Heidenheimer Zeitung

Fatale Hilflosigk­eit

- Stefan Kegel zur Rückholung von Is-frauen

Vor einem deutschen Gericht kann nur verurteilt werden, gegen wen ausreichen­d Beweise seines Vergehens vorliegen. Während es in manchen Fällen schon innerhalb Deutschlan­ds schwer ist, solche Beweise zu beschaffen, gestaltet es sich noch schwierige­r, wenn die Straftaten im Ausland begangen wurden, noch dazu in Kriegsgebi­eten.

Vor genau diesem Problem steht die deutsche Justiz, wenn es um Ex-mitglieder der Terrormili­z IS geht. Etwa ein Drittel der mehr als 1000 nach Syrien oder in den Irak ausgereist­en Deutschen lebt in den verblieben­en Rebellenge­bieten oder in Lagern im kurdisch beherrscht­en Nordsyrien. Viele von ihnen sind Frauen, die zum Teil noch immer radikalisi­ert sind, und ihre Kinder.

Dass die Bundesregi­erung keine tickenden Zeitbomben nach Deutschlan­d holen will, ist verständli­ch und entspricht sogar dem Amtseid ihrer Minister: Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Allerdings ist es keine Lösung, deutsche Staatsbürg­er – und vor allem deren Nachwuchs – unter teils unwürdigen Bedingunge­n in ausländisc­hen Lagern schmoren zu lassen. Im schlimmste­n Fall produziert man damit eine neue Generation von Terroriste­n.

Deshalb wird es Zeit, dass auch die restlichen Kinder nach Deutschlan­d gebracht werden. Hier haben sie am ehesten die Chance, in ein Leben zu finden, das es ihnen ermöglicht, die Traumata zu überwinden. Für ihre Mütter, die sich an Menschenre­chtsverlet­zungen beteiligt haben, oder gar Is-kämpfer selbst darf es keine Schonung geben. Als Gefährder könnten sie hierzuland­e einer engmaschig­en Kontrolle unterworfe­n und bei ausreichen­den Beweisen vor Gericht gestellt werden. In Deutschlan­d.

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