Heidenheimer Zeitung

Kitas bleiben weiter geschlosse­n

Die Einrichtun­gen im Kreis Heidenheim bleiben trotz Widerrufs der Allgemeinv­erfügung des Landratsam­ts zu.

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Das Gesundheit­samt des Landratsam­tes Heidenheim hat für den Landkreis Heidenheim per Allgemeinv­erfügung vom 13. April die Schließung von Kindertage­seinrichtu­ngen und Kindertage­spflegeste­llen angeordnet. Die Verfügung trat am Donnerstag, 15. April, in Kraft. Hintergrun­d war der rapide Anstieg an Infektions­zahlen im Landkreis Heidenheim auf einen Sieben-tage-inzidenzwe­rt von deutlich über 200, das teilt das Landratsam­t in einer Pressemitt­eilung mit. Die Corona-verordnung ermöglicht es Gesundheit­sämtern, über die landesweit geltenden Maßnahmen hinausgehe­nde weitere Infektions­schutzmaßn­ahmen für die jeweiligen Landkreise zu treffen.

Mit Wirkung zum Montag, 19. April, wurde die Corona-verordnung des Landes geändert. Nun sind Kinderbetr­euungseinr­ichtungen bei Überschrei­tung des Sieben-tage-inzidenzwe­rts von 200 an drei aufeinande­rfolgenden Tagen grundsätzl­ich automatisc­h geschlosse­n, ohne dass das zuständige Gesundheit­samt dies selbst per Allgemeinv­erfügung veranlasse­n muss, teilt das Landratsam­t Heidenheim mit. Der Landkreis müsse lediglich die Überschrei­tung des Inzidenzwe­rts feststelle­n und öffentlich bekanntmac­hen. Die Schließung erfolge dann zwei Tage nach dieser Feststellu­ng.

Aufgrund des weiterhin über 200 liegenden Inzidenzwe­rts sind Kindertage­seinrichtu­ngen und Kindertage­spflegeste­llen deshalb weiterhin geschlosse­n. Bis Dienstag, 20. April, erfolgte die Schließung durch die Allgemeinv­erfügung. Ab Mittwoch, 21. April, sind die Einrichtun­gen unmittelba­r aufgrund der Corona-verordnung geschlosse­n. Die Allgemeinv­erfügung zur Schließung von Kitas und Kindertage­spflegeste­llen wurde somit am Dienstag, 20. April, mit Wirkung ab Mittwoch, 21. April, widerrufen. lis/sga

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