Nächtliche Ausgangssperre gilt weiterhin
In Whatsapp-gruppen und auf Facebook kursiert ein Dokument, das den Widerruf der Allgemeinverfügung über die Heidenheimer Ausgangssperre schriftlich festhält. Auf Hz-anfrage konkretisiert das Landratsamt Heidenheim: Die Ausgangssperre ist im Kreis Heidenheim weiterhin in Kraft – nur ist es nicht mehr der Landkreis, der diese erlassen hat, sondern das Land Baden-württemberg.
Am 9. April hatte das Landratsamt Heidenheim eine abendliche Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. In Kraft trat diese am 12. April. Am
18. April wurde diese Allgemeinverfügung widerrufen – also außer Kraft gesetzt. Seit Montag,
19. April, gilt die neue Fassung der Corona-verordnung des Landes Baden-württemberg. Und diese sieht ebenfalls eine Ausgangssperre vor – aber nicht überall in Baden-württemberg, sondern nur dort, wo die Corona-zahlen hoch sind.
Das Landratsamt erklärt: „Mit Wirkung zum Montag, 19. April 2021, wurde die Corona-verordnung des Landes geändert. Nun tritt bei Überschreitung des Sieben-tage-inzidenzwerts von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
automatisch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für den Landkreis in Kraft, ohne dass das zuständige Gesundheitsamt dies selbst per Allgemeinverfügung veranlassen muss. Dadurch greift das Land Baden-württemberg der sogenannten ,Notbremse‘ des Bundes vor.“
Demzufolge gelte im Landkreis Heidenheim aufgrund des weiterhin deutlich über 100 – derzeit sogar noch über 200 – liegenden Inzidenzwerts nach wie vor eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, obwohl die Allgemeinverfügung widerrufen wurde, so das Landratsamt. cat