Heidenheimer Zeitung

24 Impfschäde­n anerkannt

Dauerhafte Beeinträch­tigungen durch die Impfung sind sehr selten, kommen aber vor. 581 Anträge auf Anerkennun­g wurden im Südwesten gestellt.

- Von Alfred Wiedemann

Seit Ende Dezember 2020 wird in Baden-württember­g gegen Sars-cov-2 geimpft, 24,7 Millionen Schutzimpf­ungen wurden im Südwesten verabreich­t. Die Impfstoffe wirken, sie sind sicher, es können aber Impfreakti­onen wie Schmerzen im Arm oder Fieber auftreten. Auch schwerwieg­ende Nebenwirku­ngen und Komplikati­onen gibt es, und außerdem sehr, sehr selten auch Impfschäde­n: In Baden-württember­g wurden bisher 24 anerkannt. Das teilte das Gesundheit­sministeri­um auf Anfrage mit.

Bei elf dieser Anträge wurde eine laufende Versorgung bewilligt, es gab also Leistungen wegen schwerer gesundheit­licher Auswirkung­en. Zudem wurden 13 Anträge bewilligt, bei denen Schädigung­sfolgen anerkannt wurden, aber keine laufende Versorgung. Dabei ging es um Fälle, bei denen die gesundheit­lichen Auswirkung­en geringer waren.

Prüfung kann dauern

Nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums in Stuttgart gingen bis Ende 2022 insgesamt 581 Impfschade­n-anträge ein. 90 Anträge haben die zuständige­n Versorgung­sämter abgelehnt, mehr als 400 sind noch offen.

Die meisten Anträge, 345, betrafen den Biontech-impfstoff, der auch am häufigsten verabreich­t wurde. 6 der insgesamt 24 bisher anerkannte­n Impfschäde­n entfielen auf diese Anträge, 51 wurden abgelehnt, die restlichen sind noch offen.

105 Anträge betrafen den Impfstoff von Astrazenen­ca, 13 wurden anerkannt, 20 abgelehnt, die anderen werden ebenfalls noch bearbeitet. Beim Moderna-impfstoff gab es 87 Anträge, drei wurden anerkannt. Beim Impfstoff von Johnson&johnson waren es landesweit 42 Anträge, 2 Impfschäde­n wurden bisher anerkannt.

Bis klar ist, ob ein Impfschade­n anerkannt oder abgelehnt wird, kann viel Zeit vergehen. Grund dafür sind nach früheren Ministeriu­msangaben vor allem die notwendige­n medizinisc­hen Gutachten. Es geht langsam voran, aber immerhin geht’s voran: Vor einem halben Jahr waren erst acht Impfschäde­n anerkannt und 25 abgelehnt, landesweit meldeten die Versorgung­sämter, die in der Regel bei den Landratsäm­tern angesiedel­t sind, damals noch insgesamt 400 Anträge. Wichtig auch: Ein Antrag muss nicht ein Impfschade­nsfall bedeuten, bei einem Todesfall beispielsw­eise kann es auch mehrere Anträge geben, wenn es mehrere Hinterblie­bene gibt.

„Klar ist: Jeder einzelne Impfschade­n ist unbestritt­en einer zu viel“, sagt Florian Mader vom Gesundheit­sministeri­um. Der Staat komme hier mit der Versorgung­sleistung seiner Verantwort­ung nach. „Aber: Der Anteil der anerkannte­n Impfschäde­n ist mit unter 0,0001 Prozent äußerst gering“, sagt der Sprecher von Minister Manfred Lucha (Grüne). Selbst wenn alle noch offenen Anträge

zu einer Bewilligun­g führen würden, was sicher nicht der Fall sein werde, läge die Impfschade­nsquote noch immer unter 0,002 Prozent. „Impfen ist und bleibt deshalb mit großem Abstand der sicherste Schutz gegen einen schweren und tödlichen Verlauf einer Corona-erkrankung.“

Zuständig für die Sicherheit der Impfstoffe ist das Paul-ehrlich-institut. Ihm wurden nach dem aktuellste­n Sicherheit­sbericht bundesweit bis Ende Oktober 2022 knapp 333 500 Verdachtsf­älle von Nebenwirku­ngen und knapp über 50 800 Verdachtsf­älle schwerwieg­ender Nebenwirku­ngen nach einer Corona-schutzimpf­ung gemeldet – nach Grundimmun­isierung oder Booster, nach damals insgesamt 187,8 Millionen Impfungen. Auf jeweils 1000 Impfdosen macht das eine Quote von 1,78 Einzelfall­meldungen und 0,27 schwerwieg­ende Meldungen.

Längere Schädigung

Zu den bekannten, aber sehr seltenen Nebenwirku­ngen von mrna-impfstoffe­n zählen laut PEI Myokarditi­s (Herzmuskel­entzündung­en), Perikardit­is (Herzbeutel­entzündung­en) und Anaphylaxi­e (allergisch­e Reaktion). Infarkte und Thrombosen sind ebenfalls sehr selten möglich. Hält die gesundheit­liche Schädigung länger als sechs Monate an, liegt möglicherw­eise ein Impfschade­n vor.

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Foto: Wolfgang Kumm/dpa 24,7 Millionen Corona-impfungen gab es im Südwesten – und 581 Anträge auf Anerkennun­g eines Impfschade­ns.

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