Auffrischungsimpfungen starten: Wer ist berechtigt?
Für Hochbetagte und besonders gefährdete Menschen gibt es bald die Möglichkeit einer weiteren Immunisierung. Was Sie dazu jetzt wissen müssen.
Die Coronazahlen steigen wieder an, während die Zahl der Geimpften weiter nur langsam zunimmt. Damit die Hochbetagten und die besonders gefährdeten Gruppen auch weiterhin gut vor dem Virus geschützt sind, bietet das Land ab dem 1. September für bestimmte Bevölkerungsgruppen sogenannte Auffrischungsimpfungen an. Wer kann sich impfen lassen? Wo gibt es die Impfung? Wie lange muss die Zweitimpfung schon her sein? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer bekommt in Baden-württemberg die Auffrischungsimpfung?
Laut Sozialministerium richtet sich das Impfangebot an Menschen über 80 Jahre und Menschen, die in Pflegeheimen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen leben, behandelt, betreut oder gepflegt werden. Auch Pflegebedürftige, die zuhause leben, können eine dritte Impfung bekommen. Zudem sind Menschen mit einer Immunschwäche oder Menschen, die eine immunsuppressive Therapie bekommen – also zum Beispiel Krebspatienten – impfberechtigt. Zusätzlich zu dieser Gruppe der besonders Gefährdeten, können sich alle Menschen, die ausschließlich mit Vektor-impfstoffen, also mit dem Vakzin von Astrazeneca oder dem Impfstoff von Johnson&johnson, geimpft wurden, unabhängig von ihrem Alter eine dritte Impfung abholen. Grundsätzlich gilt: Um eine Auffrischungsimpfung zu erhalten, muss die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegen. Anfang September können also nur Menschen geimpft werden, die ihre Zweitimpfung vor Anfang März bekommen haben.
Was ist mit Pflegekräften oder Ärzten?
Für diese Gruppe wird eine Auffrischungsimpfung laut Ministerium derzeit nicht grundsätzlich empfohlen. Mitarbeiter in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, die Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen haben, können sich aber auf Wunsch nach ärztlicher Aufklärung ebenfalls impfen lassen.
Warum braucht es
die Auffrischungsimpfungen? Man wolle mit dem Impfangebot sicherstellen, dass „besonders vulnerable Personen, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt, auch weiterhin einen optimalen Impfschutz haben“, sagt Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) einer Mitteilung seines Ministeriums zufolge. Man geht davon aus, dass die Schutzwirkung der Coronaimpfstoffe nach einer gewissen Zeit nachlässt.
Welcher Impfstoff wird für die Auffrischungsimpfung verwendet?
Für die Auffrischungsimpfungen sollen laut Sozialministerium ausschließlich mrna-impfstoffe von Biontech/pfizer und Moderna eingesetzt werden. Menschen, die bereits bei den ersten beiden Impfungen einen mrna-impfstoff erhalten haben, bekommen bei der Auffrischungsimpfung wieder denselben Impfstoff. Wer ausschließlich mit einem Vektor-impfstoff (Astrazeneca, Johnson&johnson) geimpft wurde, kann sich bei der Auffrischung aussuchen, ob er lieber den Impfstoff von Biontech/pfizer oder den von Moderna möchte. Die Auffrischungsimpfung besteht immer nur aus einer Impfdosis.
Wo wird die Auffrischungsimpfung verabreicht?
„Auffrischungsimpfungen können überall dort wahrgenommen werden, wo Impfungen durchgeführt werden“, teilt das Sozialministerium mit. Bis Ende September geht das zum Beispiel noch in den Kreisimpfzentren, dort können Impfwillige sogar ohne Termin vorbeikommen. Wer einen Termin vereinbaren möchte, muss das telefonisch tun, da das Online-terminportal keine Auffrischungsimpfungen anzeigen kann. Auch verweist das Sozialministerium auf die Impfaktionen, die es in ganz Badenwürttemberg an vielen Orten gibt. Eine Übersicht gibt es unter www.dranbleiben-bw.de. Zudem werden die Auffrischungsimpfungen bei den Hausärzten und Betriebsärzten angeboten.
Viele Ärztinnen und Ärzte gehen sowieso regelmäßig in die Pflegeheime.
Sprecherin Kassenärztliche Vereinigung
Was ist mit Bewohnern in Pflegeheimen?
Dort soll die Impfung von den zuständigen Hausärzten übernommen werden. Die Kapazitäten dafür seien da, heißt es von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-württemberg (KVBW): „Viele Ärztinnen und Ärzte gehen ja sowieso regelmäßig in die Pflegeheime und können dort auch gleich ihre Patientinnen und Patienten impfen“, teilt eine Sprecherin mit. Zudem sei der Aufklärungsaufwand bei der dritten Impfung deutlich geringer, sagt Hausarzt Frank-dieter Braun, der auch 2. Vorsitzender des Hausärzteverbandes in Baden-württemberg ist. „Wir bekommen das hin“, sagt er.
Bei Bedarf können die Heime aber auch direkt bei den Impfzentren ein mobiles Impfteam anfordern. Seit der Schließung der zentralen Impfzentren stehen landesweit noch 18 solcher Teams zur Verfügung.