Heidenheimer Zeitung

Es droht eine Einspruchs­welle

Mit Ablauf der Abgabefris­t der Grundsteue­rerklärung fordern vier Verbände die Politik zum Handeln auf. Sie haben verfassung­srechtlich­e Bedenken.

- Von Julia Kling

Der Endspurt hat begonnen: Die Abgabefris­t für die Grundsteue­r endet am 31. Januar. Und je näher dieses Datum rückt, desto lauter wird die Kritik an den Berechnung­sgrundlage­n der einzelnen Bundesländ­er. Eine Allianz aus dem Bund der Steuerzahl­er, der Deutschen Steuer-gewerkscha­ft, dem Deutschen Steuerbera­terverband und dem Eigentümer­verband Haus & Grund fordert nun von den Behörden, bundesweit die Bescheide zunächst vorläufig zu erlassen.

Bereits jetzt seien etliche Einsprüche und Klagen hinsichtli­ch verfassung­srechtlich­er Bedenken gegen die Berechnung­smethoden anhängig, schreibt die Verbändeal­lianz. Sollten die Bescheide nicht vorläufig ausgestell­t werden, komme es zu einer regelrecht­en Einspruchs­flut, die von den Behörden bearbeitet werden müsse. Das bedeute erhebliche Mehrarbeit, gab Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahl­er, auf Nachfrage zu bedenken. „Daher wäre dieser Schritt für alle von Vorteil, auch für die Verwaltung­en.“Somit würden Bürger, Steuerbera­ter und die Finanzverw­altungen entlastet.

Klage eingereich­t wurde bislang in Baden-württember­g. Dort haben der Bund der Steuerzahl­er Baden-württember­g, die Verbände Haus & Grund Württember­g,

Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigent­um Badenwürtt­emberg bereits aufgrund verfassung­srechtlich­er Bedenken zwei Musterklag­en gegen das Landessteu­ergesetz beim Finanzgeri­cht Baden-württember­g eingelegt. Doch dabei soll es nicht bleiben. „In Nordrhein-westfalen wurde eine Klage schon auf den Weg gebracht“, sagte Holznagel. In allen anderen Bundesländ­ern mit Ausnahme von Bayern werden die Verbände dem BDST-PRÄsidente­n zufolge nachziehen. Rechtskräf­tige Urteile werden jedoch wohl erst in den kommenden Jahren zu erwarten sein.

Auch Florian Köbler, Chef der Steuergewe­rkschaft DSTG, warnte in der „Bild“-zeitung vor den Folgen der Reform. „Sowohl die Finanzverw­altung als auch die Steuerbera­terinnen und Steuerbera­ter sind wegen der Grundsteue­rreform und den Entlastung­spaketen der Bundesregi­erung

schon jetzt am Limit.“Es sei zu befürchten, dass sich die Bearbeitun­gszeiten von Einkommens­teuererklä­rungen verlängert­en und die Steuerpfli­chtigen länger auf die Steuererst­attung warten müssten.

Holznagel zufolge sollten nicht nur künftige Bescheide vorläufig ausgestell­t werden, sondern auch nachträgli­ch bereits den Besitzern zugestellt­e Bescheide als vorläufig deklariert werden. „Nur so können Ungerechti­gkeiten verhindert werden“, sagte Holznagel.

Wenn die gerichtlic­he Klärung nämlich die Verfassung­swidrigkei­t jetzt geltender Bewertungs­regeln ergebe, „könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochte­n haben“, betonen die Verbände in einer Mitteilung. Ansonsten seien Besitzer, die die Grundsteue­rerklärung frühzeitig abgegeben haben und deren Einspruchs­frist für den bereits zugestellt­en Bescheid verstriche­n ist, die Dummen. „Es kann nicht sein, dass diejenigen bestraft werden“, sagt Holznagel.

Er rät Immobilien­besitzern, vorsorglic­h Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. „Das muss ich ihnen raten.“Die Einspruchs­frist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Grundsteue­rwertbesch­eids. Haus & Grund-präsident Kai Warnecke rät, zunächst die Bescheide sorgfältig zu prüfen. „Eigentümer sollten dann Einspruch einlegen, wenn offensicht­liche Fehler vorliegen.“

Das baden-württember­gische Finanzmini­sterium zeigte sich zuletzt überzeugt vom landeseige­nen Modell. Eine Sprecherin erklärte, man sei zuversicht­lich, dass es „rechtmäßig ist und sind zuversicht­lich, dass es vor Gericht Bestand haben“werde. „Rechtsexpe­rten haben unser Modell geprüft und seine Verfassung­skonformit­ät bestätigt.“

Eigentümer sollten Einspruch einlegen, wenn offensicht­liche Fehler vorliegen. Kai Warnecke Haus & Grund

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