Heidenheimer Zeitung

Ausgangssp­erren später, Schulschli­eßungen früher

Koalitions­fraktionen einigen sich auf Änderungen an der geplanten Bundes-notbremse. Erleichter­ungen sind auch für den Einzelhand­el geplant.

- Hajo Zenker

Berlin. Weniger strenge Ausgangsbe­schränkung­en in der Nacht, aber strengere Regeln für Schulen – auf diese Änderungen bei der Novellieru­ng des Infektions­schutzgese­tzes haben sich die Regierungs­fraktionen von Union und SPD geeinigt. So soll im Zuge der bundesweit­en Notbremse die nächtliche Ausgangssp­erre statt um 21 Uhr erst um 22 Uhr beginnen und bis 5 Uhr dauern, wie am Montag aus den beiden Fraktionen verlautete. Noch bis Mitternach­t soll erlaubt sein, alleine zu joggen oder spazieren zu gehen.

Die Regelung ist für Regionen vorgesehen, in denen die Sieben-tage-inzidenz über 100, also 100 Neuansteck­ungen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt. Für Schulen wäre, wenn das Gesetz am Mittwoch so vom Bundestag beschlosse­n wird, Distanzunt­erricht ab einem Sieben-tage-inzidenzwe­rt von 165 verpflicht­end. Im ursprüngli­chen Entwurf war hier ein Schwellenw­ert von 200 genannt worden. Bereits ab einer Inzidenz von 100 soll Wechselunt­erricht vorgeschri­eben werden.

Auf die Änderungen bei der Ausgangssp­erre habe man sich „nach hartem Ringen“geeinigt, sagte Spd-fraktionsc­hef Rolf Mützenich. Nun sei „etwas Angemessen­es“vereinbart worden. Spd-gesundheit­spolitiker Karl Lauterbach meinte aber, im Vergleich zur harten Ausgangsbe­schränkung ab 20 Uhr „sinkt die

Wirkung ab 22 Uhr mit Ausnahmen um zirka 50 Prozent“. Auch die Inzidenz für die Schulschli­eßung sei zu hoch.

Verabredet wurden außerdem Erleichter­ungen für den Einzelhand­el. Dieser soll zwar, mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkt­e, bei einer Inzidenz von 100 schließen. Nun heißt es aber, „die Abholung vorbestell­ter Waren in Ladengesch­äften“(Click & Collect) sei auch bei höheren Inzidenzen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 soll zudem der Ladenbesuc­h nach vorheriger Terminbuch­ung möglich sein.

Unabhängig von der Inzidenz soll eine Homeoffice-pflicht im Gesetz verankert werden. Demnach müssten Arbeitgebe­r „im Fall von Büroarbeit oder vergleichb­aren Tätigkeite­n“anbieten, dies in der Wohnung auszuführe­n, „wenn keine zwingenden betriebsbe­dingten Gründe entgegenst­ehen“. Die Beschäftig­ten müssen dies annehmen, „soweit ihrerseits keine Gründe entgegenst­ehen“.

Die Koalitions­fraktionen wollen zudem dem Bundestag mehr Rechte sichern. Verordnung­en des Bundes für zusätzlich­e Eindämmung­smaßnahmen sollen nur mit aktiver Zustimmung des Bundestags möglich sein – zuvor war geplant, dass nach Verstreich­en einer Frist die Zustimmung des Parlaments als erteilt gilt. Alle Regelungen sind befristet bis zum 30. Juni.

 ?? Foto: Robert Pfeil/dpa ?? Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes patrouilli­eren durch die verlassene Aachener Straße in Köln, wo sonst das Nachtleben tobt.
Foto: Robert Pfeil/dpa Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes patrouilli­eren durch die verlassene Aachener Straße in Köln, wo sonst das Nachtleben tobt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany