Weder Ostalb/ries noch Härtsfeld
Die Überlegungen der Aalener Grünen für die Ausweisung eines solchen Areals wurden im Ostalb-kreistag nach Untersuchungen der Verwaltung als nicht erfolgversprechend eingestuft.
Der Traum der Aalener Grünen von einem Biosphärengebiet Ostalb/ Ries ist ausgeträumt. Den entsprechenden Antrag haben sie selbst in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung des Ostalb-kreistags zurückgezogen. Denn eine Untersuchung der Kreisverwaltung hatte ergeben, dass die Voraussetzungen für die Ausweisung eines solchen Gebiets fehlen. Weder gebe es dafür das zwingend notwendige Alleinstellungsmerkmal, noch seien genügend Flächen in öffentlichem Eigentum, sagte die Erste Landesbeamtin Gabriele Seefried. Auch für Überlegungen zum Gebiet Härtsfeld, das große Teile des Landkreises Heidenheim einbeziehen würde, wurde keine Möglichkeit gesehen.
Das Biosphärengebiet, hatte sie in einer Vorlage für den Ausschuss geschrieben, muss einem einheitlichen Schutz unterstellt sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei Großschutzgebieten zur Verwirklichung der Ziele ein umfassendes und auf das Gesamtgebiet bezogenes Schutzkonzept verfolgt wird. Ein Biosphärengebiet muss unter naturwissenschaftlichen, für Naturschutz und Landschaftspflege relevanten Gesichtspunkten eine Individualität besitzen und als Einheit betrachtet werden können. Das Gebiet muss mindestens 30 000 Hektar groß und für einen bestimmten Landschaftstyp charakteristisch sein. Darüber hinaus muss es in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, also die strengen Schutzbestimmungen für wertvollste und wichtigste
Biotope und Lebensgemeinschaften, erfüllen.
Biosphärengebiete dienen demnach als Modellgebiete, die beispielhaft aufzeigen sollen, wie in einem bestimmten Landschaftstyp Menschen nachhaltig wirtschaften und leben können. Charakteristische Kulturlandschaften und nachhaltige, naturschonende Nutzungsformen sollen erhalten werden. Bereiche deren Naturhaushalt und Landschaftsbild durch Intensivnutzung beeinträchtigt sind, sollen durch die Rückkehr zu naturverträglichen Wirtschaftsweisen in das Gesamtkonzept eingebunden werden.
Keine wirtschaftliche Nutzung
In einer Kernzone sollen sich natürliche beziehungsweise naturnahe Ökosysteme möglichst unbeeinflusst vom Menschen entwickeln. Und: Dort darf es keine wirtschaftliche Nutzung geben; weder Windenergie- noch landwirtschaftliche noch Waldnutzung. Seefried gab es den Kreisräten schriftlich: „Diese Vorgabe führt dazu, dass fast ausschließlich Waldgebiete und hier vor allem Bannwälder oder solche Waldflächen, die sich bereits heute außerhalb regelmäßiger Bewirtschaftung befinden, als Kernzone in Frage kommen. Auch Seen, Moore sowie Felsen können Teil der Kernzone sein.“
Das Biosphärengebiet müsse Modellcharakter für ein nachhaltiges Zusammenleben von Mensch und Natur haben. Darüber hinaus müsse es über ein Alleinstellungsmerkmal verfügen. Der Wald könne es im Falle der Ostalb und des Rieses nicht sein, denn der sei bereits durch das
Biosphärengebiet Schwäbische Alb bei Münsingen belegt.
Wollte man das Härtsfeld ausweisen, müssten für eine Fläche von 30 000 Hektar, also für die Mindestanforderung, die gesamte Gemarkung von Neresheim, jeweils die südliche Hälfte von Bopfingen und Lauchheim, die östliche Gemarkungshälfte von Aalen und die nördlichen Teile des Landkreises Heidenheim, mindestens Dischingen, Nattheim und Heidenheim, in das Biosphärengebiet aufgenommen werden.
Bereits jetzt gebe es innerhalb dieses Gebiets Windparks und mehrere Photovoltaik-freiflächen. Derartige Anlagen aber seien in der Kern- und in der Regel auch in der so genannten Pflegezone verboten.
Ein Alleinstellungsmerkmal werde nur schwer begründbar sein. Bezöge man das Ries ein, könnte zwar ein Alleinstellungsmerkmal definiert werden. Allerdings befindet sich das Ries-gebiet überwiegend auf bayerischer Gemarkung und die überwiegenden Flächen seien dort im Privateigentum. Gleichwohl wolle man die möglichen positiven Effekte, beispielsweise im Tourismus, zu nutzen versuchen, schloss Seefried.
Bedenken erkannt
Während Landrat Joachim Bläse sagte, er halte einen Antrag für wenig sinnvoll, versuchte Gabriele Ceferino (Grüne) den Vorschlag noch zu retten. Man sehe die Bedenken durchaus und wisse, dass eine Ausweisung schwierig wäre. Man müsste auf die Gemeinden zugehen und eine Erweiterung auf die Alb oder ins Ries prüfen. Naturschutz und regionale Produkte würden schließlich immer wichtiger. Es gehe um Wertschöpfung und darum, sich lange Transportwege zu ersparen.
„Die Kriterien können wir nicht erfüllen und den Raum Härtsfeld und Bopfingen können wir nicht im Ungewissen lassen“, sagte Nikolaus Ebert (CDU), auch wenn man eigentlich beim Vorschlag der Grünen sei. Es würde zu nicht notwendigen Verwerfungen kommen und der Antrag könnte keinen Erfolg haben. „Die Hürden sind zu hoch, wir sollten Abstand davon nehmen“, sagte auch Herbert Witzany (Freie Wähler). Und in die gleiche Kerbe schlug Andrea Hatam (SPD): „So begrüßenswert es wäre, es ist nicht realistisch. Keiner wird deswegen die Landwirtschaft aufgeben oder eine Windkraftanlage stilllegen.“Gabriele Ceferino zog den vorgebrachten Antrag schließlich zurück.