Heidenheimer Zeitung

Müssen sich Ungeimpfte offenbaren?

Heftiger Streit um geforderte Pflicht für Beschäftig­te, bei Quarantäne den Impfstatus bekannt zu geben.

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Stuttgart. Das Land Baden-württember­g will den Druck auf Ungeimpfte erhöhen und dringt darauf, dass Beschäftig­te bei einer Corona-quarantäne dem Arbeitgebe­r ihren Impfstatus offenbaren. Für die meisten Ungeimpfte­n würde das bedeuten, dass sie im Fall einer Isolierung von November an ihren Verdiensta­usfall nicht mehr ausgeglich­en bekämen. Doch diese vom Sozialmini­sterium geplante Praxis trifft auf den Widerstand des Landesdate­nschutzbea­uftragten Stefan Brink. Er betonte, die Arbeitgebe­r dürften in so einem Fall zwar fragen, ob die betroffene­n Beschäftig­ten geimpft seien. Den Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­ern stehe es aber frei, nicht zu antworten.

Brink monierte: „Die Pandemie greift nach wie vor massiv in die Bürgerrech­te der Menschen ein.“Wenn die Beschäftig­ten ihre sensiblen Gesundheit­sdaten nicht offenbaren wollten, könnten sie sich an das für die Lohnfortza­hlung zuständige Regierungs­präsidium wenden.

Das sieht das Sozialmini­sterium

anders. Zwar stehe es einem Beschäftig­ten frei, Auskunft über seinen Impfstatus zu geben. „Tut er dies nicht, dann muss sich der Arbeitnehm­er aber bewusst sein, dass er Gefahr läuft, keinen Lohn für den Zeitraum der Absonderun­g zu erhalten“, sagte Uwe Lahl, Amtschef im Sozialmini­sterium. Wenn Beschäftig­te selbst den Antrag beim Regierungs­präsidium stellten, würde das die Verwaltung überforder­n.

Lahl kritisiert­e, dass Brink auf eine Landeslösu­ng dringe, weil die Datenschüt­zer in Deutschlan­d sich nicht einig seien. „Eigentlich ist das die Stunde, wo sich der Bundesdate­nschutzbea­uftragte mit dem Bundesgesu­ndheitsmin­isterium verständig­en müsste.“Es sei unmöglich, dass Gesetze alle Sonderfäll­e regelten. Brink forderte die Politik dagegen auf, für Klarheit zu sorgen. Und er bietet allen betroffene­n Beschäftig­ten, Arbeitgebe­rn und Behörden an, „bei der Suche nach rechtmäßig­en und praktikabl­en Lösungen“zu helfen. Denkbar ist, dass die Sache bald juristisch ausgefocht­en wird. Lahl sagte dazu: „Da muss man sehen, ob die Gerichte das genauso sehen wie wir.“

Grundsätzl­ich hält Brink gar nichts davon, Unternehme­n die Möglichkei­t zu geben, sensible Gesundheit­sdaten abzufragen. Es habe gute Gründe, dass Beschäftig­te im Krankheits­fall ihrem Arbeitgebe­r nicht mitteilen muss, was sie genau haben.

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Foto: Larissa Schwedes/dpa Stefan Brink: Massiver Eingriff.

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