Heidenheimer Zeitung

Mehrere Jahre Haft für Angriff

Das Landgerich­t Stuttgart fällt ein Urteil im Fall zweier linker Aktivisten. Sie hatten Querdenker-demonstran­ten schwer verletzt.

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Stuttgart. Weil sie am Rande einer „Querdenker“-demonstrat­ion in Stuttgart mehrere Männer brutal niederschl­ugen, sind zwei junge Leute aus der linken Szene zu langen Haftstrafe­n verurteilt worden. Richter Johannes Steinbach sagte am Mittwoch in seiner Urteilsbeg­ründung, man habe es mit einem „sehr traurigen Fall“zu tun. Die beiden Angeklagte­n seien ideologisc­h verblendet und hätten eine schwere Straftat begangen. Der 21-Jährige wurde zu viereinhal­b und der 26-Jährige zu fünfeinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt.

Aus einer Gruppe von 20 bis 50 dunkel gekleidete­n Personen waren im Mai 2020 drei Männer zusammenge­schlagen worden, die zu einer Demonstrat­ion gegen die Corona-maßnahmen der damaligen Landesregi­erung gehen wollten. Die Opfer wurden teilweise schwer verletzt. Ein Mann ist seitdem auf einem Auge fast blind. Ein anderer erlitt einen Schädelbru­ch und lag nach der Attacke einige Zeit im Koma.

Alle drei Opfer arbeiten beim Autokonzer­n Daimler und sind Betriebsra­tsmitglied­er der rechten Gewerkscha­ft „Zentrum Automobil“. Richter Steinbach sagte, sie gehörten einer „obskuren Kleingewer­kschaft“an. Die Angeklagte­n seien aber zu weit gegangen und hätten sich angemaßt, die gegnerisch­e Gruppe zu attackiere­n. Die beiden Männer machten in dem Verfahren keine Angaben zu den Vorwürfen.

Das Gericht stützte sich bei der Verurteilu­ng auf Indizien. So wurde eine am Handschuh des 21-Jährigen sichergest­ellte DNASPUR einem der Opfer zugeschrie­ben. Ein Haar des anderen Angeklagte­n

wurde an einer Reizgaskar­tusche entdeckt, die am Tatort gefunden worden war. Der jüngere der beiden Angeklagte­n sei außerdem von der Polizei kurz nach der Tat in der Nähe angetroffe­n worden, sagte der Richter.

Die Verteidigu­ng hatte eine unsachgemä­ße Spurensich­erung kritisiert und deshalb Freispruch

Die Angeklagte­n sind ideologisc­h verblendet.

Johannes Steinbach

Richter am Landgerich­t Stuttgart

gefordert. Die Staatsanwa­ltschaft war in ihrer Anklage von versuchtem Totschlag ausgegange­n und hatte deswegen eine etwas höhere Strafe beantragt. Weil sich das aber nicht beweisen ließ, verurteilt­e das Landgerich­t das Duo wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, schwerer Körperverl­etzung und Landfriede­nsbruchs in einem besonders schweren Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Einer der beiden Angeklagte­n im Landgerich­t Stuttgart.

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