„Kein Hinweis auf fremdes Verschulden“
Im Todesfall der pflegebedürftigen Annemarie Rückert wird nicht weiter ermittelt. Die Söhne sind unzufrieden.
Murnau. „Es gibt keine Ansätze, ein Fremdverschulden anzunehmen“: Karin Jung, Staatsanwältin an der Staatsanwaltschaft München II, hat das Todesermittlungsverfahren im Fall der am 18. März 2019 im Pflegeheim Seniorenwohnen in Murnau am Staffelsee verstorbenen Annemarie Rückert eingestellt. Es ist der mutmaßliche Schlussstrich unter ein Verfahren, das die Umstände des Todes der damals 87-Jährigen aufklären sollte (wir haben über den Fall ausführlich am 12. Dezember 2020 berichtet).
Die taubblinde Annemarie Rückert, Pflegegrad 5, hatte fast vier Jahre in dem Pflegeheim gelebt, das von der SSG, einer hundertprozentigen Tochter des Bayerischen Roten Kreuzes, betrieben wird. Im Laufe der Zeit war es zu teils heftigem Streit zwischen Angehörigen der Bewohnerin, dem Pflegepersonal und der Heimleitung gekommen. Annemarie Rückerts Söhne dokumentierten aus ihrer Sicht zahlreiche Versäumnisse: mangelhafte Versorgung mit Nahrung, unzureichende Toilettengänge, manipulierte Listen zur Getränkegabe. Die SSG hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Obduktion angeordnet
Während eines Krankenhausaufenthaltes von Annemarie Rückert im Februar 2019 kündigte die Heimleitung den Betreuungsvertrag, musste die Kündigung nach Intervention der Söhne jedoch zurücknehmen. Nach der Rückkehr ins Pflegeheim verschlechterte sich der Zustand der Bewohnerin, wenige Wochen später starb sie. Der Arzt vor Ort attestierte einen natürlichen Tod, die Staatsanwaltschaft leitete dennoch ein Todesermittlungsverfahren ein und ordnete die Obduktion der Leiche an.
Das vorläufige Gutachten der Rechtsmediziner bestätigte die Diagnose des Arztes. Aufgrund der Vorgeschichte und auf Betreiben der Söhne, die den Verdacht äußerten, ihre Mutter sei vergiftet worden, ordnete die Behörde zudem die „chemisch-toxikologische Auswertung“der bis dato nicht untersuchten Asservate wie Blut, Urin und Mageninhalt an, um ein Fremdverschulden auszuschließen.
Das entsprechende Gutachten liegt inzwischen vor, es habe „keinen Nachweis für eine todesursächliche oder -mitursächliche Medikamentengabe ergeben“, teilt die Staatsanwältin mit. Die Angehörigen zeigten sich auf Anfrage nicht einverstanden mit der Einstellung des Verfahrens. Sie halten wichtige Fragen für ungeklärt.