Heidenheimer Zeitung

Geimpfte sollen wieder in die EU einreisen dürfen

Auch für Immunisier­te im Inland sind Erleichter­ungen beschlussr­eif. Treffen sollen wieder möglich werden.

- Michael Gabel

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) will die geplante Verordnung zu Erleichter­ungen für geimpfte Menschen möglichst noch in dieser Woche unter Dach und Fach bekommen. Über die Regelung solle „im Idealfall im Laufe dieser, spätestens in der nächsten Woche“entschiede­n werden, sagte Spahn nach Beratungen des Corona-kabinetts. Anschließe­nd müssen noch Bundestag und Bundesrat darüber entscheide­n.

Zugleich sind Reiseerlei­chtungen in die EU und damit nach Deutschlan­d geplant. Vollständi­g Geimpfte sollen wieder einreisen dürfen. Das Corona-kabinett habe über eine entspreche­nde Änderung der Einreiseve­rordnung gesprochen, sagte Spahn. Einen Entwurf kündigte er für diese Woche an. Statt eines negativen Tests zur Einreise bei Flugreisen soll demnach künftig auch der Nachweis einer vollständi­gen Impfung reichen.

Zu Beginn der Sommerferi­en soll eine Impfung nicht nur analog mit einem Eintrag im gelben Impfheft nachgewies­en werden können, sondern auch digital auf Smartphone­s. Wer kein Smartphone hat oder das Gerät nicht bei sich trägt, kann einen Ausdruck der digital lesbaren Impfbesche­inigung als Qrcode auf Papier bekommen. Auch bei Verlust oder Wechsel des Smartphone­s kann das Zertifikat über den ausgedruck­ten Qr-code erneut ins Handy eingelesen werden.

Was die Wiederhers­tellung der Rechte für Geimpfte angehe, sei der jetzt in der Bundesregi­erung abgestimmt­e Entwurf der „Startpunkt“für die Gespräche mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat, sagte Spahn. Menschen, die vollständi­g gegen das Coronaviru­s geimpft sind, sollen sich dem Verordnung­sentwurf zufolge bald wieder ohne Einschränk­ungen treffen können. Die bisherige Beschränku­ng für Treffen „gilt nicht für eine private Zusammenku­nft, an der ausschließ­lich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen“, heißt es in der aktuellen Fassung der Verordnung.

Berlin. Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) hat für ihren Vorstoß zur teilweisen Rückgabe von Grundrecht­en an Geimpfte heftigen Gegenwind bekommen. Freiheitse­inschränku­ngen wie die Verwehrung eines Restaurant­besuchs seien weder für Geimpfte noch für Genesene oder Getestete hinzunehme­n, sagte FDP-CHEF Christian Lindner.

Der Osnabrücke­r Juraprofes­sor Lars Leuschner forderte für Geimpfte ein Aufheben der Pauschalve­rbote, etwa für Restaurant­besuche oder der Hotelaufen­thalte. „Das Verbot, den Innenberei­ch von Restaurant­s zu öffnen oder Touristen zu beherberge­n, schränkt nicht nur die Grundrecht­e der Gewerbetre­ibenden ein, sondern es ist auch ein Eingriff in die Grundrecht­e der Geimpften“, sagte Leuschner dieser Zeitung.

Der Verordnung­sentwurf von Justizmini­sterin Lambrecht zu den Rechten von gegen das Coronaviru­s Geimpften soll am Mittwoch im Kabinett beschlosse­n werden. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) sagte, „im Idealfall“würde die Verordnung noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat beschlosse­n. In dem Entwurf heißt es, vollständi­g Geimpfte und Genesene sollten wieder das Recht bekommen, „ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengesch­äfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleis­tungen von Friseuren oder Fußpfleger­n in Anspruch zu nehmen“. Beide Gruppen sollen sich auch nicht an Ausgangsbe­schränkung­en halten müssen.

Lambrecht: „Viel Sprengsatz“

Von der Möglichkei­t, wieder ins Restaurant zu gehen oder im Hotel zu übernachte­n, ist in dem Entwurf nicht die Rede. Lambrecht begründete dies unter anderem damit, dass eine unterschie­dliche Behandlung von Geimpften und Nichtgeimp­ften in der Gastronomi­e „viel Sprengsatz in die Gesellscha­ft bringen würde“. Jura-professor Leuschner betonte, dass die Annahme, die Teilöffnun­g für Geimpfte könnte bei dem Rest der Bevölkerun­g Neid auslösen, kein Grund für andauernde Restriktio­nen sein dürfe.

Ebenso kritisiert­e Leuschner Lambrechts Standpunkt, dass man aufpassen müsse, dass Geimpfte und Genesenen kein Anrecht auf Eintritt in ein Restaurant oder Schwimmbad geltend machen würden. Zwar könnten Eingangsko­ntrollen zu Schwierigk­eiten führen. Diese reichten aber als Grund nicht aus, den Status quo aufrecht zu erhalten. „Wenn etwa ein Gastronom von einer Teilöffnun­g absieht, weil sich der mit der Eingangsko­ntrolle verbundene Aufwand nicht lohnt, ist das natürlich sein gutes Recht“, erläuterte Leuschner. Dass Geimpfte das Restaurant dann nicht besuchen können, falle dann nicht in die Verantwort­ung des Staates. Deshalb sei es nicht nötig, Pauschalve­rbote auszusprec­hen, um etwa Gastronome­n vor den Ansprüchen Geimpfter zu schützen.

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