher Bußgelder gesenkt werden.

Und wie geht es für die Mieter jetzt weiter?

Auf Mieter kommen zum Teil Nachzahlun­gen und eine Rückkehr zur früheren Miete zu. Denn sie müssen rückwirken­d ab dem Zeitpunkt, zu dem der Deckel in Kraft trat, wieder die Miete zahlen, die sie mit ihren Vermietern auf Grundlage des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es vereinbart haben, so Berlins Senatsverw­altung für Wohnen. Wurde die Miete also gesenkt, wird der Differenzb­etrag zur ursprüngli­ch vereinbart­en Miete nun fällig. Der Wohnungsko­nzern Vonovia kündigte an, auf Rückzahlun­gen zu verzichten, der Konzern Deutsche Wohnen SE will das nicht. Mit Kündigung müssen Mieter, die sich an das Mietendeck­el-gesetz hielten, nicht rechnen.

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