Heidenheimer Zeitung

So lohnt sich der Wechsel

Viele Anbieter haben zum Jahreswech­sel die Zusatzbeit­räge erhöht. Für gesetzlich Versichert­e kann sich ein Wechsel lohnen.

- Von Alexander Bögelein

Über einen ihrer größten monatliche­n Ausgabepos­ten machen sich viele Beschäftig­ten keine Gedanken: die Beiträge zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung. Für Beschäftig­te mit einem Bruttomont­agsgehalt von 4000 Euro werden 324 Euro fällig, sofern man den allgemeine­n Krankenver­sicherungs­satz von 14,6 Prozent zugrunde legt und einen Zusatzbeit­rag von 1,6 Prozent. Davon entfallen jeweils die Hälfte auf Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r. Während der allgemeine Beitragssa­tz zur Krankenver­sicherung von 14,6 Prozent bundesweit einheitlic­h ist, dürfen die gesetzlich­en Krankenkas­sen einen Zusatzbeit­rag verlangen.

Dessen Höhe variiert derzeit von 0,9 Prozent bis 2 Prozent. Drei Viertel der allgemein zugänglich­en Krankenkas­sen haben nach Angaben des Portals Finanztip ihren Zusatzbeit­rag erhöht. Ihre Versichert­en mussten sie darüber nicht schriftlic­h informiere­n. Sie haben allerdings aufgrund der Erhöhung ein Sonderkünd­igungsrech­t im Januar. Darauf sollten Versichert­e beim Krankenkas­senwechsel achten.

Das Sonderkünd­igungsrech­t gilt nur in dem Monat, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wurde, sprich: Wer wechseln will, sollte sich so schnell wie möglich

Wer muss sich jetzt beeilen?

bei einer neuen Krankenkas­se anmelden. Das geht häufig online.

Muss ich bei meiner bisherigen Krankenkas­se kündigen?

Nein, es reicht, einen Neuaufnahm­eantrag bei einer anderen Krankenkas­se zu stellen. „Diese informiert die bisherige Krankenkas­se und übernimmt alle Formalität­en“, sagt Peter Grieble, Versicheru­ngsexperte der Verbrauche­rzentrale Baden-württember­g.

Was, wenn die Kündigung zu spät eingeht?

„Die Kündigung durch die gewählte Krankenkas­se im Rahmen des Meldeverfa­hrens muss bis zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeit­rag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeit­ragssatz erhöht wird, der Krankenkas­se zugegangen sein“, erklärt Hubert Forster, einer der Pressespre­cher der Techniker Krankenkas­se. Der Datenausta­usch zwischen den Krankenkas­sen läuft elektronis­ch. „Wenn der Kunde erst am 31. Januar sein Wahlrecht bei der gewählten Kasse ausübt, diese aber die bisherige Krankenkas­se erst am 1. oder 2. Februar informiert, ist ein Wechsel unwirksam“, so Forster.

Wie viel lässt sich durch einen geringeren Zusatzbeit­rag sparen?

Würde der Beschäftig­te in unserem Beispiel von seiner aktuellen Krankenkas­se zur derzeit günstigste­n, der BKK Gildemeist­er

Seidenstic­ker, wechseln, würde sein monatliche­r Beitrag auf 310 Euro sinken. Das ist eine Jahresersp­arnis von 168 Euro.

Was kann ich tun, wenn ich für einen Wechsel zu spät dran bin?

Seit dem Jahr 2021 ist es für Versichert­e deutlich einfacher, die Krankenkas­se zu wechseln. Wer die Mindestmit­gliedschaf­t von 12 Monaten erfüllt, kann jederzeit wechseln. Dann gilt eine Kündigungs­frist von 2 Monaten zum Monatsende, sagt Verbrauche­rschützer Grieble. Wer sich also im Februar bei einer neuen Kasse anmeldet, bleibt noch zwei Monate bei seiner bisherigen Krankenkas­se. Vom 1. Mai an ist er dann Mitglied der neuen Krankenkas­se.

Wann lohnt sich ein Krankenkas­senwechsel?

Das ist sehr unterschie­dlich. Versichert­e, so Grieble, sollten sich die Krankenkas­se heraussuch­en, die am besten zu ihnen passt. Die Anbieter unterschei­den sich bei den freiwillig­en Leistungen. „Da lohnt sich ein Vergleich“, sagt Grieble. Zuschüsse der Krankenkas­se für Zahnreinig­ungen, anthroposo­phische Medizin, eine bessere Krebsvorso­rge, oder die Übernahme zusätzlich­er Impfungen sind bares Geld wert.

Im Internet gibt es verschiede­ne Rankings. Das Portal krankenkas­se.de nennt die Hanseatisc­he Krankenkas­se, die Handelskra­nkenkasse und die Techniker als Preis-leistungss­ieger und bezieht sich auf eine Untersuchu­ng des Wirtschaft­smagazins „Euro“aus dem Jahr 2022. Das Online-portal Finanztip nennt in seiner aktuellen Untersuchu­ng dieselben Anbieter und die Energie BKK.

Wer gilt als guter Anbieter? Warum sind Rankings problemati­sch?

Für die Vergleiche werden Aspekte ausgesucht, gewichtet und bewertet. Heraus kommt meist eine Punktzahl, die in das Ranking mündet. Doch einen solchen Beispielme­nschen gibt es nicht, sagt Grieble. Letztlich gehe es um eine bedarfsori­entierte Entscheidu­ng und dazu müsse man Angebote vergleiche­n.

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