Geimpfte sollen wieder in die EU einreisen dürfen
Auch für Immunisierte im Inland sind Erleichterungen beschlussreif. Treffen sollen wieder möglich werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die geplante Verordnung zu Erleichterungen für geimpfte Menschen möglichst noch in dieser Woche unter Dach und Fach bekommen. Über die Regelung solle „im Idealfall im Laufe dieser, spätestens in der nächsten Woche“entschieden werden, sagte Spahn nach Beratungen des Corona-kabinetts. Anschließend müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden.
Zugleich sind Reiseerleichtungen in die EU und damit nach Deutschland geplant. Vollständig Geimpfte sollen wieder einreisen dürfen. Das Corona-kabinett habe über eine entsprechende Änderung der Einreiseverordnung gesprochen, sagte Spahn. Einen Entwurf kündigte er für diese Woche an. Statt eines negativen Tests zur Einreise bei Flugreisen soll demnach künftig auch der Nachweis einer vollständigen Impfung reichen.
Zu Beginn der Sommerferien soll eine Impfung nicht nur analog mit einem Eintrag im gelben Impfheft nachgewiesen werden können, sondern auch digital auf Smartphones. Wer kein Smartphone hat oder das Gerät nicht bei sich trägt, kann einen Ausdruck der digital lesbaren Impfbescheinigung als Qrcode auf Papier bekommen. Auch bei Verlust oder Wechsel des Smartphones kann das Zertifikat über den ausgedruckten Qr-code erneut ins Handy eingelesen werden.
Was die Wiederherstellung der Rechte für Geimpfte angehe, sei der jetzt in der Bundesregierung abgestimmte Entwurf der „Startpunkt“für die Gespräche mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat, sagte Spahn. Menschen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, sollen sich dem Verordnungsentwurf zufolge bald wieder ohne Einschränkungen treffen können. Die bisherige Beschränkung für Treffen „gilt nicht für eine private Zusammenkunft, an der ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen“, heißt es in der aktuellen Fassung der Verordnung.
Berlin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat für ihren Vorstoß zur teilweisen Rückgabe von Grundrechten an Geimpfte heftigen Gegenwind bekommen. Freiheitseinschränkungen wie die Verwehrung eines Restaurantbesuchs seien weder für Geimpfte noch für Genesene oder Getestete hinzunehmen, sagte FDP-CHEF Christian Lindner.
Der Osnabrücker Juraprofessor Lars Leuschner forderte für Geimpfte ein Aufheben der Pauschalverbote, etwa für Restaurantbesuche oder der Hotelaufenthalte. „Das Verbot, den Innenbereich von Restaurants zu öffnen oder Touristen zu beherbergen, schränkt nicht nur die Grundrechte der Gewerbetreibenden ein, sondern es ist auch ein Eingriff in die Grundrechte der Geimpften“, sagte Leuschner dieser Zeitung.
Der Verordnungsentwurf von Justizministerin Lambrecht zu den Rechten von gegen das Coronavirus Geimpften soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, „im Idealfall“würde die Verordnung noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen. In dem Entwurf heißt es, vollständig Geimpfte und Genesene sollten wieder das Recht bekommen, „ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren oder Fußpflegern in Anspruch zu nehmen“. Beide Gruppen sollen sich auch nicht an Ausgangsbeschränkungen halten müssen.
Lambrecht: „Viel Sprengsatz“
Von der Möglichkeit, wieder ins Restaurant zu gehen oder im Hotel zu übernachten, ist in dem Entwurf nicht die Rede. Lambrecht begründete dies unter anderem damit, dass eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Nichtgeimpften in der Gastronomie „viel Sprengsatz in die Gesellschaft bringen würde“. Jura-professor Leuschner betonte, dass die Annahme, die Teilöffnung für Geimpfte könnte bei dem Rest der Bevölkerung Neid auslösen, kein Grund für andauernde Restriktionen sein dürfe.
Ebenso kritisierte Leuschner Lambrechts Standpunkt, dass man aufpassen müsse, dass Geimpfte und Genesenen kein Anrecht auf Eintritt in ein Restaurant oder Schwimmbad geltend machen würden. Zwar könnten Eingangskontrollen zu Schwierigkeiten führen. Diese reichten aber als Grund nicht aus, den Status quo aufrecht zu erhalten. „Wenn etwa ein Gastronom von einer Teilöffnung absieht, weil sich der mit der Eingangskontrolle verbundene Aufwand nicht lohnt, ist das natürlich sein gutes Recht“, erläuterte Leuschner. Dass Geimpfte das Restaurant dann nicht besuchen können, falle dann nicht in die Verantwortung des Staates. Deshalb sei es nicht nötig, Pauschalverbote auszusprechen, um etwa Gastronomen vor den Ansprüchen Geimpfter zu schützen.