Heidenheimer Zeitung

Einigung auf neues Wahlrecht

Künftig zwei Stimmen: Grüne und CDU verständig­en sich bei ihren Koalitions­verhandlun­gen auf eine Reform.

- Axel Habermehl und Roland Muschel

Stuttgart. Die nächsten Landtagswa­hlen in Baden-württember­g sollen unter neuen Regeln stattfinde­n. Diese Grundsatze­ntscheidun­g hatten Grüne und CDU bereits bei ihren Sondierung­en vor der förmlichen Aufnahme von Koalitions­verhandlun­gen für eine neue Landesregi­erung gefasst und öffentlich angekündig­t. Nun haben sich nach Informatio­nen dieser Zeitung beide Parteien bei ihren Koalitions­verhandlun­gen auf die Details der Reform geeinigt. Sie betreffen das Landtagswa­hlrecht, aber auch das für die kommunale Ebene.

Bei Landtagswa­hlen – die planmäßig nächste ist für das Jahr 2026 vorgesehen – soll, wie von den Grünen in ihrem Wahlprogra­mm angekündig­t, ein personalis­iertes Verhältnis­wahlrecht mit einer geschlosse­nen Landeslist­e gelten. Die Regelung orientiert sich am Bundestags­wahlrecht, unterschei­det sich aber auch etwas davon.

Mit der Erststimme sollen Wähler ihren regionalen Direktkand­idaten im Wahlkreis ins Landesparl­ament wählen können. Wer im Wahlkreis die meisten Stimmen erreicht, gewinnt das Direktmand­at. Die Zweitstimm­e kann der Wähler an eine Partei vergeben. Je nach landesweit­em Stimmenant­eil zöge dann eine gewisse Zahl an Politikern dieser Partei, nach einer vorab aufgestell­ten Liste, ebenfalls in den Landtag ein.

Nachrücker aus Wahlkreis

Anders als im Bundestag soll aber bei einem Ausscheide­n eines Abgeordnet­en nicht ein Parteifreu­nd von der Landeslist­e als Ersatz ins Parlament nachrücken, sondern der Zweitkandi­dat aus dem Wahlkreis des Ausgeschie­denen. Beendet werden soll mit dieser Praxis die Zweitauszä­hlung aller Stimmen nach Bezirken, bisher eine Besonderhe­it des Landtagswa­hlrechts im Südwesten.

Ziel der Wahlrechts­reform ist unter anderem, mehr Frauen ins Parlament zu bekommen. Eine Reform war bereits für die vergangene Legislatur­periode fest vereinbart, scheiterte dann aber an der CDU. Bereits verkündet hatten Grüne und CDU, dass künftig auch Jüngere den Landtag wählen dürfen. Das aktive Wahlrecht soll auf das Alter von 16 Jahren gesenkt werden.

Außerdem haben sich Grüne und CDU auf eine Reform des Wahlrechts auf kommunaler Ebene geeinigt. Künftig soll es bei Oberbürger­meister- und Bürgermeis­terwahlen eine „echte“Stichwahl geben. Falls im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht, könnten im zweiten Wahlgang nur noch jene beiden Kandidaten gegeneinan­der antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen bekamen.

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