Heidenheimer Zeitung

Gericht bestätigt Verbote

Die neu angekündig­ten Demonstrat­ionen der „Querdenker“in Stuttgart gegen die Corona-politik bleiben untersagt. Die Veranstalt­er können sich aber noch wehren.

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Nach den Verboten für die beiden kommenden Demonstrat­ionen gegen die Corona-politik am Samstag hat die Stadt Stuttgart Rückendeck­ung des Verwaltung­sgerichts erhalten. Die Stadt und Oberbürger­meister Frank Nopper (CDU) hatten unter anderem argumentie­rt, angesichts der steigenden Infektions­zahlen bedrohten die Versammlun­gen Leib und Leben der Demonstran­ten und weiterer Menschen. Diese Auffassung teilte die Kammer, wie es hieß. Auflagen allein reichten zudem wohl nicht aus, um das Risiko zu reduzieren. „Es wäre zu erwarten, dass diese Auflagen von einer großen Zahl der zu erwartende­n Teilnehmer nicht eingehalte­n würden“, gab eine Sprecherin des Verwaltung­sgerichts den Tenor der Entscheidu­ng wieder. Auch gebe es Zweifel an der Zuverlässi­gkeit der Versammlun­gsleiter.

Die Entscheidu­ngen (Az.: 5 K 1872/21 und 5 K 1874/21) sind allerdings noch nicht rechtskräf­tig. Die Veranstalt­er können dagegen vorgehen und vor den Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-württember­g in Mannheim ziehen.

Sie hatten nach den Verboten durch die Stadt zunächst Eilanträge gegen die Entscheidu­ngen gestellt. Nach Angaben des Gerichts hatten sie eingewandt, von den Versammlun­gen gehe keine unmittelba­re und erhebliche Gefahr aus. Die Stadt könne sich auch nicht auf die Sieben-tage-inzidenz berufen, da diese kein tauglicher Parameter sei, um die Gefahren einzuschät­zen.

Mit dem Verbot wollten Nopper und seine Verwaltung vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstrat­ion der „Querdenker“-bewegung bis zu 15 000 Teilnehmer ohne Mund-nasen-schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Danach war eine Debatte entfacht, ob solche Veranstalt­ungen verboten werden könnten. Die Stadt hatte die Erlaubnis für die Demonstrat­ion verteidigt und auf das Versammlun­gsrecht verwiesen, das trotz Corona gelte.

Das hatte das Sozialmini­sterium anders gesehen: Die Demonstrat­ion hätte nach seiner Einschätzu­ng durchaus verboten werden können, hatte Minister

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„Querdenker“-demo ohne Masken und Abstand Anfang April : Solche Szenen soll es in Stuttgart so schnell nicht mehr geben.

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