Heidenheimer Zeitung

Steuerbefr­eiung für Jagdhunde

Für Rettungs- und Blindenhun­de muss nirgendwo im Kreis Heidenheim bezahlt werden. In Sontheim/brenz gibt es nun auch weitere Ausnahmen. Warum das?

- Von Laura Strahl

Hund ist nicht gleich Hund. Das gilt auch in Bezug auf die Hundesteue­r: Während für sogenannte Kampfhunde in vielen Gemeinden mehr berechnet wird, sind die Halter von ausgebilde­ten Rettungshu­nden vielfach von der Steuer befreit. Auch in Sontheim/ Brenz wird das so gehandhabt. Gleiches gilt laut Hundesteue­rsatzung für Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder oder tauber Menschen dienen, Hunde aus dem Tierheim (im ersten Jahr der Haltung) sowie Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden gehalten werden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen.

Neu in der Kategorie „steuerbefr­eit“sind in Sontheim/brenz ab sofort auch sie: Nachsucheh­unde, die beispielsw­eise nach Verkehrsun­fällen nach verletzten Wildtieren suchen oder regelmäßig bei Jagden eingesetzt werden. Der Gemeindera­t hat einer entspreche­nden Änderung der Hundesteue­rsatzung bei zwei Neinstimme­n mehrheitli­ch zugestimmt. Ausschlagg­ebend für die Befreiung von der Steuer ist Paragraf 38 des Jagd- und Wildtierma­nagementge­setzes, zudem muss für die Hunde eine entspreche­nde Brauchbark­eitsprüfun­g bei einem Landesjagd­verband oder einem dem Jagdgebrau­chshundver­band angeschlos­senen und anerkannte­n Verein nachgewies­en werden.

Im öffentlich­en Interesse?

Oder um es mit den Worten von Andreas Schmid zu sagen: „Nicht jeder Jagdhund wird von der Steuer befreit.“Das machte der Kämmerer in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts deutlich. Genau wie Rettungshu­nde würden die für die Befreiung berechtigt­en Nachsucheh­unde im öffentlich­en Interesse eingesetzt, sei es nach Wildunfäll­en, im Rahmen der Wildschade­npräventio­n oder zur Vorbeugung von Wildseuche­n. Zudem sei die Ausbildung der Hunde sehr teuer.

Armin Schweigard­t (SPD) zeigte sich damit nicht einverstan­den: „Bei denen, die sich eine Jagd leisten können, fällt die Steuer auch nicht mehr ins Gewicht“, lautete seine Meinung. Walter Unseld (FWV) merkte an, dass man sich bei den geschätzt sieben bis zehn Hunden, die im Gemeindege­biet in die neue Kategorie fallen, den Verwaltung­saufwand bei der Änderung der Hundesteue­rsatzung hätte sparen können.

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Foto: stock.adobe.com/solya96 Keine Hundesteue­r für Nachsucheh­unde: In Sontheim und in anderen Gemeinden im Kreis Heidenheim wird diese Regel angewendet.

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