Zehn Hauptkriteren nachhaltigen Bauens
Das Land legt auch im Baubereich den Fokus auf Nachhaltigkeit. Gemäß dem seit 2013 geltenden Klimaschutzgesetz Baden-württemberg sollen Förderprogramme für den kommunalen Hochbau die Grundsätze des nachhaltigen Bauens erfüllen. In der 2019 erfolgten Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes sollen die Förderprogramme für die Errichtung und die Sanierung von Nichtwohngebäuden
den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens grundsätzlich Rechnung tragen.
Bereits 2014 wurden für die praktische Umsetzung Nachhaltigkeitskriterien im staatlich geförderten kommunalen Hochbau entwickelt, welche seither in den Förderprogrammen des Landes angewendet werden müssen. Diese zielen auf die Steigerung der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Gebäudequalität. Im Mittelpunkt steht der Gebäudenutzer, dessen Lebensund Arbeitsbedingungen funktionsgerecht, gesundheitsverträglich und behaglich sein sollen.
Hauptkriterien des nachhaltigen Bauens sind: Umweltwirkungen im Lebenszyklus, Ökobilanzierung Ressourcenschonung im Hinblick auf nicht erneuerbare Energie, nachhaltige Ressourcenverwendung bei Holz- und Betonbauteilen, Gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe, gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus, thermische und akustische Behaglichkeit in Innenräumen, Qualität der Innenraumluft, Reinigungsund Instandhaltungsfreundlichkeit, Qualität der Projektvorbereitung und Qualität der Bauausführung.