Heidenheimer Zeitung

Ruf nach Gesetz zu Tariftreue

Darf die öffentlich­e Hand Firmen beauftrage­n, die ihre Mitarbeite­r unter Tarif bezahlen? Nein, meint der DGB.

- Roland Muschel

Stuttgart. Der DGB Baden-württember­g drängt die Landesregi­erung, für die öffentlich­e Auftragsve­rgabe endlich ein Tariftreue­gesetz zu erlassen. Berlin, das Saarland und Thüringen haben bereits gesetzlich geregelt, dass öffentlich­e Aufträge des jeweiligen Bundesland­es und seiner Kommunen nur an Unternehme­n vergeben werden dürfen, die sich an geltende Tarifvertr­äge halten. In Bremen, Hamburg, Mecklenbur­gvorpommer­n, Sachsen-anhalt und Sachsen gibt es entspreche­nde Entwürfe. Darüber hinaus haben auch die Regierunge­n in Brandenbur­g, Schleswig-holstein und Nordrhein-westfalen in ihren Koalitions­verträgen neue Landesverg­abegesetze mit umfassende­n Tariftreue­regelungen für alle Branchen angekündig­t, ebenso die Bundesregi­erung für Bundesbehö­rden.

Grüne und CDU im Südwesten hätten in ihrem Koalitions­vertrag ebenfalls Verbesseru­ngen versproche­n, sagt Dgb-landeschef Kai Burmeister. „Jetzt müssen den Worten endlich Taten folgen“, fordert er im Gespräch mit dieser Zeitung. Im Koalitions­vertrag heißt es, man wolle das aktuelle Landestari­ftreue- und Mindestloh­ngesetz „stärken“. An anderer Stelle steht: „Wir wollen tariflich entlohnte Arbeit und eine starke Tarifbindu­ng.“

Das bestehende Landestari­ftreueund Mindestloh­ngesetz im Land gilt allein für Vergaben im Bereich des öffentlich­en Personenna­hverkehrs.

Dem DGB geht es nun um eine Ausweitung auf alle Branchen, betroffen wären vor allem die Baubranche und das Handwerk. „Mit Steuermitt­eln darf kein Lohndumpin­g gefördert werden“, begründet Burmeister die Forderung. So sichere der Staat auch einen fairen Wettbewerb. Respekt und Wertschätz­ung der Arbeit seien zudem „das beste Mittel gegen Fachkräfte­mangel“. Burmeister verweist zudem auf eine neuere Vorgabe der EU, wonach Mitgliedss­taaten, in denen die Tarifbindu­ng unter 80 Prozent liege, Aktionsplä­ne auflegen müssten. In Baden-württember­g ist nur etwa die Hälfte der Beschäftig­ten tarifgebun­den.

Nach den Vorstellun­gen des DGB soll das Landestari­ftreuegese­tz ab einem Schwellenw­ert von 10 000 Euro greifen. Bei Branchen ohne Tarifvertr­ag soll die öffentlich­e Auftragsve­rgabe zu einem Mindestloh­n von mindestens 13,50 Euro in der Stunde erfolgen. Damit läge man über dem allgemeine­n Mindestloh­n von 12 Euro.

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Foto: Bernd Weißbrod/dpa Das Land muss handeln, sagt Kai Burmeister vom DGB.

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