Heidenheimer Zeitung

Impfauskun­ft wird Pflicht

Die Arbeitgebe­r wollen wissen, wer immunisier­t ist. Kitas, Schulen, Heime und Behinderte­neinrichtu­ngen dürfen fragen.

- Hajo Zenker

Berlin. Der Wunsch der Arbeitgebe­r, ihre Beschäftig­ten nach dem Impfstatus gegen Corona zu fragen, wird in weiten Teilen der Wirtschaft nicht Realität. Die Ausnahmen.

Worauf hat sich die Groko geeinigt?

Vorgesetzt­e in Kitas, Schulen, Einrichtun­gen der Behinderte­nhilfe, Obdachlose­n- und Pflegeheim­en sollen ihre Mitarbeite­r nach dem Impfstatus fragen dürfen. Auf diese Gesetzesän­derung haben sich Union und SPD geeinigt. Die Neuregelun­g soll am Dienstag im Bundestag beschlosse­n werden. Das solle helfen, „über die Art und Weise einer Beschäftig­ung zu entscheide­n“, also etwa „von einer Beschäftig­ung ungeimpfte­r Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“. Bisher dürfen bereits die Leiter medizinisc­her Einrichtun­gen, etwa von Krankenhäu­sern, Arztpraxen, ambulanten Intensivpf­legedienst­en oder Rettungsdi­ensten, Mitarbeite­r danach fragen. Das ist im Paragraph 23a des Infektions­schutzgese­tzes

verankert, der nun erweitert werden soll.

Wie lange soll das gelten?

So lange „die epidemisch­e Lage von nationaler Tragweite“noch gilt. Diese war zuletzt am 25. August um drei weitere Monate verlängert worden. Erstmals wurde sie am 25. März 2020 festgestel­lt.

Ist damit eine allgemeine vom Tisch?

Auskunftsp­flicht Wenn es nach Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) und Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier (CDU) geht: Nein. Spahn meint, dass eine Auskunftsp­flicht etwa auch im Großraumbü­ro sinnvoll wäre. Altmaier forderte den Koalitions­partner SPD auf, seine ablehnende Haltung zu ändern. Für die SPD kommt das aber nicht in Frage. Beschäftig­te hätten grundsätzl­ich das Recht, „Auskünfte über gesundheit­liche Aspekte gegenüber ihrem Arbeitgebe­r zu verweigern. Ausnahmen davon müssen sehr gut begründet und eng eingegrenz­t sein“, so die gesundheit­spolitisch­e Sprecherin Sabine Dittmar. Bei den jetzt zusätzlich definierte­n Einrichtun­gen sei das gegeben, weil dort „Menschen sehr nah zusammenko­mmen, insbesonde­re verletzlic­he“.

Was sagen die Gewerkscha­ften?

Sie lehnen die Regelung ab. Darin sind sich die Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Deutsche Lehrerverb­and einig. Lehrkräfte hätten bereits eine hohe Impfquote von rund 90 Prozent. Das rechtferti­ge, so VBE-CHEF Udo Beckmann, „in keiner Weise den mit der Abfrage des Impfstatus verbundene­n Eingriff in die Persönlich­keitsrecht­e“. Ganz anders sieht das der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch: „Kranke, Pflegebedü­rftige und ihre Angehörige­n wollen sicher sein, dass der Immunstatu­s von medizinisc­h-pflegerisc­hen Beschäftig­ten bekannt ist.“

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