Alleine geht es nicht
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes hat eine ungeahnte Dynamik in der Klimapolitik entfacht. Ein Wettbewerb um die besten Ideen, wie der Ausstoß von Kohlendioxid verringert werden kann, hat begonnen. Dennoch sollten alle, die sich über die Entscheidung freuen, das Urteil genau durchlesen. „Art. 20a GG verpflichtet den Staat, eine Lösung des Klimaschutzproblems gerade auch auf überstaatlicher Ebene zu suchen“, schreiben die Richter nämlich auch.
Das bedeutet nicht, dass Deutschland tatenlos bleiben darf, solange andere Staaten nicht genauso viel unternehmen, um CO2 einzusparen. Es ist dennoch ein wichtiger Hinweis auf einen Fakt, der in der oft eher hysterisch als sachlich geführten Debatte übersehen wird: Deutschland kann noch so ambitioniert vorangehen, alleine werden weder die Bundesrepublik noch Europa – und auch nicht das Verfassungsgericht – das Klima retten.
Bei allen Anstrengungen, die jetzt unternommen werden, sollte deswegen penibel auf ihre internationale Anschlussfähigkeit geachtet werden. Ein höherer Co2-preis für Gebäude und den Verkehr, der mittelfristig in einem europäischen Emissionshandel, langfristig womöglich in einer internationalen Klima-allianz gilt, ist ein gangbarer Weg – unter der Bedingung, dass die Einnahmen daraus an die Bürger zurückgegeben werden. Diese im Gegenzug über die Stromrechnung zu entlasten, wäre angesichts der zunehmenden Elektrifizierung sinnvoll. Und wird, da es Union, SPD und Grüne allesamt ähnlich im Programm stehen haben, wohl so kommen. Wie der Ökostromausbau, ohne den E-autos etwa wenig klimaschonend sind, stattdessen finanziert wird, ist eine andere Frage.