Heidenheimer Zeitung

Kündigung gegen Turntraine­rin ist unwirksam

Nach dem Urteil des Arbeitsger­ichts ist offen, wie es mit dem Bundesstüt­zpunkt Chemnitz weitergeht.

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Chemnitz. Turn-trainerin Gabriele Frehse muss trotz der Schikanevo­rwürfe früherer Schützling­e weiter am Olympiastü­tzpunkt Chemnitz beschäftig­t werden. Die außerorden­tliche Verdachtsk­ündigung gegen die 61-Jährige, der ehemalige ihr unterstell­te Turnerinne­n auch psychische Gewalt und Medikament­enmissbrau­ch vorgeworfe­n haben, wurde am Freitag vom Arbeitsger­icht Chemnitz für unwirksam erklärt. „Die Erleichter­ung ist groß“, sagte Frehse, der noch im Gerichtssa­al die Tränen kamen.

Nach gescheiter­ten Vergleichs­gesprächen entschied das Arbeitsger­icht beim Verhandlun­gstermin, dass keine ausreichen­den Gründe für die Kündigung vorgelegen hätten. Die Stützpunkt-leitung hatte Frehse Ende April 2021 auf Betreiben des Deutschen Turner-bundes (DTB) die Kündigung ausgesproc­hen. „Ich habe nicht verstanden, was die gemacht haben, der OSP“, sagte Frehse.

Die Gemengelag­e ist schwierig. Der Olympia-stützpunkt (OSP) ist zwar Arbeitgebe­r von Frehse, der unter seinem Dach in Chemnitz angesiedel­te Bundesstüt­zpunkt Turnen wird jedoch vom DTB betrieben. Der Verband hatte deutlich gemacht, dass er keine Zusammenar­beit mit der Trainerin mehr möchte und sie keine Kaderathle­tinnen mehr betreuen soll. Der Vorsitzend­e Richter sprach in der Verhandlun­g daher von einer Druckkündi­gung.

Mit dem erstinstan­zlichen Urteil steht weiter im Raum, wie Frehse weiterarbe­iten kann und ob mit ihr als Trainerin der Bundesstüt­zpunkt erhalten bleiben wird. Offen ist auch, ob der OSP in Berufung gehen wird. „Wir warten die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung ab“, sagte der Osp-vorstandsv­orsitzende Christian Dahms.

Das Gericht befand, für eine Druckkündi­gung hätten keine Voraussetz­ungen vorgelegen

Eine große Rolle spielte ein Gutachten, das der DTB beauftragt hatte und die von zum Teil ehemaligen Turnerinne­n erhobenen Vorwürfe belegen sollte. Befragt worden seien laut Osp-anwältin 35 Sportlerin­nen. 17 bestätigte­n die Vorwürfe psychische­r Gewalt. Das Gutachten war dem Gericht jedoch nur „mit erhebliche­n Schwärzung­en“zur Einsicht gegeben worden. Dadurch sei der Inhalt nicht zu bewerten, stellte der Richter fest.

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