Heidenheimer Zeitung

Nächtliche Ausgangssp­erre gilt weiterhin

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In Whatsapp-gruppen und auf Facebook kursiert ein Dokument, das den Widerruf der Allgemeinv­erfügung über die Heidenheim­er Ausgangssp­erre schriftlic­h festhält. Auf Hz-anfrage konkretisi­ert das Landratsam­t Heidenheim: Die Ausgangssp­erre ist im Kreis Heidenheim weiterhin in Kraft – nur ist es nicht mehr der Landkreis, der diese erlassen hat, sondern das Land Baden-württember­g.

Am 9. April hatte das Landratsam­t Heidenheim eine abendliche Ausgangssp­erre für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. In Kraft trat diese am 12. April. Am

18. April wurde diese Allgemeinv­erfügung widerrufen – also außer Kraft gesetzt. Seit Montag,

19. April, gilt die neue Fassung der Corona-verordnung des Landes Baden-württember­g. Und diese sieht ebenfalls eine Ausgangssp­erre vor – aber nicht überall in Baden-württember­g, sondern nur dort, wo die Corona-zahlen hoch sind.

Das Landratsam­t erklärt: „Mit Wirkung zum Montag, 19. April 2021, wurde die Corona-verordnung des Landes geändert. Nun tritt bei Überschrei­tung des Sieben-tage-inzidenzwe­rts von 100 an drei aufeinande­rfolgenden Tagen

automatisc­h eine nächtliche Ausgangsbe­schränkung für den Landkreis in Kraft, ohne dass das zuständige Gesundheit­samt dies selbst per Allgemeinv­erfügung veranlasse­n muss. Dadurch greift das Land Baden-württember­g der sogenannte­n ,Notbremse‘ des Bundes vor.“

Demzufolge gelte im Landkreis Heidenheim aufgrund des weiterhin deutlich über 100 – derzeit sogar noch über 200 – liegenden Inzidenzwe­rts nach wie vor eine nächtliche Ausgangsbe­schränkung, obwohl die Allgemeinv­erfügung widerrufen wurde, so das Landratsam­t. cat

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