Absicht oder Schlamperei?
Ein Ehepaar soll mehrere Tausend Euro eines Königsbronner Unternehmens veruntreut haben.
Nach mehr als drei Stunden Verhandlung war am Donnerstag vor dem Heidenheimer Amtsgericht die Verwirrung größer als am Anfang. So sehr sogar, dass Staatsanwalt Carsten Horn weitere Ermittlungen anregte. Dass freilich die Polizei schlampig ermittelt hatte, wie es einer der Verteidiger frustriert bemerkte, dagegen verwahrte sich Horn.
Anlass zu diesem juristischen Schlagabtausch bot der Prozess gegen ein 26 und 28 Jahre altes Ehepaar aus dem Landkreis. Sie waren bis Mitte 2020 bei einem Königsbronner Unternehmen angestellt gewesen, hatten sich dort um vielerlei Dinge gekümmert, von vorbereitender Buchhaltung und den Einkauf bis hin zur EDV, und das zunächst offenbar sehr zur Zufriedenheit ihres Chefs.
Nun standen die zwischenzeitlich entlassenen Mitarbeiter wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue vor Gericht, eines Straftatbestands, bei dem immerhin eine Freiheitsstrafe droht. Dass er das Paypal-konto der Firma genutzt habe, um Veranstaltungstickets und Sexspielzeug zu kaufen, räumte der 28-Jährige auch ein. Das sei ein Versehen gewesen, den entstandenen Schaden habe er beglichen.
Ebenfalls über diesen Bezahldienstleister erworbene Software sei hingegen ebenso für den Betrieb gewesen wie relativ hohe Zahlungen an einen Internetdienstleister.
Die rund ein Dutzend Einzelfälle, die der Staatsanwalt vortrug, enthielten auch angebliche Zahlungen von Kunden, die sich nicht zuordnen ließen sowie einen mutmaßlichen Bargelddiebstahl des Angeklagten aus einem Tresor. Insgesamt stand ein Schaden von mehreren Tausend Euro im Raum.
Keine Belege vorgelegt
Was den Verteidiger des 28-Jährigen schließlich ungehalten werden ließ, war die Tatsache, dass seitens der Polizei für einige Vorwürfe keine nachvollziehbaren Belege vorgelegt worden waren. So gab es zwar eine Zeugenaussage, dass der junge Mann am fraglichen Tag am Tresor gewesen sei. Die Zeugin konnte damals aber nicht sehen, ob er tatsächlich Geld entnahm. Auch dass die 26-jährige Angeklagte Bargeld von Kunden angenommen habe – immerhin mehrere Tausend Euro –, leugnete sie nicht. Sie habe das Geld aber ihrem Chef übergeben. Das bestritt der Firmengründer. Ob wiederum die fraglichen Beträge im Kassenbuch Spuren hinterlassen haben, war nicht ermittelt worden.
Der Firmengründer berichtete, er habe ursprünglich gar kein Paypal-konto einrichten wollen, sei dazu aber von der Angeklagten überredet worden, weil Kunden dies verlangten. Er habe aber nie Zugang zu diesem Konto gehabt, sagte der Unternehmer, was wiederum die Angeklagten anders darstellten. Weil die junge Frau das Konto eingerichtet hatte, gewährte Paypal im Nachgang dem Unternehmer keinen Zugang. Erst die Kriminalpolizei konnte die Daten einsehen, wobei sich offenbar vieles nicht zweifelsfrei zuordnen ließ. Da half auch deutliches Nachfragen von Richter Jens Pfrommer nicht.
Weil auf dem Paypal-konto Namen mit vierstelligen Beträgen in Verbindung standen, aber unklar war, ob es dazugehörige Einträge im Kassenbuch gibt, regte der Staatsanwalt selbst weitere Ermittlungen an. Am 14. Februar soll nun auf Basis möglicher neuer Erkenntnisse weiterverhandelt werden.