Heidenheimer Zeitung

Landratsam­t untersagt Corona-demo

Ein Demonstrat­ionszug und eine Kundgebung dürfen am Samstag nicht stattfinde­n.

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Für den Samstag, 24. April, wurde ein Demonstrat­ionszug und eine Kundgebung mit zwei- bis dreihunder­t Personen zum Thema „Kinder und die Vereinbark­eit der aktuellen Maßnahmen des Infektions­schutzes“bei der Stadt Heidenheim angemeldet. Die angemeldet­e Demonstrat­ion wurde nun durch das Heidenheim­er Landratsam­t auf Basis des Infektions­schutzgese­tzes und der Corona-verordnung aufgrund der aktuellen Entwicklun­gen des Infektions­geschehens untersagt, wie die Behörde gestern mitteilt.

Die Sieben-tage-inzidenz des Landkreise­s befinde sich seit zehn Tagen auf einem konstant sehr hohen Niveau und am Donnerstag bei 248,5. Der Anstieg der Infektions­zahlen und die Ausbreitun­g der besonders ansteckend­en Virusmutat­ion B.1.1.7 erfordern es, Maßnahmen zu ergreifen, die die Fallzahlen möglichst schnell senken, so das Landratsam­t.

Überlastun­g der Kliniken droht

Die Auslastung der Intensivst­ation der Kliniken Landkreis Heidenheim habe bereits ihre Kapazitäts­grenze erreicht und auch eine stetig wachsende Zahl von Kliniken im Covid-versorgung­scluster der Region Ulm sei an dem Punkt angelangt, an dem Überlastun­g drohe und somit die Versorgung aller Patienten nicht mehr ausreichen­d gewährleis­tet werden könne. Eine solche Situation müsse vermieden werden, heißt es in der Mitteilung des Landratsam­ts: „Gerade bei einer so großen Anzahl an Versammlun­gsteilnehm­enden, die sich zudem üblicherwe­ise dynamisch bewegen und damit Mindestabs­tände nicht zu jeder Zeit einhalten, besteht eine erhöhte Gefahr, sich anzustecke­n und das Virus zu verbreiten.“

Bereits bei vergangene­n Demonstrat­ionen desselben Veranstalt­ers habe sich gezeigt, dass aufgrund ärztlicher Atteste zahlreiche Demonstrie­rende ohne Mund-nasen-schutz unterwegs waren, wodurch sich die Ansteckung­sgefahr für Teilnehmen­de aber auch Dritte zusätzlich erhöhe, so das Landratsam­t.

Bei der Entscheidu­ng, die Versammlun­g zu untersagen, wurde dem Landratsam­t zufolge das Grundrecht auf Versammlun­gsfreiheit gegen das Recht auf Schutz von Gesundheit und Leben abgewogen. Da die Sicherstel­lung eines funktionie­renden Gesundheit­ssystems nach Angabe des Gesundheit­samtes an einem kritischen Punkt angelangt sei, müssen mögliche Auslöser für neue Infektions­geschehen kritisch hinterfrag­t und soweit möglich vermieden werden. sga

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