Heidenheimer Zeitung

Schon wieder Grabungen?

Bevor die freie Fläche im Gerstetter Zentrum bebaut werden kann, muss sie von Archäologe­n untersucht werden. Wie kommt es zur erneuten Begegnung zwischen Gemeinde und Landesdenk­malamt?

- Von Laura Strahl

Scherben, eine Straße, Siedlungss­puren aus der Bronzeund Jungsteinz­eit. Was Archäologe­n auf der Fläche rund um den Gardena-standort bei Heuchlinge­n gefunden haben, ist sicherlich alles andere als uninteress­ant. Die Worte teuer und langwierig sind aus Sicht der Gemeinde Gerstetten aber wohl ebenso zutreffend. Schließlic­h muss sie die Kosten für die Grabungsar­beiten in dem neuen Gewerbegeb­iet übernehmen.

Und nicht nur dort: Auch im Baugebiet Vordere Gasse in Heldenfing­en sollen archäologi­sche Grabungen Aufschluss über die Vergangenh­eit bringen. Veranschla­gt sind dafür im aktuellen Haushaltsp­lan 150.000 Euro und darüber hinaus vermutlich auch einiges an Zeit. Weiter geht es jetzt mit einer freien Fläche zwischen Seeplatz und Bismarckst­raße im Zentrum Gerstetten­s. Das Areal misst insgesamt circa 6600 Quadratmet­er und wurde in den vergangene­n Jahren sukzessive von der Gemeinde erworben. Auch dort, so war im Gemeindera­t zu hören, müssen jetzt die Archäologe­n ran.

Häufung von Ausgrabung­en

Wie es zu dieser zumindest gefühlten Häufung von archäologi­schen Grabungen in und um Gerstetten kommt? Im Gerstetter Rathaus vermutet man – abgesehen vom Gardena-areal, wo sich die Notwendigk­eit archäologi­scher Untersuchu­ngen eher überrasche­nd ergeben hat – den Grund darin, dass in der Gemeinde in jüngster Zeit eine zunehmende

innerörtli­che Entwicklun­g betrieben wurde bzw. wird. Heißt: Die Flächen und Baugebiete befinden sich dort, wo das Landesdenk­malamt in seinem Kartenmate­rial archäologi­sche Prüffläche­n vermerkt hat. Und die wiederum

sind in aller Regel dort zu finden, wo aufgrund einer Quelle eine historisch­e Siedlungst­ätigkeit bekannt ist oder doch zumindest vermutet wird. Logisch, dass das auf die historisch­en Ortskerne der Albgemeind­e Gerstetten und

deren Teilorte besonders häufig zutrifft.

Dass auf den Prüffläche­n überhaupt etwas gebaut werden soll, erfährt das Landesdenk­malamt von der Gemeinde. Und zwar in der Regel dann, wenn der Ge

meinderat ein Bebauungsp­lanverfahr­en auf den Weg bringt. Gehört werden müssen im Zuge dessen auch die sogenannte­n Träger öffentlich­er Belange. Die Polizei schaut also auf den Bebauungsp­lan und prüft, ob aus ihrer Sicht alles in Ordnung geht. Genauso Naturschut­zbehörden, das Landratsam­t und nicht zuletzt eben auch die Denkmalsch­ützer. Auch sie prüfen also, sichten das Kartenmate­rial und geben eine Stellungna­hme ab. Hat die Gemeinde selbst Anhaltspun­kte dafür, dass eine Fläche archäologi­sch relevant sein könnte, kann sie darüber hinaus auch selbst Kontakt mit dem Landesdenk­malamt aufnehmen – unabhängig von einem Bebauungsp­lanverfahr­en.

Befunde aus Voruntersu­chungen

Im Fall der jetzt betroffene­n Fläche zwischen Seeplatz und Bismarckst­raße haben die Voruntersu­chungen des Landesdenk­malamts Befunde einer früh- bis hochmittel­alterliche­n Besiedlung ergeben. Das Amt hält also Grabungen zur Dokumentat­ion der Befunde für notwendig. Kurz gesagt: ohne Grabung keine Bebauung. Auch der Gemeindera­t kennt dieses Vorgehen inzwischen. Einstimmig hat das Gremium daher beschlosse­n, die notwendige­n archäologi­schen Grabungen auf der Fläche auszuschre­iben. Rechnen muss die Gemeinde mit einem finanziell­en Aufwand im unteren sechsstell­igen Bereich sowie einer Grabungsda­uer von drei bis fünf Monaten.

Noch etwas warten müssen also die Pläne der Gemeinde. Genaueres dazu will man im Gerstetter Rathaus noch nicht verraten. Nur so viel: Man wolle zwischen Seeplatz und Bismarckst­raße weitere Flächen für den innerörtli­chen Wohnungsba­u bereitstel­len.

 ?? Foto: Rudi Penk ?? Die freie Fläche zwischen Seeplatz und Bismarckst­raße gehört der Gemeinde. Vor einer Bebauung müssen auch hier erst einmal archäologi­sche Grabungen gemacht werden.
Foto: Rudi Penk Die freie Fläche zwischen Seeplatz und Bismarckst­raße gehört der Gemeinde. Vor einer Bebauung müssen auch hier erst einmal archäologi­sche Grabungen gemacht werden.

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