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Mit modernen Armbändern oder Anhängern können sich Eltern stets über den Aufenthaltsort ihres Kindes informieren. Aber sorgen die digitalen Überwacher auch wirklich für mehr Sicherheit?
mmer zu wissen, wo sich das eigene Kind gerade aufhält, gibt vielen Eltern ein sicheres und beruhigendes Gefühl. Daher werden Gps-tracker immer beliebter. Mithilfe solcher Tracker können Eltern nicht nur den Aufenthaltsort von Sohn oder Tochter leicht ausfindig machen. Über das sogenannte Geofencing können sie sich auch darüber informieren lassen, wenn der Nachwuchs einen vorgegebenen räumlichen Bereich verlässt - etwa den Schulweg oder den Gang zu Freunden in der Nachbarschaft.
Mittlerweile gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um sein Kind stets im Blick zu behalten. Neben Smartphones, die ohnehin eine Gps-funktion besitzen und sich per App orten lassen, gibt es spezielle Gps-tracker für Kinder, zum Beispiel in Form von smarten Armbanduhren fürs Kinderhandgelenk, als hübsche Anhänger für den Schulranzen oder wasserdichte Gps-sender.
Doch nicht alle Produkte, die auf dem Markt erhältlich sind, sind in Deutschland auch erlaubt. Einige Kinder-smartwatches sind zusätzlich mit einer Abhörfunktion ausgestattet. Damit können die Eltern über eine App unbemerkt die Umgebung des Kindes und seine Gespräche abhören. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass solche Uhren als „verbotene Sendeanlagen nach § 90 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)“gelten und somit in Deutschland verboten sind. Verfügt der Gps-tracker also über eine sogenannte Monitor- oder Mithörfunktion, sollten sich Eltern für ein anderes Modell entscheiden - sofern eine solche Überwachung überhaupt für sie infrage kommt. Denn die Ortung der Kinder in Echtzeit hat nicht nur Vorteile.
Datenschützer betrachten es als problematisch, dass die für die Ortung erfassten Geodaten auf Servern auf der ganzen Welt verteilt gespeichert werden. „Bei vielen dieser Geräte stellt sich die Frage, was alles aufgezeichnet wird und wer auf die Daten alles Zugriff hat. Das gilt vor allem für Billiggeräte aus China“, warnt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-württemberg. Trotz der in der EU geltenden Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) seien viele auf dem Markt erhältliche Tracking-produkte nicht datenschutzkonform. Vor allem bei Gps-trackern, die nicht nur eine punktuelle Standortbestimmung des Kindes, sondern auch eine Kartennachverfolgung ermöglichen, sei Vorsicht geboten. „Aus diesen Bewegungsprofilen lassen sich viele Lebensgewohnheiten ablesen, da ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, so Buttler. Zudem könnten Nutzerkonten und Bewegungsdaten auch gehackt werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-westfalen hat im Jahr 2017 mehr als 1000 Eltern von Kindern im Alter von drei bis 14 Jahren zur Nutzung von Gps-trackern befragt. Zwar gaben mehr als 90 Prozent der Elternteile an, dass sie ihre Kinder nicht per GPS orten, knapp die Hälfte könnte sich dies aber durchaus vorstellen. Die andere Hälfte der Befragten lehnte die Nutzung von Gps-geräten ab, da eine Überwachung ein zu starkes Eindringen in die Privatsphäre des Kindes bedeute.
Denn ebenso wie ein Erwachsener hat auch ein Kind ein Recht auf Privatsphäre. Gleichzeitig haben Eltern eine gesetzliche Fürsorgepflicht für ihr minderjähriges Kind und dürfen seine Privatsphäre in einem gewissen Umfang einschränken, wenn sie sich um das Wohl des Kindes sorgen. Deshalb sollten Eltern gut abwägen, ob die Ortung des Kindes via GPS tatsächlich mehr Vor- als Nachteile bringt, und ihrem Kind bei Bedarf erklären, weshalb sie eine Ortung für wichtig halten. Außerdem sollten sie das Kind in die Entscheidung miteinbeziehen, ob es per GPS überwacht werden will oder nicht - zumindest ab einem gewissen Alter. Denn gemäß Paragraf 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) müssen Eltern „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln“berücksichtigen. Außerdem, so heißt es weiter, „besprechen sie mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an“.
Doch nicht nur aus juristischer Sicht ist beim Thema Gps-tracking ein sorgfältiges Abwägen notwendig. Auch Pädagogen haben häufig Vorbehalte gegen diese Form der Überwachung. Denn die Technik allein kann Kinder im Notfall nicht ausreichend schützen. Nicht nur, weil der Akku eines Gps-geräts auch mal leer sein kann. Wird ein Kind tatsächlich entführt, ist eine GPS-UHR schnell ins Gebüsch geworfen. Und einen Unfall im Straßenverkehr kann der Gps-tracker ebenso wenig verhindern.
Pädagogen zufolge sollten Eltern daher besser auf vertrauensvolle Gespräche setzen, bei denen sie ihr Kind über mögliche Gefahren aufklären und gemeinsam Regeln aufstellen, wie sich das Kind in einer unsicheren Situation verhalten soll. Denn ein übermäßiges Behüten und permanentes Kontrollieren wie beim Gps-tracking machen es dem Kind schwerer, Eigenverantwortung zu entwickeln. Außerdem kann ein ständig überwachtes Kind schnell das Gefühl bekommen, dass überall Gefahren lauern und die Eltern ihm nicht genug vertrauen. Und das führt nicht nur zu Angst, sondern belastet auch das Selbstwertgefühl.
Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-württemberg kann als Vater einer Grundschülerin zwar „gut nachvollziehen“, wenn sich Eltern Sorgen um ihr Kind machen und im Zweifelsfall wissen möchten, wo es sich aufhält; er selbst nutzt aber keinen Gps-tracker. „Ich denke, man sollte seinem Kind auch Vertrauen schenken“, sagt er. Deshalb lege er Wert auf klare Absprachen mit seiner Tochter oder gehe ihr nach Schulschluss manchmal entgegen. „Ich finde, es ist wichtig, dass ein Kind sich sicher fühlt, aber nicht zu sehr kontrolliert.“
Auch Pädagogen empfehlen, Kinder gut auf mögliche Gefahren vorzubereiten und ihnen altersgemäße Freiräume zu gewähren - auch wenn es manchem Elternteil vielleicht schwerfällt. Denn diese Freiräume geben Kindern Sicherheit und die Möglichkeit, eine eigenständige Persönlichkeit zu entwickeln, die sich später auch in schwierigen Situationen zu helfen weiß. Und das ist schließlich im Interesse der ganzen Familie.