Regeln für Künstliche Intelligenz
Vorschläge der Eu-kommission wollen Grundrechte der Bürger bei riskanten Anwendungen schützen.
Brüssel. Damit Europa bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) weltweit geltende Standards setzen kann, schlägt die Eu-kommission Regeln vor, die sowohl Risiken der KI als auch die Grundrechte der Eu-bürger berücksichtigen. Je größer die Gefahren sind, desto höher sollen die Anforderungen an ein Programm und seinen Entwickler sein. In Deutschland sind knapp zwei Drittel der Firmen positiv gegenüber der KI eingestellt.
Als KI bezeichnet man meist Anwendungen auf Basis maschinellen Lernens. Dabei durchforstet eine Software große Datenmengen nach Übereinstimmungen und zieht daraus Schlussfolgerungen. Beispielsweise versucht KI in selbstfahrenden Autos, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer vorherzusagen.
Der Vorschlag der Eu-kommission zielt vor allem auf Hochrisiko-anwendungen. Genannt werden unter anderem der Verkehrssektor, Programme zur Personaleinstellung und biometrische Identifikation.
Kein Sozial-kreditsystem
Dafür müssten menschliche Aufsicht, umfangreiche Datensets und eine Risikobewertung sichergestellt werden, fordert die Eu-kommission. Manches soll nur in engen Grenzen und nach behördlicher Genehmigung erlaubt werden, etwa bei der Suche nach einem vermissten Kind oder wenn ein Terroranschlag droht. Technologien wie das Sozialkredit-system aus China, das regelkonformes Verhalten belohnt und Fehlverhalten bestraft, soll verboten werden.
Über die Vorschläge der Eukommission müssen noch die Eu-staaten und das Europaparlament verhandeln. Es dürfte einige Jahre dauern, ehe sie gelten.
Die Zustimmung zu KI ist in deutschen Unternehmen gewachsen. 62 Prozent der Firmenleitungen sagten in einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom, sie sähen in der KI eher eine Chance. 2020 waren es 55 Prozent.
Allerdings klafft eine Lücke zwischen Akzeptanz und Einsatz. Nur 8 Prozent der Befragten sagen, dass sie im Unternehmen KI selbst einsetzen.
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