Keine Sonderbehandlung!
In Polen ist eine nationalistische Partei an der Regierung, der der Erhalt ihrer eigenen Macht über alles andere geht. Wenn es noch einer Bestätigung dieser Einschätzung bedurft hätte, dann wurde sie nun vom Warschauer Verfassungsgericht geliefert. Denn dieses Gericht ist bereits Teil des Machterhaltungs-apparats, es kann als unabhängige Instanz nicht für voll genommen werden, da es von der Pis-partei mit ihr genehmen Richtern besetzt wurde.
Man kann die Dinge mit Vergleichen verdeutlichen: Mit der Pis-regierung in Polen verhält es sich ungefähr so, als wenn in Deutschland die AFD mit absoluter Mehrheit regieren würde. Oder die „Rassemblement National“von Marine Le Pen in Frankreich oder die Lega Nord in Italien.
All diese nationalistischen Parteien haben mit der bisherigen EU und ihren Werten, zu denen die Würde aller Menschen, die Unabhängigkeit der Justiz und auch die Pressefreiheit gehören, nur wenig am Hut.
Zu Großbritannien gibt es nur einen Unterschied: Die PIS will die EU nicht verlassen, da Polen bisher die meisten Milliarden aus den Fördertöpfen erhält und von der wirtschaftlichen Kooperation immens profitiert. Die EU sollte nach Meinung der polnischen Regierung aber in ein alleiniges Geldverteilungs- und Wirtschaftsbündnis umgewandelt werden.
Wie sollte die EU also reagieren? Sie sollte die bereits aufs Eis gelegten Milliarden, die Polen aus dem Corona-aufbaufonds der Gemeinschaft erhalten soll, auf keinen Fall auszahlen, bevor nicht zu erkennen ist, dass sich die Warschauer Regierung eines Besseren besinnt. Es ist ganz einfach:
Wer sich nicht an die Regeln der Gemeinschaft hält, kann auch nicht von ihr profitieren.