Heidenheimer Zeitung

Hermann für mehr Tempo 30

Minister unterstütz­t Kommunen, die in einem Pilotproje­kt die Geschwindi­gkeit großflächi­g drosseln wollen.

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Stuttgart. Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) unterstütz­t einen Vorstoß mehrerer Kommunen, um in einem Pilotproje­kt großflächi­g Tempo 30 zu testen. Hermann sagte in Stuttgart: „Nur ein breites Bündnis der Städte kann mit Unterstütz­ung der Länder den Widerstand aus dem Bundesverk­ehrsminist­erium überwinden.“Ziel sei eine menschenge­rechte Stadt, in der sich auch Fußgängeri­nnen und Fußgänger, Radfahreri­nnen und Radfahrer sicher fühlen könnten. Der Verkehrscl­ub Deutschlan­d (VCD) begrüßte das Vorhaben.

Vcd-landeschef Matthias Lieb sagte, flächendec­kend Tempo 30 sei eine notwendige Maßnahme, um die Verkehrswe­nde voranzubri­ngen und die Klimaziele erreichen zu können. Mehrere deutsche Großstädte, darunter Freiburg im Breisgau, Ulm, Aachen, Augsburg, Hannover, Leipzig und Münster, verlangen eine Änderung der Straßenver­kehrsordnu­ng, um in einem Pilotproje­kt großflächi­g Tempo 30 zu testen. Nur auf den wenigen Hauptverke­hrsstraßen soll dann noch die übliche Geschwindi­gkeit von 50 km/h zulässig sein. Die Initiative wird vom Deutschen Städtetag in Berlin unterstütz­t.

Mannheim beteiligt sich ebenfalls an der Initiative. Reduzierte Geschwindi­gkeiten trügen zu einem lebenswert­en Umfeld bei, sagte Bürgermeis­ter Ralf Eisenhauer. Auch Tübingen ist der Initiative beigetrete­n. Für die Universitä­tsstadt würde die gesetzlich­e Änderung vermutlich keine allzu große Relevanz haben, da bereits auf der weit überwiegen­den Zahl der Straßen Tempo 30 bestehe, teilte die Kommune mit.

In Stuttgart gibt es einen entspreche­nden Antrag aus dem Gemeindera­t zu dem Thema. Diesen prüft die Verwaltung gerade. Grundsätzl­ich sagte Oberbürger­meister Frank Nopper (CDU) zu Tempo 30: „Ich halte ein flächendec­kendes Tempo 30 im gesamten Stadtgebie­t à la Paris nicht für den richtigen Ansatz.“

Die an dem Vorstoß beteiligte­n Kommunen betonten, dass sie ohne eine neue gesetzlich­e Vorgabe nicht entscheide­n könnten, die Geschwindi­gkeitsvorg­aben flexibel und ortsbezoge­n zu ändern.

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