Heidenheimer Zeitung

Sexualdeli­kte belastet die Justiz

Staatsanwä­lte werden immer häufiger mit Delikten rund um Kinderporn­ografie konfrontie­rt.

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Stuttgart. Die Staatsanwa­ltschaft Stuttgart ächzt unter immer mehr Verfahren wegen Sexualdeli­kten. Die Zahl der Verfahrens­eingänge stieg im Jahr 2020 massiv um 32,8 Prozent auf 2965, wie der Leitende Oberstaats­anwalt Joachim Dittrich in Stuttgart mitteilte. Das sei vor allem auf die stark zunehmende Zahl der Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes oder der Verbreitun­g von Kinderporn­ografie zurückzufü­hren.

Der Austausch solcher Dateien in Chat-gruppen habe eine Vielzahl an Verfahren zur Folge, sagte Dittrich. Es gebe zudem immer wieder Phasen, wo ausländisc­he Behörden verstärkt Daten in dem Bereich auswertete­n und an die Staatsanwa­ltschaften lieferten. Auch Gesetzesän­derungen führten zu immer mehr Verfahrens­eingängen bei Sexualdeli­kten. So sei die sexuelle Belästigun­g nun ein Straftatbe­stand.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von sexualisie­rter Gewalt gegen Kinder, das Strafversc­härfungen enthält und seit Juli in Kraft ist, erwarten die Stuttgarte­r Staatsanwä­lte eine weitere starke Zunahme an Verfahren.

Auch das Gesetz zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet, das im April in Kraft getreten ist, werde viel Arbeit bescheren, sagte Dittrich. Gerichte und Staatsanwa­ltschaften müssten deshalb mit dem notwendige­n Personal ausgestatt­et werden.

Die durchschni­ttliche Verfahrens­dauer verkürzte sich von knapp 58 Tagen im Vorjahr auf knapp 55 Tage.

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