Heidenheimer Zeitung

Neumann und Türenci

- Michael Gabel

An zwei fiktiven Beispielfä­llen illustrier­t das Bundesfami­lienminist­erium, wie sich die geplante Kindergrun­dsicherung auf Familien auswirken könnte. Die Fälle werden in einem an das Arbeitsmin­isterium gerichtete­n, regierungs­internen „Info-papier“vorgestell­t. Es liegt dieser Zeitung vor. In den Beispielfä­llen geht es um zwei Familien: eine, in der beide Eltern arbeitslos sind, sowie eine Geringverd­iener-familie. Anhand der Beispiele soll belegt werden, dass mit der neuen Kindergrun­dsicherung alles einfacher wird.

Beispiel 1: Familie Neumann, beide Eltern sind arbeitslos

So heißt es unter Beispiel eins: „Familie Neumann hat zwei Kinder, die vierjährig­en Zwillinge Lucas und Sophie. Frau Neumann ist auf Jobsuche, Herr Neumann arbeitet derzeit nicht.“Derzeit habe die Familie zwar Anspruch auf diverse Sozialleis­tungen. Aber „für soziale Teilhabe“sei das Geld „oftmals zu knapp“. Zum Beispiel reiche „es nicht für einen spontanen Ausflug in den Zoo gemeinsam mit der Nachbarsfa­milie“. Besser werde mit der Kindergrun­dsicherung, dass diese „als gebündelte Leistung kindliche Bedarfe besser“abdecke. „In ihr ist auch ein pauschaler Betrag für soziale Teilhabe enthalten.“

Beispiel 2: Familie Türenci, die Eltern sind Geringverd­iener

In Beispiel zwei hat Familie Türenci drei Kinder. „Frau Türenci arbeitet als Projektmit­arbeiterin in Teilzeit, Herr Türenci in Vollzeit im Einzelhand­el.“Als bei der Mutter „einige Stunden wegbrechen“, kommt die Familie in finanziell­e Schwierigk­eiten. In dem Beispielfa­ll wird davon ausgegange­n, dass die Eltern „darüber, dass ihnen in dieser Situation Leistungen wie aktuell der Kinderzusc­hlag, das Wohngeld oder auch aufstocken­de Leistungen nach dem Sozialgese­tzbuch II zustehen könnten, nicht Bescheid wissen“.

Durch den geplanten „Kindergrun­dsicherung­s-check“würden künftig die Einkommens­teuerdaten auch des Ehepaars Türenci in regelmäßig­en Abständen abgerufen. Bei Bedürftigk­eit bekommen sie dann automatisc­h Nachricht darüber, dass sie Anspruch auf den Zusatzbetr­ag haben.

Wie hoch die Kindergrun­dsicherung ausfallen soll, sagt das Familienmi­nisterium nicht. Beim Deutschen Kinderschu­tzbund hält man „einen Maximalbet­rag von monatlich 746 Euro pro Kind“für geboten, der mit zunehmende­m Einkommen auf einen „Mindestbet­rag von 354 Euro abschmilzt.“

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Für manche Familien zu teuer – ein Besuch im Zoo.

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