24 Impfschäden anerkannt
Dauerhafte Beeinträchtigungen durch die Impfung sind sehr selten, kommen aber vor. 581 Anträge auf Anerkennung wurden im Südwesten gestellt.
Seit Ende Dezember 2020 wird in Baden-württemberg gegen Sars-cov-2 geimpft, 24,7 Millionen Schutzimpfungen wurden im Südwesten verabreicht. Die Impfstoffe wirken, sie sind sicher, es können aber Impfreaktionen wie Schmerzen im Arm oder Fieber auftreten. Auch schwerwiegende Nebenwirkungen und Komplikationen gibt es, und außerdem sehr, sehr selten auch Impfschäden: In Baden-württemberg wurden bisher 24 anerkannt. Das teilte das Gesundheitsministerium auf Anfrage mit.
Bei elf dieser Anträge wurde eine laufende Versorgung bewilligt, es gab also Leistungen wegen schwerer gesundheitlicher Auswirkungen. Zudem wurden 13 Anträge bewilligt, bei denen Schädigungsfolgen anerkannt wurden, aber keine laufende Versorgung. Dabei ging es um Fälle, bei denen die gesundheitlichen Auswirkungen geringer waren.
Prüfung kann dauern
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Stuttgart gingen bis Ende 2022 insgesamt 581 Impfschaden-anträge ein. 90 Anträge haben die zuständigen Versorgungsämter abgelehnt, mehr als 400 sind noch offen.
Die meisten Anträge, 345, betrafen den Biontech-impfstoff, der auch am häufigsten verabreicht wurde. 6 der insgesamt 24 bisher anerkannten Impfschäden entfielen auf diese Anträge, 51 wurden abgelehnt, die restlichen sind noch offen.
105 Anträge betrafen den Impfstoff von Astrazenenca, 13 wurden anerkannt, 20 abgelehnt, die anderen werden ebenfalls noch bearbeitet. Beim Moderna-impfstoff gab es 87 Anträge, drei wurden anerkannt. Beim Impfstoff von Johnson&johnson waren es landesweit 42 Anträge, 2 Impfschäden wurden bisher anerkannt.
Bis klar ist, ob ein Impfschaden anerkannt oder abgelehnt wird, kann viel Zeit vergehen. Grund dafür sind nach früheren Ministeriumsangaben vor allem die notwendigen medizinischen Gutachten. Es geht langsam voran, aber immerhin geht’s voran: Vor einem halben Jahr waren erst acht Impfschäden anerkannt und 25 abgelehnt, landesweit meldeten die Versorgungsämter, die in der Regel bei den Landratsämtern angesiedelt sind, damals noch insgesamt 400 Anträge. Wichtig auch: Ein Antrag muss nicht ein Impfschadensfall bedeuten, bei einem Todesfall beispielsweise kann es auch mehrere Anträge geben, wenn es mehrere Hinterbliebene gibt.
„Klar ist: Jeder einzelne Impfschaden ist unbestritten einer zu viel“, sagt Florian Mader vom Gesundheitsministerium. Der Staat komme hier mit der Versorgungsleistung seiner Verantwortung nach. „Aber: Der Anteil der anerkannten Impfschäden ist mit unter 0,0001 Prozent äußerst gering“, sagt der Sprecher von Minister Manfred Lucha (Grüne). Selbst wenn alle noch offenen Anträge
zu einer Bewilligung führen würden, was sicher nicht der Fall sein werde, läge die Impfschadensquote noch immer unter 0,002 Prozent. „Impfen ist und bleibt deshalb mit großem Abstand der sicherste Schutz gegen einen schweren und tödlichen Verlauf einer Corona-erkrankung.“
Zuständig für die Sicherheit der Impfstoffe ist das Paul-ehrlich-institut. Ihm wurden nach dem aktuellsten Sicherheitsbericht bundesweit bis Ende Oktober 2022 knapp 333 500 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und knapp über 50 800 Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen nach einer Corona-schutzimpfung gemeldet – nach Grundimmunisierung oder Booster, nach damals insgesamt 187,8 Millionen Impfungen. Auf jeweils 1000 Impfdosen macht das eine Quote von 1,78 Einzelfallmeldungen und 0,27 schwerwiegende Meldungen.
Längere Schädigung
Zu den bekannten, aber sehr seltenen Nebenwirkungen von mrna-impfstoffen zählen laut PEI Myokarditis (Herzmuskelentzündungen), Perikarditis (Herzbeutelentzündungen) und Anaphylaxie (allergische Reaktion). Infarkte und Thrombosen sind ebenfalls sehr selten möglich. Hält die gesundheitliche Schädigung länger als sechs Monate an, liegt möglicherweise ein Impfschaden vor.