Heidenheimer Zeitung

Rückschlag für Kunden

- Christian Kerl zu geringeren Entschädig­ungen bei Bahn-verspätung­en

Das ist eine ärgerliche Entscheidu­ng für alle Bahnkunden: Die EU schränkt die Entschädig­ungsansprü­che von Fahrgästen bei Zugverspät­ungen nun doch ein. Die Bahnuntern­ehmen werden sich künftig bei Verspätung­en oftmals auf „extreme Witterungs­bedingunge­n“berufen können – und damit die Erstattung von bis zu 50 Prozent des Ticketprei­ses ablehnen.

Verworfen sind alle Forderunge­n, die Entschädig­ungsleistu­ngen zu erhöhen, um die Bahn zu mehr Pünktlichk­eit zu drängen. Stattdesse­n geben Eu-parlament und Mitgliedst­aaten dem Druck der meist noch staatliche­n Bahnen in Europa nach, die über Wettbewerb­snachteile gegenüber Fluggesell­schaften klagen. Sicher, die Airlines sind schon jetzt in Fällen „höherer Gewalt“von Ausgleichs­zahlungen bei Verspätung­en befreit.

Doch hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Entschädig­ungssystem­e unterschei­den sich erheblich, auch durch die Summen: Flugpassag­iere erhalten für die verlorene Zeit Pauschalsu­mmen von 250 bis 600 Euro. Nur einen Bruchteil davon bekommen Bahnkunden. Die zahllosen Gerichtspr­ozesse um die Frage, wann sich Airlines auf höhere Gewalt berufen können, lassen ahnen, was Zugpassagi­eren künftig bevorsteht. Nur werden sie sich angesichts der oft geringeren Ticketkost­en genau überlegen, ob sie vor Gericht ziehen.

Die Folgen sind klar: Bahn-betreiber dürften den Verweis auf extreme Wetterlage­n als Schlupfloc­h nutzen. Ihr Anreiz für mehr Pünktlichk­eit ist geschwächt. Besiegelt wird dieser Angriff auf Verbrauche­rrechte ausgerechn­et im Europäisch­en Jahr der Schiene, das Bahnfahren attraktive­r machen soll. Das macht den Beschluss vollends unverständ­lich.

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