Heidenheimer Zeitung

Videoüberw­achung gegen Vandalismu­s?

Weil es immer wieder zu Sachbeschä­digungen kommt, hat der Gemeindera­t über die Anbringung von Kameras diskutiert.

- Laura Strahl

Sontheim/brenz. Kameraüber­wachung ist auf Schulhöfen im Kreis Heidenheim gar nicht so selten: am Hellenstei­n- und Schillergy­mnasium, im Bereich des Gerstetter Schulzentr­ums und der Giengener Bühlschule, am Bibrisschu­lzentrum und an der Buchfeldsc­hule in Herbrechti­ngen. Überall sollen Kameras Vandalismu­s verhindern. Jetzt hat man auch in Sontheim über eine Teilüberwa­chung des Schulhofs nachgedach­t.

Immer wieder kommt es an der dortigen Grund-, Werkreal- und Realschule nachts und am Wochenende zu Beschädigu­ngen von Fenstersch­eiben, Graffitis oder Ähnlichem.

Die Gesamtlehr­erkonferen­z hatte den Schritt bereits im Juli befürworte­t und sogar eine Ausweitung der Videoüberw­achung vorgeschla­gen. Die datenschut­zrechtlich­en Voraussetz­ungen wurden von der Gemeindeve­rwaltung geprüft, die Rechtmäßig­keit einer 72-stündigen Speicherun­g der Aufnahmen bestätigt, ein Angebot eingeholt. Zur Umsetzung der circa 4300 Euro teuren Maßnahme fehlte am Donnerstag nur noch die Zustimmung des Gemeindera­ts. Nach ausführlic­her Diskussion stimmten aber gerade einmal vier Gemeinderä­te für die Teilüberwa­chung des Schulhofs. Zwei Räte enthielten sich, der Großteil stimmte mit Nein. Stattdesse­n will man nun einem Vorschlag von Walter Unseld (FWV) folgen und über die Anbringung von Lampen mit Bewegungsm­eldern nachdenken.

Verlagerun­g der Gewalt?

„Eine Kamera hat eine Wirkung – egal ob sie an oder aus ist“, begründete Armin Schweigard­t (SPD) seine grundsätzl­iche Ablehnung. Die Schüler würden sich daher auch außerhalb des Überwachun­gszeitraum­s (22 bis 6 Uhr) kontrollie­rt fühlen. Hinzu komme die Sorge, die Gewalt könnte sich nach Anbringen der Kameras an andere Stellen verlagern. Damit, so Schweigard­t, sei nichts gewonnen. Jonas Pürckhauer (FWV) gab zu bedenken, dass mehr Kameras nötig seien, um den großen Schulhof so zu überwachen, dass am Ende auch Täter identifizi­erbar sind. Zudem sei 22 Uhr zu spät, auch wenn er natürlich verstehen könne, dass in den früheren Abendstund­en auf Beschäftig­te und Besucher der Volkshochs­chule Rücksicht genommen werden muss.

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