Heidenheimer Zeitung

So geht Dividende

- Der Finanzexpe­rte Stefan Rullkötter beantworte­t Leserfrage­n

In wurde bereits über die Rekordsumm­en berichtet, die deutsche Unternehme­n in diesem Jahr an ihre Aktionäre ausschütte­n. Dabei wird der Gewinnante­il, die sogenannte Dividende, entspreche­nd der Zahl der Aktien gezahlt.

Wer die Dividende kassieren will, muss die Aktie spätestens am Tag der Hauptversa­mmlung im Depot haben. Gezahlt wird das Geld in der Regel am dritten auf die Hauptversa­mmlung folgenden Geschäftst­ag. Das ist der früheste, nach dem Gesetz zulässige Zeitpunkt. Die Aktionäre können allerdings einen späteren Ausschüttu­ngstag festlegen.

Klar, dass der Fiskus bei in Deutschlan­d steuerpfli­chtigen Aktionären die Hand aufhält. Abgezogen werden insgesamt 26,375 Prozent an Kapitalert­ragsteuer und Solidaritä­tszuschlag, gegebenenf­alls kommt noch die Kirchenste­uer dazu. Die Abgaben werden automatisc­h an das Finanzamt abgeführt, das heißt, man erhält nur die um den Steuerbetr­ag geminderte Dividende.

Bei der Berechnung der Steuer wird von der Depotbank der Sparerpaus­chbetrag angerechne­t, für den man der Bank den sogenannte­n Freistellu­ngsauftrag einreichen sollte. Hat man ihn erteilt, können Anleger im Jahr 801 Euro steuerfrei kassieren, zusammenve­ranlagte Paare 1602 Euro. Wer die Erteilung des Freistellu­ngsauftrag­s vergessen hat, kann sich das Geld über die Einkommens­teuererklä­rung zurückhole­n.

Bei ausländisc­hen Unternehme­n ist es umständlic­her. Meist wird in dem jeweiligen Heimatland eine Quellenste­uer fällig. Da Deutschlan­d mit fast allen Ländern Doppelbest­euerungsab­kommen abgeschlos­sen hat, können Anleger diese mithilfe eines Antrags auf Steuererst­attung bei der jeweiligen Finanzverw­altung zurückford­ern. Diese Forderung kann rückwirken­d für mehrere Jahre beantragt werden. Formulare und Informatio­nen gibt’s beim Bundeszent­ralamt für Steuern (bzst.de).

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