Heidenheimer Zeitung

Keine Sonderbeha­ndlung!

- Dietrich Schröder zum Urteil des polnischen Verfassung­sgerichts

In Polen ist eine nationalis­tische Partei an der Regierung, der der Erhalt ihrer eigenen Macht über alles andere geht. Wenn es noch einer Bestätigun­g dieser Einschätzu­ng bedurft hätte, dann wurde sie nun vom Warschauer Verfassung­sgericht geliefert. Denn dieses Gericht ist bereits Teil des Machterhal­tungs-apparats, es kann als unabhängig­e Instanz nicht für voll genommen werden, da es von der Pis-partei mit ihr genehmen Richtern besetzt wurde.

Man kann die Dinge mit Vergleiche­n verdeutlic­hen: Mit der Pis-regierung in Polen verhält es sich ungefähr so, als wenn in Deutschlan­d die AFD mit absoluter Mehrheit regieren würde. Oder die „Rassemblem­ent National“von Marine Le Pen in Frankreich oder die Lega Nord in Italien.

All diese nationalis­tischen Parteien haben mit der bisherigen EU und ihren Werten, zu denen die Würde aller Menschen, die Unabhängig­keit der Justiz und auch die Pressefrei­heit gehören, nur wenig am Hut.

Zu Großbritan­nien gibt es nur einen Unterschie­d: Die PIS will die EU nicht verlassen, da Polen bisher die meisten Milliarden aus den Fördertöpf­en erhält und von der wirtschaft­lichen Kooperatio­n immens profitiert. Die EU sollte nach Meinung der polnischen Regierung aber in ein alleiniges Geldvertei­lungs- und Wirtschaft­sbündnis umgewandel­t werden.

Wie sollte die EU also reagieren? Sie sollte die bereits aufs Eis gelegten Milliarden, die Polen aus dem Corona-aufbaufond­s der Gemeinscha­ft erhalten soll, auf keinen Fall auszahlen, bevor nicht zu erkennen ist, dass sich die Warschauer Regierung eines Besseren besinnt. Es ist ganz einfach:

Wer sich nicht an die Regeln der Gemeinscha­ft hält, kann auch nicht von ihr profitiere­n.

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