So geht Dividende
In wurde bereits über die Rekordsummen berichtet, die deutsche Unternehmen in diesem Jahr an ihre Aktionäre ausschütten. Dabei wird der Gewinnanteil, die sogenannte Dividende, entsprechend der Zahl der Aktien gezahlt.
Wer die Dividende kassieren will, muss die Aktie spätestens am Tag der Hauptversammlung im Depot haben. Gezahlt wird das Geld in der Regel am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag. Das ist der früheste, nach dem Gesetz zulässige Zeitpunkt. Die Aktionäre können allerdings einen späteren Ausschüttungstag festlegen.
Klar, dass der Fiskus bei in Deutschland steuerpflichtigen Aktionären die Hand aufhält. Abgezogen werden insgesamt 26,375 Prozent an Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls kommt noch die Kirchensteuer dazu. Die Abgaben werden automatisch an das Finanzamt abgeführt, das heißt, man erhält nur die um den Steuerbetrag geminderte Dividende.
Bei der Berechnung der Steuer wird von der Depotbank der Sparerpauschbetrag angerechnet, für den man der Bank den sogenannten Freistellungsauftrag einreichen sollte. Hat man ihn erteilt, können Anleger im Jahr 801 Euro steuerfrei kassieren, zusammenveranlagte Paare 1602 Euro. Wer die Erteilung des Freistellungsauftrags vergessen hat, kann sich das Geld über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Bei ausländischen Unternehmen ist es umständlicher. Meist wird in dem jeweiligen Heimatland eine Quellensteuer fällig. Da Deutschland mit fast allen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, können Anleger diese mithilfe eines Antrags auf Steuererstattung bei der jeweiligen Finanzverwaltung zurückfordern. Diese Forderung kann rückwirkend für mehrere Jahre beantragt werden. Formulare und Informationen gibt’s beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de).