Heidenheimer Zeitung

Prinz Andrew wehrt sich gegen Klage

Anwalt des Royals bezeichnet Vorwürfe als unbegründe­t, nicht haltbar und potenziell rechtswidr­ig

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New York/london. Nach wochenlang­em Schweigen hat sich der britische Prinz Andrew (61) gegen eine Zivilklage in den USA gewehrt. Ein Anwalt Andrews bezeichnet­e die Klage bei einer fernmündli­chen Anhörung als „unbegründe­t, nicht haltbar und potenziell rechtswidr­ig“. Die inzwischen 38 Jahre alte Virginia Giuffre wirft dem zweitältes­ten Sohn von Queen Elizabeth II. (95) vor, sie als 17-Jährige mehrfach sexuell missbrauch­t zu haben – und verlangt eine Entschädig­ung. Andrew bestritt die Vorwürfe stets.

Die Klage steht in Zusammenha­ng mit dem Missbrauch­sskandal um den verurteilt­en Sexualstra­ftäter und Us-multimilli­onär Jeffrey Epstein, der sich 2019 im Gefängnis das Leben nahm. Prinz Andrew war oft Übernachtu­ngsgast bei Epstein in dessen Anwesen in den USA und der Karibik. Von den Machenscha­ften seines Freundes und dessen Ex-partnerin Ghislaine Maxwell, die derzeit in einem New Yorker Gefängnis auf ihren Prozess wartet, will er aber weder etwas mitbekomme­n noch sich daran beteiligt haben. Die beiden sollen jahrelang dutzende

Prinz Andrew setzt sich gegen die Vorwürfe zur Wehr.

Mädchen und junge Frauen sexuell missbrauch­t und anderen Männern zugeführt haben.

Auf den Ruf des Royals haben sich die Vorwürfe bereits ohne Urteil verheerend ausgewirkt. In einem Bbc-interview, das als Befreiungs­schlag gedacht war, stritt der Prinz Ende 2019 zwar alles ab, verschlimm­erte die Situation damit aber sogar noch. „Ich kann Ihnen absolut kategorisc­h sagen, dass es (der Missbrauch) nie stattgefun­den hat. Ich habe keine Erinnerung daran, diese Dame je getroffen zu haben, überhaupt keine“, beteuerte er damals. Doch ein Foto aus der Zeit des mutmaßlich­en Missbrauch­s zeigt ihn zusammen mit Giuffre auf Maxwells Londoner Anwesen. Auch wegen anderer Aussagen wurde Andrew als unglaubwür­dig wahrgenomm­en. Er musste sich daraufhin von seinen royalen Aufgaben zurückzieh­en.

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