Steuerbefreiung für Jagdhunde
Für Rettungs- und Blindenhunde muss nirgendwo im Kreis Heidenheim bezahlt werden. In Sontheim/brenz gibt es nun auch weitere Ausnahmen. Warum das?
Hund ist nicht gleich Hund. Das gilt auch in Bezug auf die Hundesteuer: Während für sogenannte Kampfhunde in vielen Gemeinden mehr berechnet wird, sind die Halter von ausgebildeten Rettungshunden vielfach von der Steuer befreit. Auch in Sontheim/ Brenz wird das so gehandhabt. Gleiches gilt laut Hundesteuersatzung für Hunde, die dem Schutz und der Hilfe blinder oder tauber Menschen dienen, Hunde aus dem Tierheim (im ersten Jahr der Haltung) sowie Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden gehalten werden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen.
Neu in der Kategorie „steuerbefreit“sind in Sontheim/brenz ab sofort auch sie: Nachsuchehunde, die beispielsweise nach Verkehrsunfällen nach verletzten Wildtieren suchen oder regelmäßig bei Jagden eingesetzt werden. Der Gemeinderat hat einer entsprechenden Änderung der Hundesteuersatzung bei zwei Neinstimmen mehrheitlich zugestimmt. Ausschlaggebend für die Befreiung von der Steuer ist Paragraf 38 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, zudem muss für die Hunde eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung bei einem Landesjagdverband oder einem dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen und anerkannten Verein nachgewiesen werden.
Im öffentlichen Interesse?
Oder um es mit den Worten von Andreas Schmid zu sagen: „Nicht jeder Jagdhund wird von der Steuer befreit.“Das machte der Kämmerer in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats deutlich. Genau wie Rettungshunde würden die für die Befreiung berechtigten Nachsuchehunde im öffentlichen Interesse eingesetzt, sei es nach Wildunfällen, im Rahmen der Wildschadenprävention oder zur Vorbeugung von Wildseuchen. Zudem sei die Ausbildung der Hunde sehr teuer.
Armin Schweigardt (SPD) zeigte sich damit nicht einverstanden: „Bei denen, die sich eine Jagd leisten können, fällt die Steuer auch nicht mehr ins Gewicht“, lautete seine Meinung. Walter Unseld (FWV) merkte an, dass man sich bei den geschätzt sieben bis zehn Hunden, die im Gemeindegebiet in die neue Kategorie fallen, den Verwaltungsaufwand bei der Änderung der Hundesteuersatzung hätte sparen können.