Vertragstext wird gegendert
Die Verwaltung muss in einen Kontrakt auch die weiblichen Bezeichnungen aufnehmen.
Inhaltlich hatte die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats nichts auszusetzen an den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Congress und Event Heidenheim Gmbh.
Erforderlich geworden war die von der Gemeindeprüfungsanstalt geforderte Überarbeitung der bislang geltenden Fassung laut Stadtkämmerer Guido Ochs, weil sie in Teilen nicht mehr den kommunalrechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung entsprach.
Verbunden war damit eine Umschreibung des Stammkapitals von Mark in Euro. Das brachte kurioserweise eine von der Stadt zu tragende Kapitalerhöhung um 53 Cent mit sich. Der Sängerclub als Gesellschafter profitiert von der Umrechnung mit 23 Cent.
Diskussionsbedarf verursacht
Diskussionsbedarf verursachte hingegen das Ansinnen der Stadtverwaltung, sich bei den Formulierungen des generischen Maskulinums zu bedienen, welches weibliche Personen einschließen soll: „Wir sind der Meinung, dass sich der Vertrag so einfacher liest, als wenn immer auch die weibliche Form aufgeführt wird“, so Ochs.
Widerspruch erntete er von Susanne Dandl, der Vorsitzenden der Spd/linke-fraktion: „Es wird Sie nicht verwundern, dass ich mehr will als eine Fußnote, die mich mitmeint, und ein generisches Maskulinum bleibt ein Maskulinum.“
Männliche und weibliche Form
Dandls Antrag, wo immer möglich sowohl die männliche, als auch die weibliche Form zu verwenden, fand eine Mehrheit im Gremium. Der Vertrag wird nun entsprechend angepasst.
Die Stadträtinnen und Stadträte billigten das Papier, ohne dass es – wie von Petra Saretz, der Cdu/fdp-fraktionsvorsitzenden beantragt – in gendergerechter Fassung nochmals vorgelegt werden muss.