Kündigung gegen Turntrainerin ist unwirksam
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts ist offen, wie es mit dem Bundesstützpunkt Chemnitz weitergeht.
Chemnitz. Turn-trainerin Gabriele Frehse muss trotz der Schikanevorwürfe früherer Schützlinge weiter am Olympiastützpunkt Chemnitz beschäftigt werden. Die außerordentliche Verdachtskündigung gegen die 61-Jährige, der ehemalige ihr unterstellte Turnerinnen auch psychische Gewalt und Medikamentenmissbrauch vorgeworfen haben, wurde am Freitag vom Arbeitsgericht Chemnitz für unwirksam erklärt. „Die Erleichterung ist groß“, sagte Frehse, der noch im Gerichtssaal die Tränen kamen.
Nach gescheiterten Vergleichsgesprächen entschied das Arbeitsgericht beim Verhandlungstermin, dass keine ausreichenden Gründe für die Kündigung vorgelegen hätten. Die Stützpunkt-leitung hatte Frehse Ende April 2021 auf Betreiben des Deutschen Turner-bundes (DTB) die Kündigung ausgesprochen. „Ich habe nicht verstanden, was die gemacht haben, der OSP“, sagte Frehse.
Die Gemengelage ist schwierig. Der Olympia-stützpunkt (OSP) ist zwar Arbeitgeber von Frehse, der unter seinem Dach in Chemnitz angesiedelte Bundesstützpunkt Turnen wird jedoch vom DTB betrieben. Der Verband hatte deutlich gemacht, dass er keine Zusammenarbeit mit der Trainerin mehr möchte und sie keine Kaderathletinnen mehr betreuen soll. Der Vorsitzende Richter sprach in der Verhandlung daher von einer Druckkündigung.
Mit dem erstinstanzlichen Urteil steht weiter im Raum, wie Frehse weiterarbeiten kann und ob mit ihr als Trainerin der Bundesstützpunkt erhalten bleiben wird. Offen ist auch, ob der OSP in Berufung gehen wird. „Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab“, sagte der Osp-vorstandsvorsitzende Christian Dahms.
Das Gericht befand, für eine Druckkündigung hätten keine Voraussetzungen vorgelegen
Eine große Rolle spielte ein Gutachten, das der DTB beauftragt hatte und die von zum Teil ehemaligen Turnerinnen erhobenen Vorwürfe belegen sollte. Befragt worden seien laut Osp-anwältin 35 Sportlerinnen. 17 bestätigten die Vorwürfe psychischer Gewalt. Das Gutachten war dem Gericht jedoch nur „mit erheblichen Schwärzungen“zur Einsicht gegeben worden. Dadurch sei der Inhalt nicht zu bewerten, stellte der Richter fest.