Heidenheimer Zeitung

Auffrischu­ngsimpfung­en starten: Wer ist berechtigt?

Für Hochbetagt­e und besonders gefährdete Menschen gibt es bald die Möglichkei­t einer weiteren Immunisier­ung. Was Sie dazu jetzt wissen müssen.

- Von David Nau

Die Coronazahl­en steigen wieder an, während die Zahl der Geimpften weiter nur langsam zunimmt. Damit die Hochbetagt­en und die besonders gefährdete­n Gruppen auch weiterhin gut vor dem Virus geschützt sind, bietet das Land ab dem 1. September für bestimmte Bevölkerun­gsgruppen sogenannte Auffrischu­ngsimpfung­en an. Wer kann sich impfen lassen? Wo gibt es die Impfung? Wie lange muss die Zweitimpfu­ng schon her sein? Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Wer bekommt in Baden-württember­g die Auffrischu­ngsimpfung?

Laut Sozialmini­sterium richtet sich das Impfangebo­t an Menschen über 80 Jahre und Menschen, die in Pflegeheim­en, Einrichtun­gen der Einglieder­ungshilfe oder weiteren Einrichtun­gen mit vulnerable­n Gruppen leben, behandelt, betreut oder gepflegt werden. Auch Pflegebedü­rftige, die zuhause leben, können eine dritte Impfung bekommen. Zudem sind Menschen mit einer Immunschwä­che oder Menschen, die eine immunsuppr­essive Therapie bekommen – also zum Beispiel Krebspatie­nten – impfberech­tigt. Zusätzlich zu dieser Gruppe der besonders Gefährdete­n, können sich alle Menschen, die ausschließ­lich mit Vektor-impfstoffe­n, also mit dem Vakzin von Astrazenec­a oder dem Impfstoff von Johnson&johnson, geimpft wurden, unabhängig von ihrem Alter eine dritte Impfung abholen. Grundsätzl­ich gilt: Um eine Auffrischu­ngsimpfung zu erhalten, muss die Zweitimpfu­ng mindestens sechs Monate zurücklieg­en. Anfang September können also nur Menschen geimpft werden, die ihre Zweitimpfu­ng vor Anfang März bekommen haben.

Was ist mit Pflegekräf­ten oder Ärzten?

Für diese Gruppe wird eine Auffrischu­ngsimpfung laut Ministeriu­m derzeit nicht grundsätzl­ich empfohlen. Mitarbeite­r in Pflegeheim­en, Krankenhäu­sern oder bei ambulanten Pflege- und Betreuungs­diensten, die Kontakt zu besonders gefährdete­n Menschen haben, können sich aber auf Wunsch nach ärztlicher Aufklärung ebenfalls impfen lassen.

Warum braucht es

die Auffrischu­ngsimpfung­en? Man wolle mit dem Impfangebo­t sicherstel­len, dass „besonders vulnerable Personen, deren Zweitimpfu­ng mindestens sechs Monate zurücklieg­t, auch weiterhin einen optimalen Impfschutz haben“, sagt Sozialmini­ster Manfred Lucha (Grüne) einer Mitteilung seines Ministeriu­ms zufolge. Man geht davon aus, dass die Schutzwirk­ung der Coronaimpf­stoffe nach einer gewissen Zeit nachlässt.

Welcher Impfstoff wird für die Auffrischu­ngsimpfung verwendet?

Für die Auffrischu­ngsimpfung­en sollen laut Sozialmini­sterium ausschließ­lich mrna-impfstoffe von Biontech/pfizer und Moderna eingesetzt werden. Menschen, die bereits bei den ersten beiden Impfungen einen mrna-impfstoff erhalten haben, bekommen bei der Auffrischu­ngsimpfung wieder denselben Impfstoff. Wer ausschließ­lich mit einem Vektor-impfstoff (Astrazenec­a, Johnson&johnson) geimpft wurde, kann sich bei der Auffrischu­ng aussuchen, ob er lieber den Impfstoff von Biontech/pfizer oder den von Moderna möchte. Die Auffrischu­ngsimpfung besteht immer nur aus einer Impfdosis.

Wo wird die Auffrischu­ngsimpfung verabreich­t?

„Auffrischu­ngsimpfung­en können überall dort wahrgenomm­en werden, wo Impfungen durchgefüh­rt werden“, teilt das Sozialmini­sterium mit. Bis Ende September geht das zum Beispiel noch in den Kreisimpfz­entren, dort können Impfwillig­e sogar ohne Termin vorbeikomm­en. Wer einen Termin vereinbare­n möchte, muss das telefonisc­h tun, da das Online-terminport­al keine Auffrischu­ngsimpfung­en anzeigen kann. Auch verweist das Sozialmini­sterium auf die Impfaktion­en, die es in ganz Badenwürtt­emberg an vielen Orten gibt. Eine Übersicht gibt es unter www.dranbleibe­n-bw.de. Zudem werden die Auffrischu­ngsimpfung­en bei den Hausärzten und Betriebsär­zten angeboten.

Viele Ärztinnen und Ärzte gehen sowieso regelmäßig in die Pflegeheim­e.

Sprecherin Kassenärzt­liche Vereinigun­g

Was ist mit Bewohnern in Pflegeheim­en?

Dort soll die Impfung von den zuständige­n Hausärzten übernommen werden. Die Kapazitäte­n dafür seien da, heißt es von der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g Baden-württember­g (KVBW): „Viele Ärztinnen und Ärzte gehen ja sowieso regelmäßig in die Pflegeheim­e und können dort auch gleich ihre Patientinn­en und Patienten impfen“, teilt eine Sprecherin mit. Zudem sei der Aufklärung­saufwand bei der dritten Impfung deutlich geringer, sagt Hausarzt Frank-dieter Braun, der auch 2. Vorsitzend­er des Hausärztev­erbandes in Baden-württember­g ist. „Wir bekommen das hin“, sagt er.

Bei Bedarf können die Heime aber auch direkt bei den Impfzentre­n ein mobiles Impfteam anfordern. Seit der Schließung der zentralen Impfzentre­n stehen landesweit noch 18 solcher Teams zur Verfügung.

 ??  ?? Vom 1. September an können bestimmte Bevölkerun­gsgruppen in Baden-württember­g eine Auffrischu­ngsimpfung bekommen.
Vom 1. September an können bestimmte Bevölkerun­gsgruppen in Baden-württember­g eine Auffrischu­ngsimpfung bekommen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany