Nachrüstung von Millionen Golf?
Juristische Niederlage für VW: Thermofenster bei Dieselautos ist nicht zulässig.
Dieses Fenster scheint sich thematisch nie zu schließen: Das sogenannte Thermofenster ist seit Jahren Streitpunkt zwischen Autobauern und Umweltschützern. Jetzt musste VW erneut eine juristische Niederlage einstecken. Eingesetzte Software, die in bestimmten Temperaturbereichen eine verringerte Abgasreinigung ermöglicht, sei unzulässig, entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig. Möglicherweise müssen die Wolfsburger deshalb Millionen Fahrzeuge nachrüsten – oder sogar stilllegen lassen.
Das Kraftfahrtbundesamt hatte 2016 einem Diesel-golf genehmigt, Schadstoffgrenzwerte zu überschreiten. Begründung von VW: Der Motor solle geschützt und Unfälle vermieden werden.
Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) ist ein Thermofenster aber nur unter engen Voraussetzungen erlaubt, zum Beispiel wenn konkrete Gefahren abgewehrt werden müssen. Diese liegen aber laut Verwaltungsgericht nicht vor. Die von VW geschilderten Bedenken seien Extremfälle.
VW teilte nach der Urteilsverkündung mit, die schriftliche Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen und wiederholte seine Argumente. Duh-bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: „Das ist heute ein guter Tag für die saubere Luft und die Gesundheit aller Menschen in Deutschland.“Für Duh-anwalt Remo Klinger hat das Urteil „grundlegende Wirkung, denn es ist direkt übertragbar auf alle anderen Fahrzeuge mit temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen“. Das Kraftfahrtbundesamt solle betroffene Pkw aller Hersteller zurückrufen und nachrüsten lassen. DUH gehe gegen alle weiteren betroffenen Diesel der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a+b von BMW, Mercedes-benz, VW, Audi, Porsche sowie ausländischen Herstellern vor. Aktuell seien 118 Verfahren der DUH gegen Freigabebescheide für Dieselfahrzeuge anhängig.
Möglicherweise wird sich bald das Bundesverwaltungsgericht (BVG) mit Thermofenstern beschäftigen. Denn es wurde eine sogenannte Sprungrevision zugelassen, mit der eine Berufung übersprungen wird, damit sich direkt das BVG damit beschäftigen kann.