Es droht eine Einspruchswelle
Mit Ablauf der Abgabefrist der Grundsteuererklärung fordern vier Verbände die Politik zum Handeln auf. Sie haben verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Endspurt hat begonnen: Die Abgabefrist für die Grundsteuer endet am 31. Januar. Und je näher dieses Datum rückt, desto lauter wird die Kritik an den Berechnungsgrundlagen der einzelnen Bundesländer. Eine Allianz aus dem Bund der Steuerzahler, der Deutschen Steuer-gewerkschaft, dem Deutschen Steuerberaterverband und dem Eigentümerverband Haus & Grund fordert nun von den Behörden, bundesweit die Bescheide zunächst vorläufig zu erlassen.
Bereits jetzt seien etliche Einsprüche und Klagen hinsichtlich verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Berechnungsmethoden anhängig, schreibt die Verbändeallianz. Sollten die Bescheide nicht vorläufig ausgestellt werden, komme es zu einer regelrechten Einspruchsflut, die von den Behörden bearbeitet werden müsse. Das bedeute erhebliche Mehrarbeit, gab Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, auf Nachfrage zu bedenken. „Daher wäre dieser Schritt für alle von Vorteil, auch für die Verwaltungen.“Somit würden Bürger, Steuerberater und die Finanzverwaltungen entlastet.
Klage eingereicht wurde bislang in Baden-württemberg. Dort haben der Bund der Steuerzahler Baden-württemberg, die Verbände Haus & Grund Württemberg,
Haus & Grund Baden und der Verband Wohneigentum Badenwürttemberg bereits aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zwei Musterklagen gegen das Landessteuergesetz beim Finanzgericht Baden-württemberg eingelegt. Doch dabei soll es nicht bleiben. „In Nordrhein-westfalen wurde eine Klage schon auf den Weg gebracht“, sagte Holznagel. In allen anderen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern werden die Verbände dem BDST-PRÄsidenten zufolge nachziehen. Rechtskräftige Urteile werden jedoch wohl erst in den kommenden Jahren zu erwarten sein.
Auch Florian Köbler, Chef der Steuergewerkschaft DSTG, warnte in der „Bild“-zeitung vor den Folgen der Reform. „Sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater sind wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung
schon jetzt am Limit.“Es sei zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängerten und die Steuerpflichtigen länger auf die Steuererstattung warten müssten.
Holznagel zufolge sollten nicht nur künftige Bescheide vorläufig ausgestellt werden, sondern auch nachträglich bereits den Besitzern zugestellte Bescheide als vorläufig deklariert werden. „Nur so können Ungerechtigkeiten verhindert werden“, sagte Holznagel.
Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergebe, „könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben“, betonen die Verbände in einer Mitteilung. Ansonsten seien Besitzer, die die Grundsteuererklärung frühzeitig abgegeben haben und deren Einspruchsfrist für den bereits zugestellten Bescheid verstrichen ist, die Dummen. „Es kann nicht sein, dass diejenigen bestraft werden“, sagt Holznagel.
Er rät Immobilienbesitzern, vorsorglich Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. „Das muss ich ihnen raten.“Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Grundsteuerwertbescheids. Haus & Grund-präsident Kai Warnecke rät, zunächst die Bescheide sorgfältig zu prüfen. „Eigentümer sollten dann Einspruch einlegen, wenn offensichtliche Fehler vorliegen.“
Das baden-württembergische Finanzministerium zeigte sich zuletzt überzeugt vom landeseigenen Modell. Eine Sprecherin erklärte, man sei zuversichtlich, dass es „rechtmäßig ist und sind zuversichtlich, dass es vor Gericht Bestand haben“werde. „Rechtsexperten haben unser Modell geprüft und seine Verfassungskonformität bestätigt.“
Eigentümer sollten Einspruch einlegen, wenn offensichtliche Fehler vorliegen. Kai Warnecke Haus & Grund