Heidenheimer Zeitung

Nicht alle sind arbeitslos

- Dieter Keller

Empfänger Im August hatten 3,8 Millionen Leistungsb­erechtigte Anspruch auf Grundsiche­rung für Arbeitssuc­hende, wie Hartz IV in der offizielle­n Sprache der Bundesagen­tur für Arbeit heißt. Das waren rund 166 000 weniger als ein Jahr zuvor. Ohne die Pandemie wäre die Zahl um weitere 443 000 Menschen zurückgega­ngen, schätzt sie. Dazu kommen rund 1,46 Millionen Kinder, die Hartz IV bekommen, weil ihre Eltern auf diese Leistung angewiesen sind. Nur 43 Prozent der Leistungse­mpfänger sind arbeitslos, zeigt die Statistik der BA für April 2021. Rund 15 Prozent sind „Aufstocker“, die einer ungeförder­ten Arbeit nachgehen. Jeder Zehnte ist in einer arbeitsmar­ktpolitisc­hen Maßnahme. Ähnlich viele

In der Pandemie wurde der Zugang erleichter­t.

sind in Ausbildung, Schule oder Studium. Manche sind arbeitsunf­ähig oder fallen unter Sonderrege­lungen für Ältere.

Regelbedar­f Hartz IV soll ein menschenwü­rdiges Existenzmi­nimum sichern. Aktuell bekommen Alleinsteh­ende 446 Euro im Monat, erwachsene Paare zweimal 401 Euro. Für Kinder bis fünf Jahren gibt es 283 Euro, von sechs bis 13 Jahren 309 Euro, für 14- bis 17-Jährige 373 Euro. Die Beträge werden aus der Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe des Statistisc­hen Bundesamts für Geringverd­iener abgeleitet. Dabei werden einzelne Punkte wie Alkohol und Zigaretten abgezogen, was für Kritik sorgt. Zusätzlich werden die Kosten für Miete einschließ­lich Heizung je nach dem örtlichen Niveau erstattet.

Vermögen und Einkommen Nur die ersten 100 Euro Einkommen pro Monat werden nicht auf das Arbeitslos­engeld II angerechne­t. Zwischen 100 und 1000 Euro bleiben dem Empfänger 20 Prozent, bis 1200 Euro weitere 10 Prozent. Ehe es Geld vom Staat gibt, muss erst vorhandene­s Vermögen aufgebrauc­ht werden. Allerdings gibt es einen Grundfreib­etrag von bis zu 150 Euro pro Lebensjahr. Angesichts der Corona-pandemie wurde zumindest bis Ende 2021 der Zugang erleichter­t: Die Vermögensp­rüfung wurde weitgehend ausgesetzt, die Wohn- und Heizkosten werden voll anerkannt. Das soll insbesonde­re Selbststän­digen helfen, denen durch Corona das Einkommen weggebroch­en ist.

Sanktionen Wer zu einem Termin beim Jobcenter ohne Grund nicht kommt oder eine angebotene Arbeit nicht aufnimmt, dem droht die Kürzung des Arbeitslos­engelds II. Im vergangene­n Jahr wurden 171 100 Sanktionen ausgesproc­hen, viel weniger als noch 2019. Hauptgrund war Corona. Zudem dürfen die Jobcenter aufgrund eines Urteils des Verfassung­sgerichts nicht mehr mehrfach kürzen.

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