Rückschlag für Kunden
Das ist eine ärgerliche Entscheidung für alle Bahnkunden: Die EU schränkt die Entschädigungsansprüche von Fahrgästen bei Zugverspätungen nun doch ein. Die Bahnunternehmen werden sich künftig bei Verspätungen oftmals auf „extreme Witterungsbedingungen“berufen können – und damit die Erstattung von bis zu 50 Prozent des Ticketpreises ablehnen.
Verworfen sind alle Forderungen, die Entschädigungsleistungen zu erhöhen, um die Bahn zu mehr Pünktlichkeit zu drängen. Stattdessen geben Eu-parlament und Mitgliedstaaten dem Druck der meist noch staatlichen Bahnen in Europa nach, die über Wettbewerbsnachteile gegenüber Fluggesellschaften klagen. Sicher, die Airlines sind schon jetzt in Fällen „höherer Gewalt“von Ausgleichszahlungen bei Verspätungen befreit.
Doch hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Entschädigungssysteme unterscheiden sich erheblich, auch durch die Summen: Flugpassagiere erhalten für die verlorene Zeit Pauschalsummen von 250 bis 600 Euro. Nur einen Bruchteil davon bekommen Bahnkunden. Die zahllosen Gerichtsprozesse um die Frage, wann sich Airlines auf höhere Gewalt berufen können, lassen ahnen, was Zugpassagieren künftig bevorsteht. Nur werden sie sich angesichts der oft geringeren Ticketkosten genau überlegen, ob sie vor Gericht ziehen.
Die Folgen sind klar: Bahn-betreiber dürften den Verweis auf extreme Wetterlagen als Schlupfloch nutzen. Ihr Anreiz für mehr Pünktlichkeit ist geschwächt. Besiegelt wird dieser Angriff auf Verbraucherrechte ausgerechnet im Europäischen Jahr der Schiene, das Bahnfahren attraktiver machen soll. Das macht den Beschluss vollends unverständlich.