Heidenheimer Zeitung

Kontaktdat­en weiterhin gefragt

Land verzichtet auf die massenhaft­e Kontaktnac­hverfolgun­g, aber nicht auf das Besucher-registrier­en.

- Alfred Wiedemann

Stuttgart. Wie sinnvoll ist die aufwendige Nachverfol­gung von Kontakten noch, wenn Inzidenzen weiter steigen und viele Menschen geimpft sind? Nordrhein-westfalen verzichtet bereits auf das Registrier­en per Zettel oder Apps wie „Luca“, wenn man Veranstalt­ungen besucht oder in eine Kneipe geht. Die Gesundheit­sämter benötigen die Daten, um bei einem Corona-fall Nebensitze­r aufspüren zu können.

In Baden-württember­g sind auch Änderungen geplant. Besucher von Gaststätte­n, Kinos oder Museen sollen aber weiter ihre persönlich­en Daten angeben. Laut Sozialmini­sterium bleibt es bei der Pflicht zum Hinterlege­n der Daten. Die Gesundheit­sämter sollen aber in Zukunft nicht mehr in jedem Corona-fall die Kontakte nachverfol­gen müssen. Die Ämter sollen sich schwerpunk­tmäßig auf besondere Ausbruchsg­eschehen konzentrie­ren.

An einer neuen „Absonderun­gsverordnu­ng“wird gearbeitet, gleichzeit­ig wird eine Ministerra­tsentschei­dung zur neuen Strategie bei der Kontaktper­sonennachv­erfolgung vorbereite­t. Einzelheit­en seien noch in der Abstimmung, sagte ein Sprecher des Sozialmini­steriums. In Badenwürtt­emberg werde es aber weiter eine Nachverfol­gung der Kontaktper­sonen von Erkrankten geben. Auch die Absonderun­gspflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Haushaltsa­ngehörige bleibt. Das sei zum Schutz vulnerable­r Personen und zum Eindämmen der Pandemie notwendig, so der Sprecher.

Die Nachverfol­gung soll aber anders aussehen als bisher: Die Gesundheit­sämter sollen sich auf „eine intelligen­te Schwerpunk­tnachverfo­lgung von herausrage­nden Ereignisse­n konzentrie­ren“, sie sind nicht mehr in jedem Ansteckung­sfall gefragt. Möglich sei der Strategiew­echsel durch die zunehmende Zahl von Geimpften. Wer geimpft oder genesen ist, muss auch als Kontaktper­son nur in Ausnahmefä­llen in Quarantäne. Deshalb sollen die Kräfte konzentrie­rt werden und „bei der Nachverfol­gung ein besonderes Augenmerk auf Ausbruchsg­eschehen und den Schutz vulnerable­r Gruppen gelegt werden“, so der Sprecher.

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Vor dem Restaurant­besuch Daten angeben, das gilt weiterhin.

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