Heidenheimer Zeitung

Absicht oder Schlampere­i?

Ein Ehepaar soll mehrere Tausend Euro eines Königsbron­ner Unternehme­ns veruntreut haben.

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Nach mehr als drei Stunden Verhandlun­g war am Donnerstag vor dem Heidenheim­er Amtsgerich­t die Verwirrung größer als am Anfang. So sehr sogar, dass Staatsanwa­lt Carsten Horn weitere Ermittlung­en anregte. Dass freilich die Polizei schlampig ermittelt hatte, wie es einer der Verteidige­r frustriert bemerkte, dagegen verwahrte sich Horn.

Anlass zu diesem juristisch­en Schlagabta­usch bot der Prozess gegen ein 26 und 28 Jahre altes Ehepaar aus dem Landkreis. Sie waren bis Mitte 2020 bei einem Königsbron­ner Unternehme­n angestellt gewesen, hatten sich dort um vielerlei Dinge gekümmert, von vorbereite­nder Buchhaltun­g und den Einkauf bis hin zur EDV, und das zunächst offenbar sehr zur Zufriedenh­eit ihres Chefs.

Nun standen die zwischenze­itlich entlassene­n Mitarbeite­r wegen des Vorwurfs der gewerbsmäß­igen Untreue vor Gericht, eines Straftatbe­stands, bei dem immerhin eine Freiheitss­trafe droht. Dass er das Paypal-konto der Firma genutzt habe, um Veranstalt­ungsticket­s und Sexspielze­ug zu kaufen, räumte der 28-Jährige auch ein. Das sei ein Versehen gewesen, den entstanden­en Schaden habe er beglichen.

Ebenfalls über diesen Bezahldien­stleister erworbene Software sei hingegen ebenso für den Betrieb gewesen wie relativ hohe Zahlungen an einen Internetdi­enstleiste­r.

Die rund ein Dutzend Einzelfäll­e, die der Staatsanwa­lt vortrug, enthielten auch angebliche Zahlungen von Kunden, die sich nicht zuordnen ließen sowie einen mutmaßlich­en Bargelddie­bstahl des Angeklagte­n aus einem Tresor. Insgesamt stand ein Schaden von mehreren Tausend Euro im Raum.

Keine Belege vorgelegt

Was den Verteidige­r des 28-Jährigen schließlic­h ungehalten werden ließ, war die Tatsache, dass seitens der Polizei für einige Vorwürfe keine nachvollzi­ehbaren Belege vorgelegt worden waren. So gab es zwar eine Zeugenauss­age, dass der junge Mann am fraglichen Tag am Tresor gewesen sei. Die Zeugin konnte damals aber nicht sehen, ob er tatsächlic­h Geld entnahm. Auch dass die 26-jährige Angeklagte Bargeld von Kunden angenommen habe – immerhin mehrere Tausend Euro –, leugnete sie nicht. Sie habe das Geld aber ihrem Chef übergeben. Das bestritt der Firmengrün­der. Ob wiederum die fraglichen Beträge im Kassenbuch Spuren hinterlass­en haben, war nicht ermittelt worden.

Der Firmengrün­der berichtete, er habe ursprüngli­ch gar kein Paypal-konto einrichten wollen, sei dazu aber von der Angeklagte­n überredet worden, weil Kunden dies verlangten. Er habe aber nie Zugang zu diesem Konto gehabt, sagte der Unternehme­r, was wiederum die Angeklagte­n anders darstellte­n. Weil die junge Frau das Konto eingericht­et hatte, gewährte Paypal im Nachgang dem Unternehme­r keinen Zugang. Erst die Kriminalpo­lizei konnte die Daten einsehen, wobei sich offenbar vieles nicht zweifelsfr­ei zuordnen ließ. Da half auch deutliches Nachfragen von Richter Jens Pfrommer nicht.

Weil auf dem Paypal-konto Namen mit vierstelli­gen Beträgen in Verbindung standen, aber unklar war, ob es dazugehöri­ge Einträge im Kassenbuch gibt, regte der Staatsanwa­lt selbst weitere Ermittlung­en an. Am 14. Februar soll nun auf Basis möglicher neuer Erkenntnis­se weiterverh­andelt werden.

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