Heidenheimer Zeitung

Land plant weitere Lockerunge­n

Eine neue Verordnung ist in Arbeit. Mit ihr wären größere Veranstalt­ungen ohne Maskenpfli­cht möglich.

-

Stuttgart. Baden-württember­g will künftig auch größere Veranstalt­ungen ohne Maskenpfli­cht und Abstandsre­geln erlauben, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen sind. Das Land plant in der neuen Corona-verordnung, die von Mitte Oktober an gelten soll, ein 2G-optionsmod­ell, das es in einigen Bundesländ­ern schon länger gibt. Damit könnte es auch wieder volle Säle und volle Fußballsta­dien geben, teilte das Sozialmini­sterium am Dienstag in Stuttgart mit.

Schon bisher können Gastronome­n und Veranstalt­er selbst entscheide­n, ob sie nur Geimpfte oder Genesene zulassen – allerdings müssen die Gäste trotzdem Mund- und Nasenschut­z tragen und auf Abstand achten. Das soll nun wegfallen. Hintergrun­d sind die stagnieren­den Infektions­zahlen und die höhere Impfquote.

Der Hotel- und Gaststätte­nverband im Südwesten geht aber davon aus, dass die meisten Betriebe daran festhalten werden, auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Corona-test zuzulassen, „um keine Gäste auszugrenz­en“. Der Gemeindeta­g begrüßte es, dass Gastronomi­e und Veranstalt­er nun mehr Flexibilit­ät hätten.

Ein Sprecher des Sozialmini­steriums sagte der „Heilbronne­r Stimme“und dem „Südkurier“: „Das Optionsmod­ell soll Erleichter­ungen in Bezug auf Maskenpfli­cht und beim Umgang mit der Abstandsem­pfehlung enthalten.“

Daniel Ohl, Sprecher der Dehoga Baden-württember­g, begrüßte die Lockerung der Maskenpfli­cht und der Abstandsre­geln bei dem Modell im Grundsatz: „Wir hätten uns diese allerdings auch unter 3G-bedingunge­n gewünscht – im Saarland in Schleswig-holstein wird das bereits umgesetzt, und zwar nicht als Optionsmod­ell, sondern als klare Regelung, die auch Gästen die Orientieru­ng erleichter­t.“

Auch Bayern lockert die Schutzmaßn­ahmen für alle Veranstalt­ungen unter 2G-bedingunge­n. Allerdings sollen hier auch Menschen zugelassen werden, die einen negativen PCR-TEST vorweisen können. Im Gegenzug sollen Maskenpfli­cht, Obergrenze­n bei der Personenza­hl, Alkoholver­bot und Abstandsre­geln entfallen.

Bisher gilt in Baden-württember­g für Veranstalt­ungen die Obergrenze von 25 000 Besucherin­nen und Besuchern unter 3G-bedingunge­n. Bis zur Grenze von 5000 Gästen können die Veranstalt­er ihre Kapazität voll ausnutzen. Darüber hinaus höchstens die Hälfte der weiter zur Verfügung stehenden Plätze.

Auch Bayern ändert die Regelungen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany