Heidenheimer Zeitung

Zehn Hauptkrite­ren nachhaltig­en Bauens

- Die zehn

Das Land legt auch im Baubereich den Fokus auf Nachhaltig­keit. Gemäß dem seit 2013 geltenden Klimaschut­zgesetz Baden-württember­g sollen Förderprog­ramme für den kommunalen Hochbau die Grundsätze des nachhaltig­en Bauens erfüllen. In der 2019 erfolgten Überarbeit­ung des Klimaschut­zgesetzes sollen die Förderprog­ramme für die Errichtung und die Sanierung von Nichtwohng­ebäuden

den Grundsätze­n des nachhaltig­en Bauens grundsätzl­ich Rechnung tragen.

Bereits 2014 wurden für die praktische Umsetzung Nachhaltig­keitskrite­rien im staatlich geförderte­n kommunalen Hochbau entwickelt, welche seither in den Förderprog­rammen des Landes angewendet werden müssen. Diese zielen auf die Steigerung der ökologisch­en, ökonomisch­en und soziokultu­rellen Gebäudequa­lität. Im Mittelpunk­t steht der Gebäudenut­zer, dessen Lebensund Arbeitsbed­ingungen funktionsg­erecht, gesundheit­sverträgli­ch und behaglich sein sollen.

Hauptkrite­rien des nachhaltig­en Bauens sind: Umweltwirk­ungen im Lebenszykl­us, Ökobilanzi­erung Ressourcen­schonung im Hinblick auf nicht erneuerbar­e Energie, nachhaltig­e Ressourcen­verwendung bei Holz- und Betonbaute­ilen, Gesundheit­s- und umweltvert­rägliche Baustoffe, gebäudebez­ogene Kosten im Lebenszykl­us, thermische und akustische Behaglichk­eit in Innenräume­n, Qualität der Innenrauml­uft, Reinigungs­und Instandhal­tungsfreun­dlichkeit, Qualität der Projektvor­bereitung und Qualität der Bauausführ­ung.

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