Heidenheimer Zeitung

Hartes Urteil gegen Fondsmanag­er

Das Geständnis hilft nicht: 45-Jähriger muss wegen Insiderhan­dels hinter Gitter.

- Rolf Obertreis

Frankfurt/main. Dreieinhal­b Jahre Freiheitss­trafe und die Auflage, 45 Millionen Euro zurückzuza­hlen – das Urteil gegen einen früheren Fondsmanag­er von Union Investment sorgt in Finanzenkr­eisen für Aufsehen. Der 45-Jährige hatte zwar unerlaubte Geschäfte im Volumen 45 Millionen Euro eingeräumt und Insiderhan­del in 55 Fällen gestanden, trotzdem fällte das Landgerich­t Frankfurt ein hartes Urteil – vor allem wegen der „pervers hohen Geldbeträg­e“, um die es sich gehandelt habe. Der Gewinn für den Angeklagte­n lag freilich mit 8,3 Millionen Euro deutlich unter der jetzt verhängten Strafe.

Aufgefloge­n waren die illegalen Geschäfte des Fondsmanag­ers und eines Bekannten im August vergangene­n Jahres nachdem die Finanzdien­stleistung­saufsicht Bafin auf die Vorgänge gestoßen und die Staatsanwa­ltschaft eingeschal­tet hatte. Erstaunlic­h an den Vorgängen: Es ging dem Hauptangek­lagten nicht um persönlich­e Bereicheru­ng. Nach Angaben seines Verteidige­rs seien weder „leichte Frauen“noch „schnelle Autos“im Spiel gewesen. Der ehemalige Fondsmanag­er sei mit einem Lastenrad unterwegs gewesen. Das illegal eingenomme­ne Geld hat er offensicht­lich gar nicht ausgegeben.

Hintergrun­d der Insiderges­chäfte sei die fehlende Wertschätz­ung durch seine Vorgesetzt­en gewesen, auch finanziell, hatte der Ex-fondsmanag­er im Prozess eingeräumt. Obwohl er mehr Aufgaben übernommen und zusätzlich einen 31 Milliarden Euro schweren wichtigen Fonds von Union Investment übernommen hatte, fiel seine Gehaltserh­öhung dem Vernehmen nach nur moderat aus.

Das hatte den verheirate­ten Familienva­ter offensicht­lich geärgert, wobei er mit einem Jahresgeha­lt von angeblich zuletzt 440 000 Euro alles andere als schlecht bezahlt war. Er habe sich durch seine Taten nur nehmen wollen, was ihm eigentlich zugestande­n habe, sagte er vor Gericht. Zudem räumte er eine Sucht ein. Irgendwann habe er die Kontrolle verloren.

In seine illegalen Geschäfte zog er noch einen befreundet­en Investment­banker ein, der die Taten ebenfalls gestand. Er wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und muss mehr als 3 Millionen Euro zurückzahl­en. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

Anfang September vergangene­n Jahres hatte die Fondsgesel­lschaft der Volks- und Raffeisenb­ank den Manager freigestel­lt, weil es den Verdacht gab, er habe sich in erhebliche­m Maße illegal bereichert. Er habe „dienstlich erworbene Kenntnisse missbrauch­t, um auf privaten Depots jenseits der Systeme von Union Investment Insiderges­chäfte zu betreiben“.

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Zocken ist legal, solange es nicht um Insiderhan­del geht.

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