Fatale Hilflosigkeit
Vor einem deutschen Gericht kann nur verurteilt werden, gegen wen ausreichend Beweise seines Vergehens vorliegen. Während es in manchen Fällen schon innerhalb Deutschlands schwer ist, solche Beweise zu beschaffen, gestaltet es sich noch schwieriger, wenn die Straftaten im Ausland begangen wurden, noch dazu in Kriegsgebieten.
Vor genau diesem Problem steht die deutsche Justiz, wenn es um Ex-mitglieder der Terrormiliz IS geht. Etwa ein Drittel der mehr als 1000 nach Syrien oder in den Irak ausgereisten Deutschen lebt in den verbliebenen Rebellengebieten oder in Lagern im kurdisch beherrschten Nordsyrien. Viele von ihnen sind Frauen, die zum Teil noch immer radikalisiert sind, und ihre Kinder.
Dass die Bundesregierung keine tickenden Zeitbomben nach Deutschland holen will, ist verständlich und entspricht sogar dem Amtseid ihrer Minister: Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Allerdings ist es keine Lösung, deutsche Staatsbürger – und vor allem deren Nachwuchs – unter teils unwürdigen Bedingungen in ausländischen Lagern schmoren zu lassen. Im schlimmsten Fall produziert man damit eine neue Generation von Terroristen.
Deshalb wird es Zeit, dass auch die restlichen Kinder nach Deutschland gebracht werden. Hier haben sie am ehesten die Chance, in ein Leben zu finden, das es ihnen ermöglicht, die Traumata zu überwinden. Für ihre Mütter, die sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligt haben, oder gar Is-kämpfer selbst darf es keine Schonung geben. Als Gefährder könnten sie hierzulande einer engmaschigen Kontrolle unterworfen und bei ausreichenden Beweisen vor Gericht gestellt werden. In Deutschland.