Trotz Sicherheitsglas aus der Psychiatrie geflohen
Vier Männer brechen aus dem Klinikum am Weissenhof in Weinsberg aus. Wie das gelang, ist unklar.
Weinsberg. Aufregung im Kreis Heilbronn: Vier Männer sind in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 23. September, aus der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie des ZFP Klinikums am Weissenhof in Weinsberg geflohen. Die Polizei Heilbronn teilt mit, dass die Männer in einer geschlossenen Station des Maßregelvollzugs untergebracht gewesen waren. Die Patienten im Alter von 24 bis 37 Jahren gelten als gefährlich, heißt es weiter. Die Polizei warnt davor, Anhalter mitzunehmen und bittet um Hinweise aus der Gesellschaft. Wie genau den Männern die Flucht gelang, ist bisher unklar. Die Polizei möchte sich aus „ermittlungstaktischen Gründen“nicht dazu äußern. Die Heilbronner Stimme berichtete, die vier Patienten hätten Sicherheitsglas zertrümmert und sich aus der Klinik abgeseilt.
Ebenfalls unklar ist, weswegen die vier Männer in der Forensischen Psychiatrie sind. Die Klinik selbst teilt mit, sie würden „wegen unterschiedlicher Delikte zur Sicherung und Therapie auf einer geschlossenen Station nach § 64 STGB untergebracht“sein. Grundsätzlich sind die im Maßregelvollzug untergebrachten Straftäter keine Gefangenen, sondern psychisch kranke oder suchtkranke
Patienten. Der von der Klinik genannte Paragraf 64 STGB deutet darauf hin, dass die Männer zur zweiten Kategorie zählen. Er regelt nämlich die Unterbringung von suchtkranken Patienten in sogenannten Entziehungsanstalten. „Beim Maßregelvollzug steht der Therapieauftrag vor dem Sicherheitsauftrag“, sagt Florian Mader vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-württemberg, das für die Zentren für Psychiatrie (ZFP) zuständig ist. Ziel der Behandlung sei es, die Untergebrachten in die Gesellschaft einzugliedern und auf ein straffreies Leben vorzubereiten.
Aber: Die Praxis, Straftäter zur Drogentherapie in die psychiatrischen Kliniken einzuweisen, sorgt zwischen den Kliniken und dem Strafvollzug schon seit Jahren für Missstimmung – Psychiater monieren, ihnen würden zu viele Insassen geschickt, bei denen eine Drogentherapie zwecklos sei.
Zäune, Gitter, Schleusen
„Auch im Maßregelvollzug werden natürlich Sicherheitsvorkehrungen vorgehalten“, sagt Mader. Zur Bewachung besonders gefährlicher Personen gebe es baulich-technische Maßnahmen: Mauern und Zäune, Eingangsschleusen,
Sicherheitsfenster, Gitter und Schließsysteme. Im Jahr 2020 gab es im Land 47 Ausbrüche, sagt Mader. Bei 1252 Patientinnen und Patienten sei das ein Anteil von unter 4 Prozent.
Nach einem entsprechenden Antrag der SPD und der FDP/ DVP befasst sich der Sozialausschuss des Landtags kommenden Mittwoch mit dem Ausbruch. Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Jochen Haußmann sagte: „Wir wollen von Sozialminister Manfred Lucha wissen, mit welchen konkreten Maßnahmen er dafür Sorge trägt, dass sich ein solcher Fall im Land nicht wiederholen kann.“