Heidenheimer Zeitung

Sicher wie Fort Knox?

Wertgegens­tände können in einem Schließfac­h in einer Bank aufbewahrt werden. Aber bieten sie auch hundertpro­zentige Sicherheit?

- Von Sabine Meuter

In der eigenen Wohnung sind wertvolle Gegenständ­e oder wichtige Unterlagen vor Langfinger­n oder Schäden nur durchschni­ttlich gut geschützt. Denn nicht nur Langfinger könnten in der Wohnung oder dem Haus auf Diebeszug gehen. Auch Unglücksfä­lle wie etwa Feuer und Wasserschä­den können wertvolle Dinge beschädige­n oder zerstören. Wer sich aus diesem Grund für ein Bankschlie­ßfach zur Aufbewahru­ng der Wertgegens­tände entscheide­t, sollte diese Punkte beachten.

Was in ein Bankschlie­ßfach kann

Am besten Sachen, die sich nicht oder nur schwer ersetzen lassen und die man nicht ständig benötigt. Das können etwa persönlich­e Dokumente wie Stammbüche­r, Urkunden, Ausweise, Zeugnisse oder Testamente sein. „Bei Dokumenten kann es sich lohnen, eine Kopie zu Hause zu behalten“, sagt Sylvie Ernoult vom Bundesverb­and deutscher Banken. Denn in vielen Fällen ist das Original nicht notwendig, weil Kopien ausreichen.

Auch Familiensc­hmuck und Gold lassen sich gut in einem Bankschlie­ßfach aufbewahre­n. Gleiches gilt für Sammlerstü­cke wie etwa Briefmarke­n oder Münzen. Wichtige Daten auf Festplatte­n oder Usb-sticks können Sie ebenfalls in einem Bankschlie­ßfach einlagern.

Was man besser nicht einlagert

Bargeld in einem Bankschlie­ßfach einzulager­n, sei nicht sonderlich sinnvoll, sagt Roland Stecher von der Verbrauche­rzentrale Bremen. Dafür ist das Konto der sicherere und lohnendere Aufbewahru­ngsort, weil es dort im Idealfall noch einen Zinsertrag gibt.

„Ausdrückli­ch verboten sind im Bankschlie­ßfach Waffen und Munition, radioaktiv­es Material, Drogen und Lebewesen“, sagt Stecher.

Welche Kosten anfallen

Die Kosten für ein Bankschlie­ßfach legen die Banken selber fest. „Was so ein Schließfac­h kostet, ist von Bank zu Bank verschiede­n und auch abhängig von der Größe“, sagt Sylvie Ernoult. Informatio­nen über die Höhe der Miete gibt es im Preis- und Leistungsv­erhältnis der jeweiligen Bank oder Sparkasse.

Eine häufige Alternativ­e zum Bankschlie­ßfach sind Safe oder Tresor in der eigenen Wohnung oder Haus. Wer Wertgegens­tände dort aufbewahrt, profitiert oft von Vorteilen in der Hausratver­sicherung.

Neben Banken und Edelmetall­händlern gibt es auch private Anbieter, die Kapitalanl­ageprodukt­e, Kunstgegen­stände oder sensible Unterlagen für einen sicher aufbewahre­n. „Meist handelt es sich um Einzelunte­rnehmen, die deutschlan­dweit und innerhalb Europas tätig sind“, sagt Verbrauche­rschützer Stecher. Diese auf Wertlageru­ng spezialisi­erten Unternehme­n handelten eigenständ­ig, ohne Einfluss von Banken. Es erfolgen keine Einträge in das Schließfac­hregister oder bei anderen staatliche­n Informatio­nsquellen.

„Ein großer Nachteil könnten die diversen Standorte der Unternehme­n in der EU sein“, sagt Roland

Stecher. Hierbei sind die unterschie­dlichen Gesetzesvo­rgaben und Auskunftsp­flichten der einzelnen Lagerlände­r zu berücksich­tigen. Interessen­ten sollten vor Vertragsab­schluss die verschiede­nen Angebote etwa hinsichtli­ch Anonymität, Diskretion und Zugänglich­keit prüfen und vergleiche­n. Gleiches gilt für Konditione­n, Kosten und gegebenenf­alls angebotene­n Versicheru­ngsschutz.

Schließfac­h-versicheru­ng

Für Menschen mit Bankschlie­ßfächern lohnt sich ebenfalls ein genauer Blick in die eigenen bestehende­n Versicheru­ngsverträg­e beziehungs­weise eine Prüfung vor dem Abschluss einer neuen Versicheru­ng. Denn der Inhalt eines Bankschlie­ßfachs kann auch über die Hausratver­sicherung abgesicher­t sein. „Prüfen Sie das unbedingt in Ihren Vertragsun­terlagen oder sprechen Sie Ihren Versichere­r darauf an“, rät Sylvie Ernoult.

Tod des Schließfac­hmieters

Stirbt der Mieter oder die Mieterin eines Schließfac­hs, können die Erben das Schließfac­h kündigen und den Inhalt an sich nehmen – oder gegebenenf­alls nach Rücksprach­e mit der Bank den Mietvertra­g übernehmen. „Wichtig ist, dass Erben erst dann auf das Schließfac­h zugreifen können, wenn sie sich als Erben legitimier­en können“, sagt Sylvie Ernoult. Und: Wer als Erbin oder Erbe ein Schließfac­h bei einer Bank in Deutschlan­d vermutet, kann über das Nachforsch­ungsverfah­ren der Verbände eine Suche beantragen.

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Auf die Größe kommt‘s an: Wie teuer ein Bankschlie­ßfach ist, hängt unter anderem vom einschließ­baren Volumen ab.

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