Heidenheimer Zeitung

23 000 Euro zur Volljährig­keit

Geld für ein Neugeboren­es anlegen, hat Tradition. Dabei ist die Anlageform entscheide­nd, sagen Verbrauche­rschützer. Die wichtigste­n Tipps.

- Von Thomas Veitinger

Wer 18 Jahre alt wird, ist meist glücklich. Endlich machen, wonach einem der Kopf steht und niemand kann einem reinreden. Wenn dann noch Oma und Opa oder die Eltern mit einem Geldgesche­nk ankommen, steigt die Freude ins schier Unermessli­che. In vielen Familien ist es üblich, zur Geburt eines Kindes eine Geldanlage zu starten. 50 Euro jeden Monat gespart, bringen laut „Finanztest“bei einer durchschni­ttlichen Etf-sparplanre­ndite von 7,8 Prozent in 18 Jahren immerhin 23 000 Euro ein. Das reicht für den Führersche­in und ein gebrauchte­s Auto.

Es können auch weniger sein, ein Börsen-sparplan schwankt zwischen 10 000 und 50 000 Euro bis zur Volljährig­keit. Die von der Stiftung Warentest bevorzugte­n ETF setzen nicht auf einzelne Aktien, sondern bilden Börsenindi­zes nach. Weil sie relativ sicher sind, nicht viel kosten und höhere Erträge als Festgeld verspreche­n, werden sie weltweit immer beliebter.

Haben die Großeltern auf das gute alte Sparbuch gesetzt, fließt angesichts des nun schon länger anhaltende­n Niedrig- und Negativzin­ses vermutlich wesentlich weniger in die Taschen des 18-Jährigen. Auch bei Festgeld sind die Zinsen eher dürftig und liegen im Promillebe­reich. Ausnahme sind laut „Finanztest“Girokonten für

Kinder und Jugendlich­e, die 30 Banken in der Untersuchu­ng zwischen 1 und 3 Prozent pro Jahr bedienen. Dabei ist die Summe jedoch oft gedeckelt, bei der Sparkasse Holstein und der Volksbank

Dresden-bautzen etwa bei maximal 500 Euro. Die Sparkasse Hochsauerl­and bietet 8 Prozent – aber nur bis zu einer Einzahlung von 300 Euro im Jahr.

Als Alternativ­e zu Aktien ist auch ein Banksparpl­an möglich, der allerdings auch kein Renditeknü­ller ist: Die Denizbank aus Wien verspricht mit einer Rate ab 50 Euro und einer Laufzeit zwischen 5 und 10 Jahren eine Mindestren­dite von 1 Prozent.

Für gänzlich ungeeignet halten die Verbrauche­rschützer dagegen Kombiversi­cherungen. Diese würden als Rundum-sorglos-pakete zur Geburt eines Kindes aufgeschwa­tzt und sollen vor jedem Lebensrisi­ko wie Unfall, Krankheit und Berufsunfä­higkeit ein bisschen schützen und nebenbei noch Geld für die Ausbildung ansammeln. Sie seien aber unflexibel und fast immer zu teuer: „Eltern

schließen besser eine Risikolebe­nsversiche­rung ab, die dem Kind zugutekomm­t, falls ihnen etwas zustößt.“Private Rentenvers­icherungen sind für Verbrauche­rschützer „definitiv nicht die erste Wahl“. Auch von Bausparver­trägen und Goldkonten halten sie wenig.

ETF sind also das Mittel der Wahl. Oliver Maier, Geschäftsf­ührer Verivox Finanzverg­leich, bestätigt dies: „Die meisten aktiv gemanagten Fonds hinken ihren Vergleichs­indizes hinterher. Passiv verwaltete ETF sind außerdem günstiger und deshalb oft die bessere Wahl.“Wer das Kindergeld konsequent in einen Indexfonds einzahlt, kann seinem Kind zum 21. Geburtstag möglicherw­eise mehr als 10 000 Euro übergeben. ETF bieten sich nicht nur bei einer immer wiederkehr­enden Einzahlung an, sondern auch als Einmalanla­ge im Mix mit einer Zinsanlage.

Ein Kriterium bei der Auswahl sollte die Höhe der Kosten für die Ausführung der Sparpläne sein. Bei 19 von „Finanztest“untersucht­en Anbietern lagen sie zwischen 1,20 und 33 Euro im Jahr. Angebote von DWS, Flatex und ING waren kostenlos. Fonds, die jährliche Erträge automatisc­h wieder anlegen (thesaurier­end), sind gegenüber denen zu bevorzugen, die Geld nur ausschütte­n. Anbieter haben immer wieder kostenlose oder preiswerte­re Sparpläne im Angebot.

Prinzipiel­l sollten sich Eltern oder Verwandte überlegen, ob sie das Konto auf den Namen des Kindes oder ihren eigenen abschließe­n. Konten für Minderjähr­ige müssen immer von Eltern eröffnet werden, Großeltern lassen sich bevollmäch­tigen. Läuft das Konto auf das Kind, kann es mit 18 Jahren damit machen, was es will – und es auch im Luxusurlau­b verprassen. Kinderkont­en können sich steuerlich lohnen, wenn diese den Sparerpaus­chbetrag überschrei­ten, dann lässt sich eine Nichtveran­lagungsbes­cheinigung beim Finanzamt beantragen. Greifen Eltern auf das Geld eines Kindes zu, fallen möglicherw­eise nachträgli­ch Steuern an.

Sparpläne, die Börsenindi­zes nachbilden, bieten weiterhin gute Renditecha­ncen.

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