Hohe Kosten für Dampfer
Für die einen führen sie Kinder ans Rauchen heran, für die anderen helfen sie Erwachsenen, von der Kippe wegzukommen: Liquids, also E-zigaretten zum Verdampfen, sind hochumstritten. Der Riss zieht sich auch durch die Koalition. Die Sozialdemokraten haben noch in Zeiten der Groko mit der Union einer Steuererhöhung auf die Liquids zugestimmt, die den Preis für eine handelsübliche Packung in drei Schritten fast verdoppeln dürfte.
Für FDP und Grüne – mit Verweis auf das weniger ungesunde Rauchen im Vergleich zur klassischen Tabakzigarette und der Hoffnung, Süchtige von diesen wegzubekommen – der völlig falsche Weg. Die Linke im Bundestag hat in einer Kleinen Anfrage, die dieser Zeitung vorliegt, der Bundesregierung auf den Zahn gefühlt: Quo vadis, Liquid-e-zigaretten?
Auch in neuer Konstellation möchte die Regierung nicht an der Steuererhöhung rütteln, heißt in der Antwort aus dem Fdp-geführten Finanzministerium von Christian Lindner. „Das treibt die Menschen zurück zum Tabak“, kritisiert Ates Gürpinar, drogenpolitischer Sprecher der Linken. Die Regierung verlange horrende Steuern von vielen Dampfern. Als Motivation vermutet Gürpinar „eine Mischung aus mangelnder Sachkenntnis und fiskalischen Begehrlichkeiten“.
Wie es in der Antwort weiter heißt, erkennt die Bundesregierung einen Trend zu leistungsschwächeren Geräten, weil die einen geringeren Verbrauch an Liquids hätten. Das könnte dazu führen, dass Einweggeräte noch beliebter werden – und die haben eine sehr schlechte Ökobilanz und könnten die Hemmschwelle für Jugendliche senken, es einfach mal zu probieren.
Trotz der hohen Besteuerung sieht das Finanzministerium im Dampfen keine höheren gesundheitlichen Schäden, als sie durch Zigarren oder Zigarillos entstehen. Diese werden aber, im Vergleich zu Zigaretten, geringer besteuert, weil sie als weniger gesundheitsgefährdend gelten. Bisher hatte sich die Tabaksteuer daran orientiert. Wer vor der Einführung der Steuer im Juli 2022 große Mengen an Liquids gekauft hat, muss übrigens aufpassen: Wer diese nicht bis zum 13. Februar versteuert, begeht zu diesem Zeitpunkt Steuerhinterziehung. Dann tritt nämlich eine Rechtsnorm in Kraft, „die zu einer Steuerentstehung durch Inbesitzhalten führt“, so die Bundesregierung.