Impfauskunft wird Pflicht
Die Arbeitgeber wollen wissen, wer immunisiert ist. Kitas, Schulen, Heime und Behinderteneinrichtungen dürfen fragen.
Berlin. Der Wunsch der Arbeitgeber, ihre Beschäftigten nach dem Impfstatus gegen Corona zu fragen, wird in weiten Teilen der Wirtschaft nicht Realität. Die Ausnahmen.
Worauf hat sich die Groko geeinigt?
Vorgesetzte in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Obdachlosen- und Pflegeheimen sollen ihre Mitarbeiter nach dem Impfstatus fragen dürfen. Auf diese Gesetzesänderung haben sich Union und SPD geeinigt. Die Neuregelung soll am Dienstag im Bundestag beschlossen werden. Das solle helfen, „über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden“, also etwa „von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“. Bisher dürfen bereits die Leiter medizinischer Einrichtungen, etwa von Krankenhäusern, Arztpraxen, ambulanten Intensivpflegediensten oder Rettungsdiensten, Mitarbeiter danach fragen. Das ist im Paragraph 23a des Infektionsschutzgesetzes
verankert, der nun erweitert werden soll.
Wie lange soll das gelten?
So lange „die epidemische Lage von nationaler Tragweite“noch gilt. Diese war zuletzt am 25. August um drei weitere Monate verlängert worden. Erstmals wurde sie am 25. März 2020 festgestellt.
Ist damit eine allgemeine vom Tisch?
Auskunftspflicht Wenn es nach Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geht: Nein. Spahn meint, dass eine Auskunftspflicht etwa auch im Großraumbüro sinnvoll wäre. Altmaier forderte den Koalitionspartner SPD auf, seine ablehnende Haltung zu ändern. Für die SPD kommt das aber nicht in Frage. Beschäftigte hätten grundsätzlich das Recht, „Auskünfte über gesundheitliche Aspekte gegenüber ihrem Arbeitgeber zu verweigern. Ausnahmen davon müssen sehr gut begründet und eng eingegrenzt sein“, so die gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar. Bei den jetzt zusätzlich definierten Einrichtungen sei das gegeben, weil dort „Menschen sehr nah zusammenkommen, insbesondere verletzliche“.
Was sagen die Gewerkschaften?
Sie lehnen die Regelung ab. Darin sind sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und der Deutsche Lehrerverband einig. Lehrkräfte hätten bereits eine hohe Impfquote von rund 90 Prozent. Das rechtfertige, so VBE-CHEF Udo Beckmann, „in keiner Weise den mit der Abfrage des Impfstatus verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“. Ganz anders sieht das der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch: „Kranke, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wollen sicher sein, dass der Immunstatus von medizinisch-pflegerischen Beschäftigten bekannt ist.“