Müssen sich Ungeimpfte offenbaren?
Heftiger Streit um geforderte Pflicht für Beschäftigte, bei Quarantäne den Impfstatus bekannt zu geben.
Stuttgart. Das Land Baden-württemberg will den Druck auf Ungeimpfte erhöhen und dringt darauf, dass Beschäftigte bei einer Corona-quarantäne dem Arbeitgeber ihren Impfstatus offenbaren. Für die meisten Ungeimpften würde das bedeuten, dass sie im Fall einer Isolierung von November an ihren Verdienstausfall nicht mehr ausgeglichen bekämen. Doch diese vom Sozialministerium geplante Praxis trifft auf den Widerstand des Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink. Er betonte, die Arbeitgeber dürften in so einem Fall zwar fragen, ob die betroffenen Beschäftigten geimpft seien. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehe es aber frei, nicht zu antworten.
Brink monierte: „Die Pandemie greift nach wie vor massiv in die Bürgerrechte der Menschen ein.“Wenn die Beschäftigten ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht offenbaren wollten, könnten sie sich an das für die Lohnfortzahlung zuständige Regierungspräsidium wenden.
Das sieht das Sozialministerium
anders. Zwar stehe es einem Beschäftigten frei, Auskunft über seinen Impfstatus zu geben. „Tut er dies nicht, dann muss sich der Arbeitnehmer aber bewusst sein, dass er Gefahr läuft, keinen Lohn für den Zeitraum der Absonderung zu erhalten“, sagte Uwe Lahl, Amtschef im Sozialministerium. Wenn Beschäftigte selbst den Antrag beim Regierungspräsidium stellten, würde das die Verwaltung überfordern.
Lahl kritisierte, dass Brink auf eine Landeslösung dringe, weil die Datenschützer in Deutschland sich nicht einig seien. „Eigentlich ist das die Stunde, wo sich der Bundesdatenschutzbeauftragte mit dem Bundesgesundheitsministerium verständigen müsste.“Es sei unmöglich, dass Gesetze alle Sonderfälle regelten. Brink forderte die Politik dagegen auf, für Klarheit zu sorgen. Und er bietet allen betroffenen Beschäftigten, Arbeitgebern und Behörden an, „bei der Suche nach rechtmäßigen und praktikablen Lösungen“zu helfen. Denkbar ist, dass die Sache bald juristisch ausgefochten wird. Lahl sagte dazu: „Da muss man sehen, ob die Gerichte das genauso sehen wie wir.“
Grundsätzlich hält Brink gar nichts davon, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sensible Gesundheitsdaten abzufragen. Es habe gute Gründe, dass Beschäftigte im Krankheitsfall ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen muss, was sie genau haben.