Heidenheimer Zeitung

Co2-kosten korrekt aufgeteilt?

Vermieter dürfen Co2-kosten durch Heizen mit fossiler Energie nur noch selten ganz an ihre Mieter weitergebe­n.

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Seit 2021 wird in Deutschlan­d ein Preis für die Emissionen von Kohlendiox­id (CO2) erhoben. Das heißt, wer seine Wohnung mit fossilen Brennstoff­en heizt, wird dafür mit dem sogenannte­n Co2preis belegt. Dabei gilt: Je höher der Verbrauch, desto mehr muss man bezahlen. Eigentümer­innen und Eigentümer leisten die Abgabe direkt mit den Heizkosten beim Versorger, Mieterinne­n und Mieter bekommen sie in der Regel über die Nebenkoste­n weitergege­ben.

Mit Beginn des neuen Jahres können Vermieter den Co2-preis nicht mehr in jedem Fall komplett auf ihrer Mieter abwälzen. Das geht nur noch, wenn ihre Immobilie besonders hohe energetisc­he Standards erfüllt (EH 55). Je schlechter die energetisc­he Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Kostenante­il, den Vermieter tragen müssen – bis hin zu 90 Prozent. Das gilt für Abrechnung­szeiträume ab dem 1. Januar 2023.

Aufteilung muss klar werden

Nach der neuen Regelung müssen Vermieteri­nnen und Vermieter auf der jährlichen Heizkosten­abrechnung den spezifisch­en Co2-ausstoß ihres Gebäudes in Kilogramm Kohlenstof­fdioxid pro Quadratmet­er Wohnfläche angeben. „Anhand dieses Wertes erfolgt dann die Einteilung in eine der zehn Stufen, die festlegen welche Partei welchen Anteil der Co2-kosten zu tragen hat“, sagt Florian Munder, Energieexp­erte des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands.

Ob der Vermieter oder die Vermieteri­n die Einstufung richtig vorgenomme­n hat, können Mieter prüfen, indem sie sie mit dem Stufenmode­ll des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums abgleichen. Wer nachprüfen will, ob überhaupt der spezifisch­e Co2-ausstoß korrekt berechnet wurde, kann bei seinem Vermieter eine Belegeinsi­cht verlangen.

„Die Energiever­sorgungsun­ternehmen sind dazu verpflicht­et, in ihren Rechnungen die nötigen Angaben zum Co2-wert ihrer Lieferung zu machen“, sagt Energieexp­erte Munder. Teilt man den Co2-gesamtwert durch die Wohnfläche des Gebäudes, ergibt sich der spezifisch­e Co2ausstoß.

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Das eigene Heizverhal­ten hat Einfluss auf den Co2-preis.

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